Fredi Bobic

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Jenner
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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Jenner » 10.08.2023, 13:49

Opa hat geschrieben:
10.08.2023, 10:33
Wir haben bei uns im Unternehmen auch mehrere Syndikusanwälte. Die geben im Rahmen von Vertragsverhandlungen ihren Senf dazu und ab und an erteilen sie auch keine rechtliche Freigabe, wenn der Geschäftsführer und ich das dennoch wollen, weil wir sonst nicht zu einem Vertragsschluss kommen, wird der Vertrag dann auch im Zweifel gegen den Rat des Syndikusanwalts unterzeichnet. So wird das bei Hertha und auch bei nahezu jeder anderen Körperschaft vermutlich auch laufen.
Du meinst, bei der Umsetzung der Kündigung von Bobic waren sich der Syndikusanwalt Herrich und der GF Herrich uneinig? :D
Herthafuxx hat geschrieben:
10.08.2023, 12:07
Das macht ja auch Sinn, weil ein Syndikusrechtsanwalt eben auch nur ein Rechtsberater im Unternehmen ist und nicht verantwortlich für irgendwelche kaufmännischen Themen in Verträgen. Keine Ahnung, weshalb sich diese Behauptung immer noch hier hält.
Das hält sich hier, weil es ganz klare Aufgabenbeschreibungen für Syndikusanwälte gibt, z. B. diese:
Syndikusanwälte – Experten für Verträge
Eine zentrale Aufgabe im Tätigkeitsbereich der Syndizi liegt in der Bearbeitung von Vertragsfragen aller Bereiche des Unternehmens.

Er muss Verträge aufsetzen, eigenständig oder begleitend verhandeln, prüfen und überarbeiten.

Beispielhaft hierfür sind selbstverständlich unternehmensinterne und -externe Arbeitsverträge.
Im Fall der Fälle verhandelt also Herrich mit Bobic über die Höhe der Abfindung und als GF ist er dabei nicht einmal an Genehmigungen des Beirats (aka Präsidium) gebunden.
"Das edelste Beispiel für seelische Robustheit, verbunden mit einem feinen Schuss Selbstironie, ist seit jeher der Herthaner". - aus einem Vortrag im Rahmen eines Fachsymposiums zum Thema Resilienz

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Opa » 10.08.2023, 14:10

Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 13:49
Du meinst, bei der Umsetzung der Kündigung von Bobic waren sich der Syndikusanwalt Herrich und der GF Herrich uneinig? :D
Das kann man zwar versuchen, ins Lächerliche zu ziehen, aber selbstverständlich können sich zwischen diesen Aufgaben gegenläufige Interessen entwickeln. Alleinvertretungsberechtigter GF zu werden kann für machtorientierte Zeitgenossen durchaus reizvoll sein, zumal ggf. damit ja auch eine Erhöhung der eigenen Bezüge einhergehen können.
Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 13:49
Das hält sich hier, weil es ganz klare Aufgabenbeschreibungen für Syndikusanwälte gibt, z. B. diese:
Syndikusanwälte – Experten für Verträge
Eine zentrale Aufgabe im Tätigkeitsbereich der Syndizi liegt in der Bearbeitung von Vertragsfragen aller Bereiche des Unternehmens.

Er muss Verträge aufsetzen, eigenständig oder begleitend verhandeln, prüfen und überarbeiten.

Beispielhaft hierfür sind selbstverständlich unternehmensinterne und -externe Arbeitsverträge.
Im Fall der Fälle verhandelt also Herrich mit Bobic über die Höhe der Abfindung und als GF ist er dabei nicht einmal an Genehmigungen des Beirats (aka Präsidium) gebunden.
Über diese Brücke gehe ich noch nicht.

1. wird der Dienstvertrag mit Geschäftsführern zwischen einem Kandidaten und dem zuständigen Organ (in unserem Fall der Beirat) ausgehandelt. Dafür kann das Gremium den Syndikusanwalt konsultieren, aber dieser verhandelt nicht. Die Bestellung von Geschäftsführern ist nach § 46 Nr. 5 GmbHG ausschließliche Aufgabe der Gesellschafter. Im Prozess gegen Bobic vertritt die Gesellschaft nach § 46 Nr. 8 GmbHG auch nicht der gerade amtierende Geschäftsführer, sondern die Gesellschafter, im Fall der Verwaltungs-GmbH ist das der Beirat der Verwaltungs-GmbH, dessen Vorsitz satzungsgemäß der Präsident des e.V. hat.

