So so... Die Sportgerichtsbarkeit ist also ein Bestandteil der Gerichtsbarkeiten im Sinne des "nationalen Rechts". Es wäre schon interessant zu wissen, woher du gegenteiliges nimmst. Dann würde ich nämlich meinen damaligen Dozenten einen Hinweis geben, dass die Folien zur Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland überarbeiten müssen. Zumindest damals gab es da nur die ordentliche, sogenannte freiwillige, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Verfassungsgerichtsbarkeit. Aber ich lerne ja gern dazu.Jenner hat geschrieben: ↑15.05.2023, 18:43Nein, das ist nicht legal möglich, da 50+1 ja gerade bedeutet, dass der Verein immer die Mehrheit der Stimmen haben muss. Was pilgrims schreibt, nämlich dass deutsches Recht vor verbandsständischen Strukturen ist auch nicht korrekt, weil Sportverbände eine eigene Gerichtsbarkeit haben und das Bestandteil des deutschen Rechts ist. Deswegen müssen Sportler erst bis vor den CAS ziehen, bevor sie ordentliche Gerichte anrufen können. Das von ihm zitierte Urteil hat auch nichts mit 50+1 zu tun. Das Oberlandesgericht hob im Gegenteil gerade darauf ab, dass diese Regelung für diesen Fall ohne jede Bedeutung war. Es ging dort ausschließlich darum, wer Kind hätte abberufen dürfen.Dd. hat geschrieben: ↑15.05.2023, 16:56
Verstehe.
Danke.
Ich schließe mal daraus, dass wäre durchaus LEGAL möglich. Jetzt unabhängig von DFL-DFB betrachtet.?
Und ginge auch nicht in Richtung "verbotene Nebenababsprachen". falls das hier überhaupt relevant wäre.
Verstehe, dann wäre natürlich auch 50+1 augehebelt. Auf jeden Fall.
Warum man als Verein/Sportler den Weg über die Sportgerichte und CAS geht, liegt einzig daran, dass man sich de facto bilateral dazu verpflichtet, z.B. durch Mitgliedschaft im DFB. Der. DFB kann überhaupt nicht ausschließen, dass die ordentlichen Gerichte angerufen werden können, da dies ein verfassungsmäßiges Recht ist. Also wird vereinbart, dass man sich verpflichtet vor der Anrufung ordentlicher Gerichte, die sportgerichtlichen Instanzen zu durchlaufen.
Aber selbstverständlich könnte man dennoch direkt ein ordentliches Gericht anrufen und das Urteil wäre selbstverständlich auch rechtskräftig (Berufung/Revision jetzt außen vor), selbst wenn irgend ein Sportrichter vielleicht anders entschieden hätte. Konsequenz wäre aber vermutlich ein Verbandsauschluss.