Re: Fredi Bobic
Verfasst: 03.02.2024, 17:38
Aufwand an Rückstellungen, da das Dienstverhältnis am 30.1.2023 beendet wurde und deswegen ein Rechtsstreit anhängig ist.
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Wenn zu dem Zeitpunkt die Verlängerungsoption nicht gezogen wurde, willst du das ganze Gehalt bis Sommer 25 (oder wann war das?) buchen?
Dir ist aber schon aufgefallen, dass Bobic auch gegen die ordentliche Kündigung seines GF-Vertrags vorgegangen ist, oder? Aber gut, wenn das alles so einfach ist, wie Du Dir das vorstellst, dann wird das LG bestätigen, dass die ordentliche Kündigung rechtens ist und Bobic nur die im Vertrag vereinbarte Abfindung zusteht.Herthafuxx hat geschrieben: ↑03.02.2024, 17:30Die Antwort ist hier über Monate mehrfach diskutiert worden. Kurz zusammengefasst: Geht um den Unterschied zwischen "Kündigung mit fester Abfindung' und "unbegründete fristlose Kündigung = unwirksam = Verlängerungsoption um 2 Jahre'.
Die Geschäftsleitung muss die Rückstellung nach Par. 249 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag bilanzieren, Dabei ist bei ungewissen Verbindlichkeiten eine sachgerechte Schätzung vorzunehmen. Die Bilanz zum 30.6.2023 wurde am 23./26.10.2023 unterzeichnet vom GF und WP, der Etat/Plan 2023/24 wurde vor der Saison, also früher erstellt.Herthafuxx hat geschrieben: ↑03.02.2024, 17:43Wenn zu dem Zeitpunkt die Verlängerungsoption nicht gezogen wurde, willst du das ganze Gehalt bis Sommer 25 (oder wann war das?) buchen?
Die Verlängerungsoption wurde Berichten zufolge aber nicht vor dem 30.06.23 gezogen. Evtl. noch nicht einmal bis heute. Spätestens in einer Betriebsprüfung fliegt der Ansatz für die lange nach Bilanzstichtag verursachten Zahlungen aus der Steuerbilanz.Mineiro hat geschrieben: ↑03.02.2024, 18:47Die Geschäftsleitung muss die Rückstellung nach Par. 249 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag bilanzieren, Dabei ist bei ungewissen Verbindlichkeiten eine sachgerechte Schätzung vorzunehmen. Die Bilanz zum 30.6.2023 wurde am 23./26.10.2023 unterzeichnet vom GF und WP, der Etat/Plan 2023/24 wurde vor der Saison, also früher erstellt.Herthafuxx hat geschrieben: ↑03.02.2024, 17:43
Wenn zu dem Zeitpunkt die Verlängerungsoption nicht gezogen wurde, willst du das ganze Gehalt bis Sommer 25 (oder wann war das?) buchen?
Willst du mir ernsthaft weismachen, dass man da den Wert der Verpflichtung erst mit 9 Mio ansetzt und dann im rechtsverbindlichen Rechenwerk der Gesellschaft rund ein Vierteljahr später viel niedriger?
Bobic hat in meiner Erinnerung erst geklagt als die fristlose Kündigung kam. Da ist es dann auch normal gegen die ordentliche Kündigung vorzugehen. Nur die fristlose Kündigung in der Konstellation anzufechten hätte ihn in eine schlechte Verhandlungsposition gebracht. Das ist ja offenbar auch die Idee von Vereinsseite gewesen. Man versucht die fristlose Kündigung und fällt bei Mißerfolg in die ordentliche Kündigung zurück. Da wollte man die Abfindung aus der ordentlichen Kündigung noch drücken. Dass diese Taktik nach hinten losgehen kann, schreibe ich von Anfang an und haben auch die Juristen, die sich öffentlich dazu geäußert haben so gesehen.Jenner hat geschrieben: ↑03.02.2024, 17:44Dir ist aber schon aufgefallen, dass Bobic auch gegen die ordentliche Kündigung seines GF-Vertrags vorgegangen ist, oder? Aber gut, wenn das alles so einfach ist, wie Du Dir das vorstellst, dann wird das LG bestätigen, dass die ordentliche Kündigung rechtens ist und Bobic nur die im Vertrag vereinbarte Abfindung zusteht.Herthafuxx hat geschrieben: ↑03.02.2024, 17:30Die Antwort ist hier über Monate mehrfach diskutiert worden. Kurz zusammengefasst: Geht um den Unterschied zwischen "Kündigung mit fester Abfindung' und "unbegründete fristlose Kündigung = unwirksam = Verlängerungsoption um 2 Jahre'.