2. sind Geschäftsführer im Innenverhältnis den Gesellschaftern gegenüber selbstverständlich weisungsgebunden. Ein Geschäftsführer kann die Gesellschaft nicht gegenüber einem anderen Geschäftsführer vertreten. Das geht schlicht nicht.

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Herthafuxx » 10.08.2023, 14:57

Ist/war Herrich eigentlich bei der KGaA Syndikusanwalt oder wo war/ist er das?
"Wir haben viel zu viel Geld ausgegeben für viel zu wenig Tabellenplatz." (Ralf Huschen, 25.05.2025)

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Opa » 10.08.2023, 15:16

Ich vermute es. Zumindest ist er bei der KGaA kein Geschäftsführungsorgan, da die KG durch den Komplementär (Verwaltungs-GmbH) vertreten wird. Da war Herrich vorher Prokurist und wurde dann Geschäftsführer.

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Jenner » 10.08.2023, 15:41

Opa hat geschrieben:
10.08.2023, 14:10
Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 13:49
Du meinst, bei der Umsetzung der Kündigung von Bobic waren sich der Syndikusanwalt Herrich und der GF Herrich uneinig? :D
Das kann man zwar versuchen, ins Lächerliche zu ziehen, aber selbstverständlich können sich zwischen diesen Aufgaben gegenläufige Interessen entwickeln. Alleinvertretungsberechtigter GF zu werden kann für machtorientierte Zeitgenossen durchaus reizvoll sein, zumal ggf. damit ja auch eine Erhöhung der eigenen Bezüge einhergehen können.
Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 13:49
Das hält sich hier, weil es ganz klare Aufgabenbeschreibungen für Syndikusanwälte gibt, z. B. diese:

Im Fall der Fälle verhandelt also Herrich mit Bobic über die Höhe der Abfindung und als GF ist er dabei nicht einmal an Genehmigungen des Beirats (aka Präsidium) gebunden.
Über diese Brücke gehe ich noch nicht.

1. wird der Dienstvertrag mit Geschäftsführern zwischen einem Kandidaten und dem zuständigen Organ (in unserem Fall der Beirat) ausgehandelt. Dafür kann das Gremium den Syndikusanwalt konsultieren, aber dieser verhandelt nicht. Die Bestellung von Geschäftsführern ist nach § 46 Nr. 5 GmbHG ausschließliche Aufgabe der Gesellschafter. Im Prozess gegen Bobic vertritt die Gesellschaft nach § 46 Nr. 8 GmbHG auch nicht der gerade amtierende Geschäftsführer, sondern die Gesellschafter, im Fall der Verwaltungs-GmbH ist das der Beirat der Verwaltungs-GmbH, dessen Vorsitz satzungsgemäß der Präsident des e.V. hat.

2. sind Geschäftsführer im Innenverhältnis den Gesellschaftern gegenüber selbstverständlich weisungsgebunden. Ein Geschäftsführer kann die Gesellschaft nicht gegenüber einem anderen Geschäftsführer vertreten. Das geht schlicht nicht.
Zu 1: Das ist unstrittig.

Zu 2: Hier müssen wir mal definieren, worüber wir reden. Ausgangspunkt war, dass das Präsidium die Höhe der Abfindung verhandelt. Aber gerade dafür ist der Syndikusanwalt da und wir haben hier noch den Spezialfall, dass der Syndikusanwalt sogar selbst das Geld dafür freigeben kann. Dass Herrich Hertha nicht vor Landgericht vertreten darf, ist natürlich klar.
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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Opa » 10.08.2023, 16:35

Ich weiß ehrlich gesagt gerade nicht, worauf Du hinaus willst. Weshalb sollte der Syndikus einen Vertrag mit einem GF ohne das Präsidium verhandeln? Unterschreiben muss ohnehin das Präsidium bzw. der Beirat. Dass Herrich nachher das Geld anweist, ist dann die Folge des Vertragsschlusses, aber Herrich kann und darf nicht am Beirat vorbei einen GF Vertrag schließen oder beenden.

