ZürichHertha hat geschrieben: ↑21.11.2024, 18:02
Eine Frage, an alle, die vor Ort waren: wurde die Verpfändung der TV-Rechte thematisiert oder angekündigt?
Und falls nein, wie fühlt es sich an hintergangen zu werden?
Es wurde gesagt, dass bereits an Konzepten gearbeitet wird und Verhandlungen geführt werden, um die Anleiherückzahlung im November 2025 finanzieren zu können und dies im Frühjahr 2025 für die Lizenzierung nachweisen zu können.
Der Boulevard berichtet nicht über diese Lösung sondern nur isoliert darüber, welche möglichen Sicherheiten Hertha stellen könnte. Verpfändungen von Vermögenswerten sind dabei üblich. Bei Grundstücken zum Beispiel gibt es kaum ein Darlehen ohne Grundschuld und Niemand würde auf die Idee kommen darin ein Problem zu sehen. Nur weil die Blödzeitung jetzt schreibt, Hertha würde 40 Mio. TV-Einnahmen verpfänden werden nun massive irrationale Ängste geschürt, bei denen hier offenbar kaum jemand eine genaue Vorstellung davon hat was das praktisch bedeutet und was nicht.
Nur so viel:
Sicherheiten kommen nur dann zum Einsatz, wenn Hertha vereinbarte Zahlungen nicht leisten kann und die Bank ihre Forderungen vollstrecken muss.
Es ist überhaupt nicht klar, um welche Forderungen für welche Zeiträume es dabei gehen soll und welche Zahlungen damit abgesichert werden sollen. Wichtig ist bei Finanzierungskonzepten, dass sie auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten von Hertha BSC zugeschnitten sind und man die Zahlungen aus eigener Kraft bei normaler Entwicklung leisten kann. Da die Forderungen aus TV-Erlösen die einzige gut planbare Geldquelle von Hertha in den kommenden Jahren sein wird, spricht die Verpfändung dieser Forderungen eher für die Seriosität der potentiellen Kapitalgeber. Sollte Hertha jedoch die Lizenz nicht erhalten wären auch die Forderungen wertlos und der Kapitalgeber trägt hier durchaus auch ein Risiko.
Hintergangen wurde Niemand bei der MV, ich finde es legitim und völlig in Ordnung, dass dort nicht über den Stand der Gespräche berichtet wurde (was wegen der Nordic Bonds Anleihe und dem dafür geltenden Kapitalmarktrecht auch nicht ohne Weiteres möglich ist), sondern erst dann etwas verkündet wird, wenn entsprechende Verträge auch unterschrieben sind.