Davon gehe ich auch aus und deshalb denke ich auch, dass er mit Rückstellungen eigentlich Rücklagen meint.
Es ist völlig unerheblich, ob Bobic neben der außerordentlichen auch gegen die ordentliche Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, weil das Arbeitsgericht festgestellt hat, dass für ihn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt.Herthafuxx hat geschrieben: ↑04.02.2024, 12:47Bobic hat in meiner Erinnerung erst geklagt als die fristlose Kündigung kam. Da ist es dann auch normal gegen die ordentliche Kündigung vorzugehen. Nur die fristlose Kündigung in der Konstellation anzufechten hätte ihn in eine schlechte Verhandlungsposition gebracht. Das ist ja offenbar auch die Idee von Vereinsseite gewesen. Man versucht die fristlose Kündigung und fällt bei Mißerfolg in die ordentliche Kündigung zurück. Da wollte man die Abfindung aus der ordentlichen Kündigung noch drücken. Dass diese Taktik nach hinten losgehen kann, schreibe ich von Anfang an und haben auch die Juristen, die sich öffentlich dazu geäußert haben so gesehen.Jenner hat geschrieben: ↑03.02.2024, 17:44
Dir ist aber schon aufgefallen, dass Bobic auch gegen die ordentliche Kündigung seines GF-Vertrags vorgegangen ist, oder? Aber gut, wenn das alles so einfach ist, wie Du Dir das vorstellst, dann wird das LG bestätigen, dass die ordentliche Kündigung rechtens ist und Bobic nur die im Vertrag vereinbarte Abfindung zusteht.
Allein gegen die ordentliche Kündigung ist er meines Wissens nicht vorgegangen und wäre es vermutlich auch nicht. Wieso auch? Nachdem, was öffentlich geworden ist, gab es da eine Regelung zur vorzeitigen Beendigung.
Ich habe auch nicht geschrieben, dass er eine Kündigungschutzklage eingereicht hat.Jenner hat geschrieben: ↑04.02.2024, 13:15Es ist völlig unerheblich, ob Bobic neben der außerordentlichen auch gegen die ordentliche Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, weil das Arbeitsgericht festgestellt hat, dass für ihn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt.Herthafuxx hat geschrieben: ↑04.02.2024, 12:47
Bobic hat in meiner Erinnerung erst geklagt als die fristlose Kündigung kam. Da ist es dann auch normal gegen die ordentliche Kündigung vorzugehen. Nur die fristlose Kündigung in der Konstellation anzufechten hätte ihn in eine schlechte Verhandlungsposition gebracht. Das ist ja offenbar auch die Idee von Vereinsseite gewesen. Man versucht die fristlose Kündigung und fällt bei Mißerfolg in die ordentliche Kündigung zurück. Da wollte man die Abfindung aus der ordentlichen Kündigung noch drücken. Dass diese Taktik nach hinten losgehen kann, schreibe ich von Anfang an und haben auch die Juristen, die sich öffentlich dazu geäußert haben so gesehen.
Allein gegen die ordentliche Kündigung ist er meines Wissens nicht vorgegangen und wäre es vermutlich auch nicht. Wieso auch? Nachdem, was öffentlich geworden ist, gab es da eine Regelung zur vorzeitigen Beendigung.
Ich interpretiere die Vorgehensweise anders. Das man vorrangig versucht hat, die Abfindung drücken zu können. Die bloße Verschiebung der Zahlungen an Bobic nach hinten zzgl. Zinsen rechtfertigt in meinen Augen nicht den Imageschaden und das Kostenrisiko bei möglicher Vertragsverlängerung durch Bobic bei unwirksamer Kündigung.Jenner hat geschrieben: ↑04.02.2024, 13:15Jetzt geht es nur noch darum, welche Ansprüche Bobic aus seinem GF-Vertrag ableiten kann. Wenn der so gestaltet ist, dass man ihn für eine Summe um die 3.000.000 € loswerden konnte, was ja Deine Annahme ist, dann wird er auch nicht mehr Geld bekommen.
Die Idee hinter der außerordentlichen Kündigung war, das Hertha damit ab sofort sämtliche Zahlungen an Bobic einstellen konnte.
