Re: Lars Windhorst
Verfasst: 13.04.2022, 09:34
Mäßige mal deinen Ton, Kollege, sonst fällt Dir Deine Ahnungslosigkeit auf den eigenen Fuß.
Es gibt doch nur eine überschaubare Anzahl an "Ausstiegsszenarien", die sich im Wesentlichen auf diese beiden reduzieren lassen:
1. Windhorst will seine Anteile mit Gewinn verkaufen
2. Windhorst (oder ein Insolvenzverwalter) muss um jeden Preis verkaufen
Punkt 1 wäre z.B. möglich, wenn Windhorst verschiedene Assets in einem Paket an die Börse bringt. Nicht auszuschließen, derzeit ist aber keine optimale IPO Stimmung an den Märkten und Windhorst auch eher einer, dem die Analysten etwas genauer auf die Finger gucken dürften. In diesem Fall wäre aber Hertha wohl kaum in der Lage, einen Rückkauf zu realisieren.
Punkt 2 sieht da anders aus. Doch auch hier stellt sich die Frage, wie Hertha (also die KGaA) einen Rückkauf realisieren sollte, zumal die Rückkaufmöglichkeiten von dem Aktienrecht unterliegenden Gesellschaften gesetzlich eingeschränkt sind. Der e.V. dürfte ebenso nicht in der Lage sein, ein entsprechendes Investment zu stemmen. Bliebe also nur, sich dem Schicksal eines neuen Erwerbers zu beugen. Wer das ist, ob das alles in einem Paket über den Tisch geht, alles Spekulatius.
So, und nun nochmal zu Dir Schlufuchs: Welche Voraussetzungen nach §71 AktG sollte denn für einen Rückkauf vorliegen, wenn Windhorst verkauft oder verkaufen muss? Und selbst wenn man eine dieser Voraussetzungen herbeiinterpretiert, wer sollte Hertha das Geld dafür geben?
Du bist ahnungslos und benimmst Dich in einem für Dich fremden Forum wie eine offene Hose. Immerhin enttäuscht Du meine Erwartungen in letzterem nicht.
Es gibt doch nur eine überschaubare Anzahl an "Ausstiegsszenarien", die sich im Wesentlichen auf diese beiden reduzieren lassen:
1. Windhorst will seine Anteile mit Gewinn verkaufen
2. Windhorst (oder ein Insolvenzverwalter) muss um jeden Preis verkaufen
Punkt 1 wäre z.B. möglich, wenn Windhorst verschiedene Assets in einem Paket an die Börse bringt. Nicht auszuschließen, derzeit ist aber keine optimale IPO Stimmung an den Märkten und Windhorst auch eher einer, dem die Analysten etwas genauer auf die Finger gucken dürften. In diesem Fall wäre aber Hertha wohl kaum in der Lage, einen Rückkauf zu realisieren.
Punkt 2 sieht da anders aus. Doch auch hier stellt sich die Frage, wie Hertha (also die KGaA) einen Rückkauf realisieren sollte, zumal die Rückkaufmöglichkeiten von dem Aktienrecht unterliegenden Gesellschaften gesetzlich eingeschränkt sind. Der e.V. dürfte ebenso nicht in der Lage sein, ein entsprechendes Investment zu stemmen. Bliebe also nur, sich dem Schicksal eines neuen Erwerbers zu beugen. Wer das ist, ob das alles in einem Paket über den Tisch geht, alles Spekulatius.
So, und nun nochmal zu Dir Schlufuchs: Welche Voraussetzungen nach §71 AktG sollte denn für einen Rückkauf vorliegen, wenn Windhorst verkauft oder verkaufen muss? Und selbst wenn man eine dieser Voraussetzungen herbeiinterpretiert, wer sollte Hertha das Geld dafür geben?
Du bist ahnungslos und benimmst Dich in einem für Dich fremden Forum wie eine offene Hose. Immerhin enttäuscht Du meine Erwartungen in letzterem nicht.