elmex hat geschrieben: ↑15.06.2022, 14:33
Wie ist es eigentlich mit der Wahl? Gibt es eine Stichwahl, wenn jemand nicht die absolute Mehrheit hat?
Unsere Satzung sagt dazu:
Sofern mehr Kandidaten für eines der in § 14 Nr. 1 genannten Organe zur Wahl stehen als Ämter zu besetzen sind, erfolgt die Wahl als Listenwahl. Hierbei hat jedes Mitglied in einem ersten Wahlgang das Recht, auf der Kandidatenliste so viele Kandidaten zu kennzeichnen, wie zu wählen sind. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Erhalten mehr Kandidaten die absolute Mehrheit als Ämter zu besetzen sind, sind jeweils die Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
Wenn im ersten Wahlgang nicht alle Mitglieder des jeweiligen Organs mit absoluter Mehrheit gewählt wurden, findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem alle verbliebenen Kandidaten teilnehmen. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Erhalten mehr Kandidaten die absolute Mehrheit als verbliebene Ämter zu besetzen sind, sind
jeweils die Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
Sofern nach Durchführung des in § 14 Nr. 1 – 3 geregelten Wahlverfahrens die Mindestmitgliederzahl des jeweiligen Organs nicht erreicht ist, setzt das Präsidium einen Termin zur Fortsetzung der Mitgliederversammlung fest, in der die Wahl der übrigen noch zu wählenden Mitglieder des jeweiligen Organs wiederholt wird.
Die Wahl der Präsidiumsmitglieder erfolgt entsprechend dem Verfahren, das in § 14 aufgeführt ist. Für den Fall, dass nicht alle zu wählenden Präsidiumsmitglieder gewählt worden sind, können dem Aufsichtsrat neue Kandidaten zur Besetzung der noch offenen Präsidiumsposten nur bis spätestens zwei Wochen vor dem Fortsetzungstermin der Mitgliederversammlung vorschlagen werden. Für die Auswahl dieser Kandidaten, die der Aufsichtsrat der Mitgliederversammlung zur Wahl vorschlägt, gelten § 18 Nr. 2 und Nr. 3 entsprechend. Kandidaten, die der Mitgliederversammlung bereits vorgeschlagen worden sind und nicht die erforderliche Mehrheit gefunden haben, sollen bei dieser Wahl nicht noch einmal vorgeschlagen werden.
Im Fall des Präsidenten und seines Vizes muss also solange gewählt werden, bis ein Bewerber die absolute Mehrheit hat und es bleiben bis dahin alle Kandidaten im Rennen. Sollte auch der zweite Wahlgang keine gültige Wahl erbringen, müsste eine weitere aMV anberaumt werden, bei der keiner der Durchgefallenen nochmals antreten sollte.
Bemerkenswert: Wer bis letzten Sonntag (12.06.) nicht vorgeschlagen wurde, kann auch nicht mehr antreten.
PREUSSE hat geschrieben: ↑15.06.2022, 19:55
Jenner hat geschrieben: ↑15.06.2022, 19:52
Steffel hat auf dem Gebiet intriganter Institutionen deutlich mehr Erfahrung als Bernstein, für den gerade dieser Aspekt eine deutliche Nummer zu groß sein dürfte.
Die Frage ist, ob man wiederum einen intriganten Präsidenten braucht. Gegenbauer allein sollte doch Warnung genug sein
Nein, man braucht aber jemanden, der sich sicher in einem Intrigantenstadl bewegen kann.