@Link42
Deinen ganzen Beitrag zu kommentieren ist mir zu mühselig, da zu fast allen Punkten schon genug ausgetauscht wurde. Wer es sich herausnimmt, selber entscheiden zu wollen wie Hausrecht und Strafrecht/Ordnungsrecht zu interpretieren sind, dem ist nicht zu helfen.
Hierfür ein Beispiel:
Das Hausrecht des Veranstalter verbietet es und damit Ende Diskussion.Aber meiner Meinung nach ist das Problem mit Pyrotechnik eh nicht die Pyrotechnik, sondern das Verbot. Nur weil etwas Gebot ist, ist es noch lange nicht unantastbar und legitim.
Durch ein Gericht ist das ja noch immer prüfbar, aber ansonsten: völlig richtig. Diejenigen, die den Schaden anrichten, sollen auch dafür aufkommen....Geldstrafen auf Privatpersonen umgeschlagen (deren Höhe nicht durch ein Gericht oder Gesetz sondern durch DFL festgelegt werden) die den privaten finanziellen Ruin zur Folge haben können.
Was soll außerdem der Quatsch mit der Kollektivstrafe Bannerverbot als Provokation von Preetz? Ob es euch passt oder nicht, auch hier gilt Hausrecht und da kann es eben aus geg. Anlass solche Einschränkungen geben, zumindest temporär.
Ich bin kein großer Freund von Preetz, aber hier kann ich ihn verstehen. Es ist doch wirklich nicht mehr hinnehmbar, wie einige wenige das Ansehen von Hertha fortwährend beschmutzen, weil sie ihren privaten Neigungen nach Randale frönen wollen. Die Zeche kann dann immer Hertha zahlen. Das zieht sich doch nun schon über viele Jahre hin, Lernbereitschaft = 0. Die Ultras sollen sich am besten sofort auflösen, bei diesen Begleiterscheinungen kann man auch gerne auf den Support verzichten.