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Herthafuxx » 10.08.2023, 16:50

Verstehe ich auch nicht. Für die Vertragsaushandlung ist es unstrittig, dass er nur konsultiert werden kann und nicht verhandelt, aber bei der Auflösung ist er dann alleine zuständig für Verhandlungen?
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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Jenner » 10.08.2023, 17:34

Opa hat geschrieben:
10.08.2023, 16:35
...aber Herrich kann und darf nicht am Beirat vorbei einen GF Vertrag schließen oder beenden.
Auch das ist unstrittig. Ich hatte ja bereits weiter oben gesagt, dass die Entscheidung über die Entlassung von Bobic natürlich nur die zuständigen Gremien, speziell der Personalausschuss des Präsidiums, treffen können. Ich spreche hier davon, wer dafür zuständig ist, die konkreten Konditionen einer Trennung zu verhandeln. Und das ist und bleibt nun einmal der Syndikus.

Das kann ja auch gar nicht anders sein. Wir haben zwar das Glück, einen Juristen im Präsidium zu haben, das könnte aber auch ganz anders sein. Wer sollte denn dann rechtssicher mit Bobic verhandeln? Genau dafür haben wir ja einen Syndikusanwalt.
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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Mineiro » 10.08.2023, 18:18

Wenn ich die Trennung richtig in Erinnerung habe, war das eher eine einseitige Angelegenheit und kein Ergebnis irgendeiner Verhandlung. Darum ist das Verfahren ja noch offen.

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Jenner » 10.08.2023, 18:31

Richtig, es geht ja auch um eine zukünftige Konstellation, in der sich die Frage einer Abfindung stellen könnte.
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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Mineiro » 10.08.2023, 18:37

Auch da kann Herrich aufgrund der Größenordnung wohl nicht alleine entscheiden, sondern nur mit Absegnung durch die Gremien.

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Opa » 10.08.2023, 19:01

Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 17:34
Ich hatte ja bereits weiter oben gesagt, dass die Entscheidung über die Entlassung von Bobic natürlich nur die zuständigen Gremien, speziell der Personalausschuss des Präsidiums, treffen können. Ich spreche hier davon, wer dafür zuständig ist, die konkreten Konditionen einer Trennung zu verhandeln. Und das ist und bleibt nun einmal der Syndikus.
Verzeih, aber das entspricht weder der Gesetzeslage noch der Realität. Die konkreten Konditionen verhandelt und verantwortet das Gremium, welches dafür zuständig ist. Natürlich KANN hier Prokura erteilt werden, das ändert aber an der Verantwortlichkeit nichts. Die Aufgabe von Syndikusanwälten ist es, den verhandelten Willen des zuständigen Organs in einen Vertragstext zu überführen, der die Interessen der Körperschaft wahrt. Der Syndikusanwalt verhandelt also nicht die wesentlichen Konditionen, das ist Aufgabe der Kaufleute, so wie es deren Aufgabe ist, etwaige juristische Risiken mit einzukalkulieren.
Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 17:34
Wer sollte denn dann rechtssicher mit Bobic verhandeln?
Rechtssicherheit ist eine Illusion. Gäbe es diese, bräuchte man keine Rechtsprechung. Wir beide können heute eine Vereinbarung schließen, die wir beide für "rechtssicher" halten und uns dennoch gegenseitig morgen aus dieser Vereinbarung verklagen, weil wir denselben Vertrag unterschiedlich verstehen oder interpretieren. Das ist die Aufgabe des Syndikus, hier auf mögliche Risiken bestimmter Vertragsinhalte hinzuweisen. Aber er verhandelt diese nicht. Oder wir beide haben abweichende Vorstellungen davon, was verhandeln bedeutet. Ich sitze beruflich regelmäßig in Vertrags-"Verhandlungen", die Juristen untereinander führen. Vorher haben sich die Kaufleute grundsätzlich geeinigt und die Rahmenbedingungen verhandelt, dann kommen die Juristen und machen alles kaputt ;) Aber die Juristen halten sich aus den verhandelten wesentlichen Konditionen (wie Laufzeit, Preise etc.) heraus.
Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 17:34
Genau dafür haben wir ja einen Syndikusanwalt.
Die Rolle von Herrich ist mir ehrlich gesagt nie ganz klar gewesen. Von all dem, was ich so mitbekommen habe, werden seine Qualitäten als Jurist eher unterschiedlich bewertet. Als seinerzeit Bet at home als neuer Sponsor präsentiert werden sollte, soll er ein sehr eigenwilliges Verständnis vom Fristbeginn gehabt haben, weshalb die Präsentation seinerzeit verschoben werden musste. Mir bekannte Arbeitsrechtler freuen sich in aller Regel, wenn sich Hertha bei Kündigungsschutzklagen nicht von einem Fachanwalt, sondern vom Syndikus vertreten lässt. Und Herthas juristische Siege gegen Ex-Mitarbeiter (z.B. Fiedler!) oder in Sportgerichtsverfahren scheinen mir auch eher überschaubar. Daher überrascht mich Deine doch sehr wohlwollende Beurteilung "Genau dafür haben wir ja einen Syndikusanwalt", denn der hat im Fall von Fiedler sicher alles andere als einen guten Job gemacht. Oder denk an die Nachwuchsspieler, die sich aus ihrem Fördervertrag lösen konnten (z.B. Samardzic und Netz). Haben wir nicht eigentlich genau dafür einen Syndikusanwalt? Und der soll nun ausgerechnet in der Causa Bobic unbeaufsichtigt von den verantwortlichen Gremien verhandelt haben? Ich traue mittlerweile bei Hertha jedem alles zu, aber dafür fehlt mir dann doch die Phantasie.

