HerthaFan1972 hat geschrieben: ↑03.10.2022, 20:11
Tropper hat geschrieben: ↑03.10.2022, 19:49
Woher nimmst du deine Erkenntnis, dass es nicht so ist?
Weil du es gern möchtest? Du Hellseher bist?
Es hat ja nicht nur LW dementiert, sondern auch die angeblich beauftragte Agentur!
Und was die FT angeht, die haben schon mehr als einmal völlig daneben gelegen!
Solange man keine stichhaltigen Beweise finde ich es erbärmlich auf jemanden einzutreten!
Angeblich hat ja LW eine Unterlassungsklage eingereicht gegen die FT und Welt. Mal sehen, was da rauskommt!
Meine Erkenntnisse kommen von Fakten, die wir wissen:
a) Financial Times Research hat die Klage gefunden
b) Diese Klage wurde auch an die Welt weitergegeben, welche in Detail untersucht worden ist.
c) das Unternehmen hat es verneint, nachdem die Klage schnell zurückgezogen wurde, nachdem die Financial Times darüber berichtet hatte.
Das sind die Fakten. Alles andere ist nicht faktual unterstützt.
Ob die Financial Times in der Vergangenheit Fehler gemacht hat oder nicht, hat mit dieser Sache nichts zu tun.
Ich kann mir gut vorstellen, dass die FT eine Unterlassungsklage von Windhorst begrüßen würde. Das wäre eine Möglichkeit, die Klage öffentlich zu machen. Da die Klage zurückgezogen wurde, sind denen erstmal die Hände gebunden.
Persönlich gebe ich den Rechtsabteilungen der FT und Welt mehr Vertrauen, als einen unseriösen Investor, der versucht seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen und nur heiße Luft rum bläst.
Was stützt du dich so auf die Klage? Jeder Volldepp kann eine Klage einreichen, dass geht in den USA, Israel und Timbuktu nahezu identisch. Klageschrift verfassen, beim Gericht einreichen soweit vorgeschrieben die Gerichtskosten zahlen und gut ist.
Wenn ich wollte, könnte ich in 10 Minuten (ich bräuchte eigentlich nur den Namen und Wohnanschrift) den Erlass eines Mahnbescheids gegen Ray beantragen. Anschließend sogar den Erlass eines Vollstreckungsbescheids, wenn er nicht reagiert und reagiert er weiterhin nicht, hätte ich einen vollstreckbaren Titel. Im Klageverfahren wird die Begündetheit der Klage auch erst im Verfahren an sich thematisiert. Da bekommt man als Beklagter die Klage zugestellt und muss sich äußern. Da hat aber, gerade im Zivilrecht, kein Richter vorher geprüft, ob die Klage begründet ist. Und so ist es - trotz unterschiedlicher Rechtssysteme - meines Wissens nach auch in Israel oder den USA in denen du dich ja scheinbar rumtreibst.
Also warum sollte Windhorst eine Unterlassungsklage gegen die FT anstrengen und was hätte die FT davon, die Klage zu veröffentlichen? Auch die FT weiß, dass das bloße Vorliegen einer Klageschrift keinerlei Aussagekraft hat. Schon gar nicht, wenn die Klage anschließend sogar zurückgezogen wurde.
Im Übrigen glaube ich auch nicht, dass man in den USA als unbeteiligter Dritter komplette Einsicht in die Gerichtsakten von laufenden Verfahren bekommt. Es gibt da durchaus einsehbare Register über die Verfahren, dass ist mir bekannt, aber alles andere halte ich für unglaubwürdig. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade in den USA ja noch einmal zwischen Bundesrecht und Landesrecht (im Sinne von Bundesstaaten) unterschieden wird.