elmex hat geschrieben: ↑29.02.2020, 10:30
Was ist das denn überhaupt eine Wahl, wenn es nur einen Kandidaten gibt? Und muss ein Kandidat erst nominiert werden oder darf er sich selbst zur Wahl stellen? In den zitierten Passagen ist nur was von vorschlagen die Rede.
Muss der Kandidat die Mehrheit aller abgegeben Stimmen haben oder reicht ihm nur eine? Und was macht man, wenn der einzige Kandidat nicht gewählt wird? Ein halbes Jahr warten?
Ich weiß zwar nicht, ob es genau so wie bei Bürgermeisterwahlen ist, aber ich schätze mal schon sehr ähnlich, daher berichte ich mal von meinen Erfahrungen bei Bürgermeisterwahlen:
Es ist ja bei Bürgermeisterwahlen sehr oft so, dass es nur einen Bewerber gibt. Der Bürgermeisterkandidat braucht, bevor er sich zur Wahl stellt, die Unterschriften einiger Unterstützer, da sind aber nur wenige nötig (doppelt so viele wie es Gemeindevertreter gibt - also bei Hertha dann doppelt so viele Leute wie im Präsidium und/oder AR sitzen). Dann ist der Kandidat zur Wahl zugelassen. Um gewählt zu sein, braucht er 50 % + eine Stimme aller abgegebenen
gültigen Stimmen. Enthaltungen sind nicht möglich, ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt (z.B. Ja und Nein angekreuzt). Schafft der Bewerber die über 50 %
nicht, wird eine Wiederholungswahl durchgeführt. Es gibt dann wieder eine Frist (ca. 90 Tage), in der die Wahl erneut ausgeschrieben wird, sich neue Bewerber einbringen können, und daraufhin erneut gewählt wird. Läuft die Amtszeit des Amtsinhabers ab und es wurde immer noch
kein Bewerber gewählt, muss der Stadtrat so lange allein ohne Bürgermeister arbeiten, bis sich irgendwann ein Kandidat durchsetzt. In der Regel reicht die Amtszeit aber mindestens noch für eine zweite Wahl, sollte die erste nicht geklappt haben, und spätestens bei der zweiten Wahl wird der Bewerber dann auch gewählt, wenn es bei dem einen bleibt. Ein anderer Fall ist mir nicht bekannt.