
Ich empfehle Euch dringend, statt hier Euer Halbwissen zu exponieren Euch lieber mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Außenwirtschaftsgesetz und den Genehmigungsverfahren zu beschäftigen. Ist eine Genehmigung zum Export erteilt, ist ein Widerruf faktisch nahezu unmöglich.
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt dem beantragenden Exporteur per Bescheid eine Hersteller- bzw. Exportgenehmigung, aus der sich eine gesicherte Rechtsposition für das Rüstungsunternehmen ergibt. Nach § 9 des Kriegswaffenkontrollgesetzes kann die Bundesregierung eine erteilte Exportgenehmigung zwar widerrufen, Rechtsfolge ist dann aber ein Entschädigungsanspruch seitens des Rüstungsexportunternehmens. Aus diesem Grund hat man z.B. Ende 2015 Panzer nach Katar geliefert, obwohl der damalige Wirtschaftsminister das eigentlich stoppen wollte.
So, jetzt mal Hände hoch: Wer möchte, dass die den Saudis bereits zugesagten Exporte aus dem Bundeshaushalt bezahlt gestoppt werden? Aus welchem Grund soll die Bundesregierung ein seit Jahren geplantes und nach z.T. jahrelanger Prüfung auf Rechtskonformität genehmigtes Geschäft stoppen? Weil ein Oppositioneller hingerichtet wurde, sollen aus dem Haushalt Milliarden in die Rüstungsindustrie fließen? Kann es sein, dass ihr da ein wenig die Verhältnismäßigkeit überseht? Der ist ja auch nicht mit deutschen Rüstungsgütern hingerichtet worden. So tragisch und verurteilenswert der Vorfall ist, so wenig können und sollten wir aus einer ganzen Reihe von guten Gründen und aus Opportunität nun das Kind mit dem Bade ausschütten.