Zauberdrachin hat geschrieben: ↑18.01.2025, 01:04
Mich ärgert an dem ganzen Fall etwas wodurch man sich dieses Problem hätte ersparen können!
In den Fußball-Regeln des DFB steht auch drin:
"Zusätzliche dauerhafte Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung
Wettbewerbsorganisatoren dürfen unter Einhaltung des Protokolls in
„Anmerkungen und Regelvarianten“ zusätzliche dauerhafte Auswechslungen
wegen Gehirnerschütterung zulassen."
Die DFL hat genau das nicht in ihre Spielordnung reingenommen.
Über den Passus hätte der Schiri einfach eine zusätzliche Wechselmöglichkeit aussprechen können und gut ist.
Der Schiri kommt vom DFB, muss dessen Regeln befolgen, zusätzlich aber auch die Spielordnung der DFL.
International pfeifende Schiris müssen sich dann noch mit der Spielordnung der UEFA bzw. FIFA befassen je nach Wettbewerb.
Warum sollte das bei der DFL stehen, Entscheider ist der DFB nach § 17 der Rechts- und Verfahrensordnung, was so bei der DFL unter $13 "Einspruch gegen Spielwertung", festgelegt ist.
Und der hat dazu entschieden:
Regel 3 – Spieler
• Zulassung zusätzlicher, dauerhafter Auswechslungen wegen Gehirnerschütterung für Wettbewerbsspiele. Das genaue Protokoll ist in den Spielregeln unter „Anmerkungen und Regelvarianten“ zu finden. Laut Entscheidung des DFB-Spielausschusses vom 24. Mai 2024 macht der DFB von dieser Möglichkeit kein Gebrauch und belässt es bei der bisherigen Regelung
Übrigens dürfte dann jede Mannschaft nur einen eigenen Spieler zusätzlich wegen Gehirnerschütterung auswechseln. Dass auch zwei Spieler einer Mannschaft zusammenprallen können, kommt nicht vor. Und dann Triage?
Auch ein Unding, dass das schon bei einem Verdacht auf Gehirnerschütterung gelten soll. Spieler braucht also nur zu sagen, dass ihm schlecht sei.
Ich halte nix von dieser Regel. Dann kannste auch sagen, dass bei nem Schienbeinbruch ein weiterer ausgewechselt werden darf. Ne Gehirnerschütterung ist eine Verletzung und sollte nur wie andere auch behandelt werden.
Nochmal grundsätzlich:
Es sind ja zwei Dinge:
1. Dem Schiedsrichter wird der ihm per Regel zugestandene Ermessensspielraum genommen.
2. Wenn es
wäre, dass der Schiedsrichter hätte abbrechen
müssen, kann nur das folgende gelten:
§ 18
Verfahren bei Nichtaustragung eines Bundesspieles
(Verzicht, Nichtantreten, verspätetes Antreten, Spielabbruch[/b]
4.
Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen.
Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten.
Was ich bisher aber nicht wusste, ist, dass Bochum wohl unter Protest weitergespielt hat. War dem so, verstehe ich nicht, warum die Unioner sich auf den "Waffenstillstand" eingelassen haben. Ich denke, obwohl ich das Urteil nach wie vor falsch finde, dass es genau das sein könnte, was den Einspruch gegen das Urteil ins Leere laufen lässt.
Das Gericht, und die Bochumer, heben darauf ab:
In § 17 Nr. 2b heißt es, dass Einsprüche gegen die Spielwertung mit folgender sachlicher Begründung erhoben werden können: "Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war, und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht." (Wurden ja nicht geschwächt, war ja "Waffenstillstand" 
)
Damit spielt der Ermessensspielraum des Schiedsrichters keine Rolle mehr, vielmehr geht es um den Wurf an sich und die Schwächung durch Verletzung.
Dann musste also die Frage geklärt werden, ob Drewes überhaupt getroffen wurde und ob er tatsächlich verletzt war.
"Vorn links oben" am Kopf sei er getroffen worden, berichtet Patrick Drewes in seiner Anhörung, "das war schon ein Treffer, den ich wahrgenommen habe".
Mannschaftsarzt Mark Sandfort sagt aus, dass er als erste Verdachtsdiagnose ein Schädelhirntrauma vermutete, "in leichter Form zwar, aber ausschließen konnte ich es nicht".
Also ich sehe da durch seine Haartolle eine minimale Änderung der Flugbahn,
"Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen." Stephan Oberholz, Richter beim DFB-Sportgericht
Dann frage ich mich aber, warum das nicht eingeflossen ist:
Nach dem Feuerzeug-Wurf von Berlin hat Bochum-Torwart Patrick Drewes das Krankenhaus verlassen können. Ein Test auf Gehirnerschütterung bei dem 31-Jährigen sei unauffällig verlaufen, teilte ein Sprecher des Fußball-Bundesligisten der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Keeper habe unter Übelkeit, Kopfschmerzen und Unwohlsein gelitten. Drewes durfte nach den Tests mit dem Arzt des Klubs aus der Hauptstadt zurück ins Ruhrgebiet reisen.
Die Krönung aber Passlack. Er habe Drewes hinter vorgehaltener Hand gesagt, dass er sich mal setzen und beruhigen solle.
Klar, und dafür muss die Hand vor den Mund gehalten werden.
Alles zusammen genommen, bleibe ich dabei, dass dieses Urteil skandalös ist. Auch wenn es doch Regeln gibt, die einen Einspruch gegen die Wertung möglich machen.
Dem Gericht ging es nicht um den Fall an sich. Vielmehr ist das Urteil als Warnung an Fans zu verstehen. Für mich ein zweifelhaftes Vorgehen. Ich vermute aber, dass das Urteil Bestand haben wird.