Herthinho0 hat geschrieben: ↑12.03.2025, 23:32
Herthafuxx hat geschrieben: ↑12.03.2025, 16:25
Das wurde ja auch nicht gepfiffen. Das Thema gab es hier ja auch schon.
Stellen wir uns die Szene mal bei uns im Strafraum am Flügel vor und der Schalker will so den Ball vors Tor flanken und trifft dann die Sohle des Verteidigers und erst dann den Ball. Ich denke, dann reden wir auch von Elfmeter und nicht von Stürmerfoul.
Die Sohle von Gechter geht ja zum Ball, er haut drüber, verschätzt sich. Kaminski kommt einfach später dran und haut den Fuß von Gechter dann weg. Ausgestreckt sind beide Beine. Die Sachlage ist ja nicht die, dass die Sohle von Gechter Kaminski trifft sondern umgekehrt...
Mal losgelöst von der Gechterszene im speziellen, ist das aber egal.
Bem Drüberhalten geht es oft nicht um eine aktive Bewegung, es heißt ja sogar DrüberHALTEN.
Mit der Sohle über dem schwingenden Fuß des Gegners zu sein, das kann halt extreme Verletzungen des Gegners zur Folge haben, weshalb das eben so geahndet wird.
Selbst wenn man den Ball (zuerst) spielt, der andere danach gegen den Ball auf dem die Sohle liegt oder gar nur die Sohle tritt.
Falls es keinen direkten Kontakt gibt, dann ist es nur gefährliches Spiel und indirekter Freistoss die Spielfortsetzung.
Und deshalb ist es ein gewichtiger Unterschied, ob man mit der Sohle zum Ball geht oder mit dem Spann.
Warum du das ausgestreckt erwähnst,das ist mit unklar, weil das so gar keine Rolle bei irgendwas spielt. In den meisten Fällen ist das Bein gestreckt beim Passen oder Schießen des Balles.
Ob das ein Drüberhalten sein kann oder ob Gechter mit der Fußspitze zum Ball gegangen ist, das kann man vlt diskutieren, aber deine Regelauslegung bezüglich "offener Sohle" im Allgemeinen,die ist Kokolores.