Solche Geschäftsführerverträge (mit möglicher verhaltensbedingter Kündigung, aber unterhalb des "wichtigen Grundes", denn der würde ja zur fristlosen Kündigung berechtigen) kenne ich nicht, aber komplett unmöglich ist das natürlich nicht. Wahrscheinlich ist, dass eine Kündigung aber z.B. zu bestimmten Zeitfenstern auch während einer Befristung ausgesprochen werden konnte (oder aber eine Kündigung wäre grds. möglich, nicht jedoch vor dem ....). Hier könnte das Zeitfenster hinsichtlich der Verlängerungsoption, welches kurz nach der ordentlichen Kündigung immer wieder thematisiert wurde (dann aber in Vergessenheit geriet) eine Rolle spielen, also bspw.. "der Geschäftsführer kann den Vertrag durch Optionsausübung verlängern, sollte das Vertragsverhältnis zum Datum XY noch ungekündigt fortbestehen". Dafür würde auch die Kündigung zum 30.04. sprechen. Und darin würde dann auch die Motivation liegen, die ordentliche Kündigung anzufechten. Da gibt es auch regelmäßig einen Blumenstrauß von Gründen der Anfechtung, bspw. rechtzeitige Zustellung, Eindeutigkeit, Schriftform, richtige Unterschriften etc., müsste noch mal nachdenken, ob hier auch eine Abberufungs-/Kündigungs-Problematik vorliegen könnte.Jenner hat geschrieben: ↑19.02.2024, 20:33....
Das kann man so nicht sagen. Fest steht nur, dass man einen befristeten GF-Vertrag nur dann ordentlich kündigen kann, wenn diese Möglichkeit bereits Bestandteil des Vertrags ist.
Da gibt es nun im Wesentlichen 2 Möglichkeiten.
1. Die Kündigung kann ohne Angaben von Gründen ausgesprochen werden, im Gegenzug wird dem GF eine festgelegte Abfindung zugesichert, bspw. 80% der Bezüge, die er noch bis zum regulären Vertragsende erhalten hätte.
2. Die ordentliche Kündigung kann nur beim Vorliegen bestimmter Gründe (Fehlverhalten) ausgesprochen werden. Abfindung sollte dann sinnvollerweise niedriger sein, als bei Variante 1.
Letztendlich wissen wir nicht, was da 2021 zwischen Hertha und Bobic vereinbart wurde. Für Variante 2 spricht, dass Bobic die ordentliche Kündigung angefochten hat. Aber vielleicht ist er auch einfach nur zu gierig oder anwaltlich schlecht beraten.
Dass die Kammer den Vortrag der Parteien zu Gründen der außerordentlichen Kündigung zwar anhört, dann aber einen Termin im Mai ansetzt (möglicherweise mit Beweiserhebung) spricht auch eher dagegen, dass im gestrigen Urteil eine inhaltliche Auseinandersetzung mit - wie Du es nennst - "Fehlverhalten" stattgefunden hat. Ich denke, dass es im gestrigen Urteil um eine Prüfung der Formalitäten ging.