Opa hat geschrieben: ↑20.09.2019, 11:21
Drago1892 hat geschrieben: ↑20.09.2019, 09:53
Klasse, also ist jetzt definitiv Hertha ausverkauft mit knapp 50% Anteile

.
an wen willst du denn noch Anteile verkaufen? 49,9% sind mit der Ansage jetzt definitiv weg....für die unwichtigen Anteile (bis 50+1 fällt) bekommst du im Vergleich nur ein Appel und nen Ei...da wäre man schön blöde die schon zu verkaufen.
Das ist beides falsch. Erstens ist kein einziger Anteil an der für die 50+1 Regelung entscheidenden Verwaltungs-GmbH verkauft, die als Komplementär die Geschäfte der KGaA führt. Wir können auch 100 % der KGaA verkaufen oder wie der
BVB rund 94 %, ohne gegen 50+1 zu verstoßen.
Darüber hinaus gibt es auch noch das Instrument der Kapitalerhöhung, wo nicht bestehende Anteile den Besitzer wechseln, sondern neue dazukommen und frisches Geld in die Gesellschaft fließt. Beispiel zur Verdeutlichung: Uns beiden gehört eine GmbH zu je 50%. Wir beschließen eine Kapitalerhöhung um 50% des Stammkapitals und nehmen Mineiro als neuen Gesellschafter auf, der diese Anteile erwirbt. Danach gehört jedem 33,33% an der Gesellschaft, jeder von uns beiden hat rund 16 %-Punkte weniger, aber keinen Anteil verkauft.
Wobei ich schon stark davon ausgehe, dass sich Windhorst gegen eine Verwässerung seiner Anteil durch eine Kapitalerhöhung abgesichert hat. Wäre zumindest arg blauäugig wenn nicht.
@Mineiro
Mal eine fachlich Frage, die du vielleicht beantworten kannst (bin mir jetzt unsicher ob du StB/ StB und WP oder WP bist

)
Aus Windhorst'scher Bilanzsicht:
Die bisherigen KGaA Anteile dürften ja bei Tennor nach dem damaligen Transaktionswert bewertet werden. Eine andere Bewertungsgrundlage gibt es ja im Prinzip erst einmal nicht, wenn man jetzt isoliert den §11 BewG berücksichtigt. Tennor wird zwar vermutlich IFRS anwenden, aber da kenne ich mich nur etwas in IFRS2 aus.
Meine Frage ist jetzt, wenn er für 100 Mio. weitere rd. 13% der Anteile erwirbt, werden dann die bisherigen rd. 37% neu bewertet basierend auf den im Rahmen dieser Transaktion "ermittelten" Anteilswert? IAS 36 bspw. spricht ja eigentlich von Wertminderung? Aber es gibt ja sicherlich in den diversen Standards auch einen Abschnitt, der Werterhöhungen behandelt.
Transaktion 1:
Wert eines 1%-igen Anteils = ca. 3,378 Mio. EUR (125 Mio. / 37 %)
Buchwert der rd. 37% = 125 Mio. EUR
Transaktion 2:
Wert eines 1%-igen Anteils = 7,692 Mio. EUR (100 Mio. / 13 %)
Evtl. Buchwert der Anteile durch Neubewertung nach der 2. Transaktion: 383,83 Mio. EUR (49,9 % x 7,692 Mio. EUR)
D.h. Tennor würde durch den aufgesplitteten Erwerb der Anteile zu unterschiedlichen Kaufpreisen einen Buchgewinn von rd 158 Mio. EUR erzielen. Ja klar, es ist nur ein Buchgewinn, aber ich meine gelesen zu haben, dass insbesondere die Immobilienportfolios von Windhorst/Tennor aufgrund von Buchgewinnen "durch die Decke" gehen. Ich meine auch, dass im Zuge der Veröffentlichung des Deals, ein derartiges Szenario in einer Zeitschrift mal angerissen wurde, aber ich finde den Artikel nicht mehr.
P.S.: IAS 39 dürfte hier ja, grds. anwendbar sein und danach wäre eine Fair Value Bewertung möglich.
Wie gesagt, kann sein, dass das auch quatsch ist, weil eine Neubewertung gar nicht erfolgt.