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Herthafuxx » 10.08.2023, 19:25

Bei Fiedler habe ich es so in Erinnerung, dass man von Herthaseite meinte, dass nur die Jahre als TW-Trainer für die Abfindung zählen und die Fiedler-Seite dass auch schon die TW-Jahre mitzählen. Da finde ich es legitim zu pokern, weil man vor Gericht nur gewinnen konnte. Da wäre der Anspruch auch vor Gericht nie höher werden können, als die Fiedler-Seite von Beginn an forderte. Ich kriegs nicht mehr genau hin, aber es war schon die Frage, ob 5 oder 15 Jahre oder sowas. Das ist ein ganz anderer Fall als bei Bobic, wo man mit ziemlich schwachen Begründungen riskiert mehr zu zahlen, als man es bei direkter Einigung hätte gemusst. Wenn da nicht viel mehr in der Hinterhand ist, als bisher bekannt, wird das richtig teuer für uns und da sollten auch die Verantwortlichen den Anstand haben und zurücktreten.
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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Opa » 10.08.2023, 19:38

Ich habe Fiedler als Beispiel genommen, weil Jenner das wie hier auch gern verwendet ;) Und da frage ich mich schon, wie er dann zu einer eher wohlwollenden Einschätzung wie "Genau dafür haben wir ja einen Syndikusanwalt" kommt, wenn dessen Output dann doch eher überschaubar ist.

