Meine vorläufige Einschätzung ist, es hat sich eigentlich nicht viel verändert für uns. Im Kern sogar gar nichts. Habe den Gesellschaftervertrag vom vergangenem Freitag zwar erst einmal durchgelesen
https://www.docdroid.net/1d8BNOY/nieder ... pdf#page=6 , aber sehe nicht das etwa 777 jetzt mehr Mitspracherecht hätte als Windi. Sie sind nun mal von die Geschäftsführung ausgeschlossen, und können die Hertha hier auch nicht widersprechen (HGB).
Insofern habe ich die Feuilletonisten von Fußball-Deutschland den vergangenen Tagen eigentlich auch gar nicht verstanden. Es gab ja deutschlandweit viel Aufmerksamkeit und hauptredaktionellen Kommentare zu diesem Deal. Dass wir bspw. bildlich gesprochen den Schlüssel unseres Hauses hiermit abgegeben hätten sehe ich nicht. Kurz, sehe keine Veränderung und 777 steht genau so beschissen da wie Windi.
Was natürlich nur dann Relevanz besitzt, falls es mal knallt. Da gibt es halt NICHTS einzuklagen von den.
Versteh hier auch die OK nicht. Wir sind sozusagen doppelt geschützt gegen eine feindliche Übernahme:
-Einmal über die LizenzierungsOrdnung der DFL (=Kerngeschäft).
-Zweitens durch unsere Gesellschaftsform.
Bin zwar kein Jurist, aber vermute, dass sogar auch ohne die 50+1 Regel, sofern wir das nicht selber wollen bzw. hergeben, rein über unsere Gesellschaftsform eine "feindliche Übernahme" ferngehalten werden könnte. Inwieweit das die Marktkräfte in der Praxis standhalten könnte und nicht "gekaufte" Präsidentenwahlen alla Putinwahlen geschehen könnten, steht vermutlich auf einem anderen Blatt.

Aber in der Theorie steh ich zu meiner Vermutung. Und sie soll ja auch nur meine These von 2(!) mal geschützt etwas verdeutlichen.
Entscheidend ist eh nur die menschliche Praxis an einer gemeinsamen Sache!!!
Noch einzelne Randbemerkungen.
#Bin zwar kein man von der Praxis was Kommanditgesellschaften betrifft wie @opa, der dementsprechend da 1000 mal mehr weiß als ich, (vielleicht auch noch anderen hier?) aber ist nicht den Kickerartikel über die Sperrminorität (der ja eh nur bei wenige Sachen zum Tragen kommen könnte) formal richtig?
Also formal zwar richtig, aber nichtdestotrotz Quatsch (wie opa richtig sagt) ,
weil das schlicht keine Relevanz hat, egal bspw. wieviel Änderungen die Kommanditisten sich im Vertrag genehmigen (was ja auch noch Geld kostet)?
Und wenn dem so wäre, könnte das zu den "weichen Faktoren" gehören, die der DFL gern sieht, und damit in erster Linie auf Wohlwollen der Lizenzierungsabteilung der DFL abzielen? Also quasi nach dem Motto "auf der sicheren Seite sein", weil jeder weiß, dass die Juristen dort auch mal spinnen?
Unwahrscheinlich oder?

Dürfte ja eigentlich gar keine Rolle spielen. (edit Also Lizenzordnung
muss Rolle spielen, Sperrminorität nicht edit ende)
Sehen wir hier iwi Konturen von iwelche Herrich-Kommunikations-Strategie-Spinnereien?
#Zur Gewinnausschüttungsquote
Noch eine Frage an den Leuten aus der Praxis von KommanditGes.: Es gibt doch diese Besonderheit bei Kommanditisten bei Gewinnausschüttung, dass sie nur bis zur Höhe ihrer Einlage geht?
Habe das nie wirklich verstanden. Also es eigentlich eher um einen späteren teureren Weiterverkauf gehen kann?