Hast du nicht mal behauptet, dass es die außerordentliche Kündigung auch gab, weil es triftige Gründe dafür gab, die diese rechtfertigen?
Wie kommst Du darauf? Die IHK bietet Musterverträge an, darunter einen Geschäftsführeranstellungsvertrag.Herthafuxx hat geschrieben: ↑06.02.2024, 16:44Zum Glück für Bobic hat er kein Anstellungsverhältnis bei Hertha![]()
Etwas sehr simpel gedacht. Durch die fristlose Kündigung und Einstellung sämtlicher Zahlungen ist die Gesellschaft in Annahmeverzug. Der Geschäftsführer ist dann nicht mehr verpflichtet, seine Arbeitskraft weiterhin anzubieten, wenn die Gesellschaft signalisiert, dass sie unter keinen Umständen zur Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers bereit ist. Man kann darüber diskutieren, ob ein Geschäftsführer seinen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge ggf. verwirkt. Denkbar vielleicht, wenn er für ein "Konkurrenzunternehmen" tätig wird, bei einer stundenweisen Tätigkeit für DAZN würde ich davon aber nicht ausgehen. Fraglich auch, ob es zumutbar ist, die gerichtliche (und ggf. Jahre dauernde) Klärung abzuwarten.
Stimmt.Jenner hat geschrieben: ↑06.02.2024, 18:25Wie kommst Du darauf? Die IHK bietet Musterverträge an, darunter einen Geschäftsführeranstellungsvertrag.Herthafuxx hat geschrieben: ↑06.02.2024, 16:44Zum Glück für Bobic hat er kein Anstellungsverhältnis bei Hertha![]()
Richtig, ist er nicht sogar auch während der Fußball-WM in Katar bei Magenta TV tätig gewesen?bayerschmidt hat geschrieben: ↑06.02.2024, 18:46Etwas sehr simpel gedacht. Durch die fristlose Kündigung und Einstellung sämtlicher Zahlungen ist die Gesellschaft in Annahmeverzug. Der Geschäftsführer ist dann nicht mehr verpflichtet, seine Arbeitskraft weiterhin anzubieten, wenn die Gesellschaft signalisiert, dass sie unter keinen Umständen zur Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers bereit ist. Man kann darüber diskutieren, ob ein Geschäftsführer seinen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge ggf. verwirkt. Denkbar vielleicht, wenn er für ein "Konkurrenzunternehmen" tätig wird, bei einer stundenweisen Tätigkeit für DAZN würde ich davon aber nicht ausgehen. Fraglich auch, ob es zumutbar ist, die gerichtliche (und ggf. Jahre dauernde) Klärung abzuwarten.
Vielleicht geben auch die Verträge etwas zur Nebentätigkeit als TV Experte her. Jedenfalls waren z.B. Bobic selbst, aber auch Rudi Völler (als er noch Sportchef in Leverkusen war) nebenher als Experten für Medien tätig. Bei der Handball-WM war m.E. auch ein Sportdirektor eines Bundesligisten als TV Experte tätig. Sandro Wagner (müsste ich noch mal schauen) war als Trainer wohl auch nebenher als Experte tätig. Also keinesfalls so ungewöhnlich oder gar eine Demonstration.
Darauf wollte ich hinaus. Die Annahme einer anderen regelmäßigen Tätigkeit kann so verstanden werden, dass Bobic einen Jobwechsel vollzogen hat.bayerschmidt hat geschrieben: ↑06.02.2024, 18:46Man kann darüber diskutieren, ob ein Geschäftsführer seinen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge ggf. verwirkt.
Ja, da war er allerdings Trainer eines Viertligisten. Ich denke, da ist es - außer bei den 2. Mannschaften von Profivereinen - durchaus üblich, dass die Trainer einer anderen bezahlten Arbeit nachgehen, gerne als Angestellte des Hauptsponsors.bayerschmidt hat geschrieben: ↑06.02.2024, 18:46Sandro Wagner (müsste ich noch mal schauen) war als Trainer wohl auch nebenher als Experte tätig. Also keinesfalls so ungewöhnlich oder gar eine Demonstration.
Das war nicht vergleichbar, da es sich um ein kurzfristiges Engagement in einer Zeit ohne Spielbetrieb handelte. Hier reden wir aber über eine regelmäßige Tätigkeit über einen längeren Zeitraum. Der schon genannte Wagner war ständig bei Bundesliga- und CL-Spielen im Einsatz.