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Jenner » 10.08.2023, 19:40

Opa hat geschrieben:
10.08.2023, 19:01
Die Aufgabe von Syndikusanwälten ist es, den verhandelten Willen des zuständigen Organs in einen Vertragstext zu überführen, der die Interessen der Körperschaft wahrt. Der Syndikusanwalt verhandelt also nicht die wesentlichen Konditionen, das ist Aufgabe der Kaufleute, so wie es deren Aufgabe ist, etwaige juristische Risiken mit einzukalkulieren.
Ich habe oben die Aufgabenbeschreibung eines Syndikusanwalts zitiert und alle anderen Definitionen sehen ähnlich aus. Demnach gehört es eben auch zu den Aufgaben eines Syndikusanwalts, Verträge zu verhandeln und nicht nur die Entscheider zu beraten. Das gilt gerade für Organisationen außerhalb der Wirtschaft, deren Entscheidungsgremien nicht per se mit Betriebswirtschaftlern oder Juristen besetzt sind. Aber gut, da kommen wir wohl auf keinen gemeinsamen Nenner.
Opa hat geschrieben:
10.08.2023, 19:01
Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 17:34
Wer sollte denn dann rechtssicher mit Bobic verhandeln?
Rechtssicherheit ist eine Illusion. Gäbe es diese, bräuchte man keine Rechtsprechung. Wir beide können heute eine Vereinbarung schließen, die wir beide für "rechtssicher" halten und uns dennoch gegenseitig morgen aus dieser Vereinbarung verklagen, weil wir denselben Vertrag unterschiedlich verstehen oder interpretieren.
Wir könnten aber in dem Vertrag gegenseitigen Verzicht auf Rechtsmittel vereinbaren.
Opa hat geschrieben:
10.08.2023, 19:01
Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 17:34
Genau dafür haben wir ja einen Syndikusanwalt.
Die Rolle von Herrich ist mir ehrlich gesagt nie ganz klar gewesen. Von all dem, was ich so mitbekommen habe, werden seine Qualitäten als Jurist eher unterschiedlich bewertet. Als seinerzeit Bet at home als neuer Sponsor präsentiert werden sollte, soll er ein sehr eigenwilliges Verständnis vom Fristbeginn gehabt haben, weshalb die Präsentation seinerzeit verschoben werden musste. Mir bekannte Arbeitsrechtler freuen sich in aller Regel, wenn sich Hertha bei Kündigungsschutzklagen nicht von einem Fachanwalt, sondern vom Syndikus vertreten lässt. Und Herthas juristische Siege gegen Ex-Mitarbeiter (z.B. Fiedler!) oder in Sportgerichtsverfahren scheinen mir auch eher überschaubar. Daher überrascht mich Deine doch sehr wohlwollende Beurteilung "Genau dafür haben wir ja einen Syndikusanwalt", denn der hat im Fall von Fiedler sicher alles andere als einen guten Job gemacht. Oder denk an die Nachwuchsspieler, die sich aus ihrem Fördervertrag lösen konnten (z.B. Samardzic und Netz). Haben wir nicht eigentlich genau dafür einen Syndikusanwalt? Und der soll nun ausgerechnet in der Causa Bobic unbeaufsichtigt von den verantwortlichen Gremien verhandelt haben? Ich traue mittlerweile bei Hertha jedem alles zu, aber dafür fehlt mir dann doch die Phantasie.
Dass ich Herrich auch nicht für ein juristisches Genie halte, wird Dich sicher nicht überraschen.
Mineiro hat geschrieben:
10.08.2023, 18:37
Auch da kann Herrich aufgrund der Größenordnung wohl nicht alleine entscheiden, sondern nur mit Absegnung durch die Gremien.
Formal könnte er das wohl vermutlich allein entscheiden. Ich gehe allerdings auch davon ab, dass es Absprachen mit dem Beirat über einen Rahmen gibt.
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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Jenner » 10.08.2023, 20:05

Herthafuxx hat geschrieben:
10.08.2023, 19:25
Bei Fiedler habe ich es so in Erinnerung, dass man von Herthaseite meinte, dass nur die Jahre als TW-Trainer für die Abfindung zählen und die Fiedler-Seite dass auch schon die TW-Jahre mitzählen. Da finde ich es legitim zu pokern, weil man vor Gericht nur gewinnen konnte. Da wäre der Anspruch auch vor Gericht nie höher werden können, als die Fiedler-Seite von Beginn an forderte. Ich kriegs nicht mehr genau hin, aber es war schon die Frage, ob 5 oder 15 Jahre oder sowas. Das ist ein ganz anderer Fall als bei Bobic, wo man mit ziemlich schwachen Begründungen riskiert mehr zu zahlen, als man es bei direkter Einigung hätte gemusst. Wenn da nicht viel mehr in der Hinterhand ist, als bisher bekannt, wird das richtig teuer für uns und da sollten auch die Verantwortlichen den Anstand haben und zurücktreten.
Das ist wieder einmal ein recht seltsamer Beitrag. Bei Fiedler hätte das Gericht auch entscheiden können, dass er weiter unbefristet beschäftigt werden muss. Die Begründungen für die Kündigung waren, dass Fiedler mürrisch dreinblickt und dass ihm eine bestimmte Qualifizierung gefehlt hat. Das Problem war nur, dass Preetz kurz vor der Kündigung trotz der fehlenden Qualifizierung den befristeten Vertrag von Fiedler in einen unbefristet hat umwandeln lassen.

