_Steve_ hat geschrieben: ↑15.05.2023, 00:12
Dd. hat geschrieben: ↑13.05.2023, 23:49
Hoffe für dich, dass das Gericht das auch so sieht.
In dem Sinne hatte ich dein Einwand damals schon verstanden.
Wir sind ja keine reine Individual privatwirtschaftlicher Gesellschaftsform. in dem Sinne, hat dieses Protikoll sehr wohl Bedeutung...
Da hängen Sicherheits-Interessen wie sie für
Kapitalges. gelten drann, wo Richter (bspw. Handelsregister (für dich, im verlängerten Sinne von Richter-Verantwortung)) im Sinne von Rechtsprechung und Interpretation zu gewährleiten haben. Oder wie man das auch immer Rechts-Philosophisch nennt.
Wir sind eben eine Mischform.
Natürlich hat dieses Protokoll Bedeutung.
Herr Beamter.
Hättest du einfach nur "bla bla blubb" geschrieben, wäre es inhaltlich nicht anders gewesen, aber du hättest dir Zeit gespart.
Im Übrigen bin ich kein Beamter. Würde ich auch nie werden wollen, da verdient man meist zu schlecht.
Du verwechselst da was.
Ich hatte lediglich gesagt "sehe nicht das etwa 777 jetzt mehr Mitspracherecht hätte als Windi. Sie sind nun mal von die Geschäftsführung ausgeschlossen, und können die Hertha hier auch nicht widersprechen (HGB)." als erste Reaktion.
Dazu hatte ich eine Frage: Meinst du, dass mit einem Investmentvertrag, der mal so eben einen unerheblichen, deutsches Gesetzbuch wie das HGB, der explizit 777 von der Geschäftsführung ausschließt, aushebelbar ist?
Abgesehen davon war wohl offensichtlich, dass ich eine Frage gestellt hatte.
wenn das für dich blablablub ist, nehme ich das gerne.
Warum sollte ich Interesse entwickeln an jemand, der, wenn man ihm eine Frage stellt, erstmal bemängelt dass die Frage nicht richtig gestellt ist?
Dass ich mich damals versprochen habe mit Hauptversammlung/Vertrag, habe ich sofort bestätigt, war aber auch nicht weiter Kern meiner ersten Reaktion.
Abgesehen davon, dass das Protokoll durchaus vertragsähnlichen Karakter hat, inklusive Kapitalerhöhung und Gewinnauschüttungsmodalitäten.
Obwohl das selbstverständlich noch nicht den Gesellschaftsvertrag ersetzt.
Wie es dort auch explizit steht.
5. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage und ihrer Durchführung fest-
zusetzen.
Nochmal zu: Meinst du, dass mit einem Investmentvertrag, der mal so eben einen unerheblichen, deutsches Gesetzbuch wie das HGB, der explizit 777 von der Geschäftsführung ausschließt, aushebelbar ist?
Aber es kann ja sein, dass das so einfach geht.
Bin ja naiv.
Habe nie was anderes behauptet.
Hatte nur laut nachgedacht, dann könnten D., CH., Austria auch gleich diesen Gesellschaftsform einstampfen. DFB oder DFL wären da noch das geringste und vor allem einfachste Problem.