Jenner hat geschrieben: ↑23.08.2023, 20:39
Herthinho0 hat geschrieben: ↑23.08.2023, 18:53
Schwere Körperverletzung kommt jedenfalls wohl kaum von einer Ohrfeige alleine, wie teils von der Presse behauptet...
Laut
österreichischem Strafrecht sind vor allem die Folgen der Körperverletzung relevant, um sie als schwer zu qualifizieren. Wenn jemand infolge einer Ohrfeige das Gleichgewicht verliert, gegen einen Gegenstand stürzt und sich dabei eine Mittelgesichtsfraktur zuzieht, handelt es sich auch um eine schwere Körperverletzung.
Dass die unter (5) genannten Umstände hier nicht zutreffen, sollte Konsens sein.
Und wenn der Zusatz "schwere" jetzt fallen gelassen wird, dann ist es wieder OK ?
Es kann durchaus passieren, dass dieser Zusatz in der Hauptverhandlung; wenn es denn dazu kommen wird; fallen gelassen wird.
Sich daran aufzugeilen, dass er nun 2 x zugetreten hat, mein Gott niemand der in so eine Auseinandersetzung gerät, hat dabei einen Ruhepuls von 60-80 bpm, weil das Adrenalin ins Blut schießt, kampfunfähig machen, flüchten völlig normal, das ist in der menschlichen Genetik verankert.
Wenn ich natürlich weiß, dass ich eine kurze Zündschnur habe, gehe ich nicht auf solche Veranstaltungen und Alkohol trinke ich nur in intimster Atmospähre, das wird er vielleicht daraus lernen.