Bei Bobic ist hingegen klar, dass er bei uns sowieso nur einen befristeten Vertrag hat und er auch durch eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr bekommen kann, als die gehaltsnahe Abfindung, berechnet bis 2026. Im Gegensatz zu Fiedler ist genau das ein Fall, bei dem man pokern kann.

Außerdem bist Du immer noch die Antwort auf die Frage schuldig, weshalb Bobic freiwillig auf Geld hätte verzichten sollen. Diese direkte Einigung ist ein Hirngespinst von Dir.
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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Sir Alex » 10.08.2023, 20:13

Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 20:05
Das Problem war nur, dass Preetz kurz vor der Kündigung trotz der fehlenden Qualifizierung den befristeten Vertrag von Fiedler in einen unbefristet hat umwandeln lassen.
Das ist doch nicht richtig bzw. falls zutreffend auch unerheblich.
Fiedler war vor dem Arbeitsgercht so oder so unbefristet angestellt, da er länger als 2 Jahre TW-Trainer war.

Das haben viele, viele Trainer erfolgreich gegen Hertha vor Gericht verhandelt, schon Schlegel, der trotz ausgelaufendem Vertrag auf Weiterbeschäftigung und eben Unwirksamkeit der Befristung geklagt hat. Erfolgreich, er hat eine dicke ABfindung bekommen, nicht nur die Uhr, die ihm Hoeneß zum Abschied geschenkt hat. Da war wie gesagt Hoeneß noch im Amt.

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Opa » 10.08.2023, 20:15

Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 19:40
Ich habe oben die Aufgabenbeschreibung eines Syndikusanwalts zitiert und alle anderen Definitionen sehen ähnlich aus. Demnach gehört es eben auch zu den Aufgaben eines Syndikusanwalts, Verträge zu verhandeln und nicht nur die Entscheider zu beraten. Das gilt gerade für Organisationen außerhalb der Wirtschaft, deren Entscheidungsgremien nicht per se mit Betriebswirtschaftlern oder Juristen besetzt sind. Aber gut, da kommen wir wohl auf keinen gemeinsamen Nenner.
Ich denke, wir haben einfach eine unterschiedliche Auffssung, was verhandeln bedeutet.
Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 19:40
Wir könnten aber in dem Vertrag gegenseitigen Verzicht auf Rechtsmittel vereinbaren.
ZUm Rechtsmittelverzicht schreibt Rechtsanwalt Kotz :D auf seiner Homepage:
Eine Erklärung des Verzichts kann unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch gänzlich rechtlich ungültig sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Verzichtserklärung aufgrund einer Täuschung oder Bedrohungssituation nicht aus dem freien Willen der verzichtenden Person heraus erfolgt ist oder wenn sich durch die Erklärung eine Sittenwidrigkeit ergibt. In derartigen Fällen kann die Verzichtserklärung auch angefochten werden
Der Rechtsmittelverzicht schützt Dich also nicht vor einem Gerichtsverfahren und den sich daraus ergebenden Risiken. Insbesondere die Sittenwidrigkeit, aber auch die Überraschungsklausel nach § 305c BGB können auch bei entsprechender Vereinbarung Dich nicht vor Rechtsmitteln schützen.
Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 19:40
Mineiro hat geschrieben:
10.08.2023, 18:37
Auch da kann Herrich aufgrund der Größenordnung wohl nicht alleine entscheiden, sondern nur mit Absegnung durch die Gremien.
Formal könnte er das wohl vermutlich allein entscheiden. Ich gehe allerdings auch davon ab, dass es Absprachen mit dem Beirat über einen Rahmen gibt.
Herrich kann weder in seiner Rolle als Syndikusanwalt noch als Geschäftsführer etwas allein entscheiden, was dem Gesellschafter obliegt. Herrich kann nach § 164 Abs. 1 BGB vom Gesellschafter bevollmächtigt werden, dies zu tun, aber dann muss sich der Vertretene alles zurechnen lassen (sprich das entbindet das Präsidium nicht von der alleinigen Verantwortung für das Ausgehandelte). Wenn er etwas in dieser Rolle verhandelt, ist das so, als würde das Präsidium selbst verhandeln. Dein Versuch, die Verantwortung für die Kündigung bzw. Beendigung von Bobics Vertrag in Richtung Herrich zu schieben, läuft damit aber ins Leere.

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Jenner » 10.08.2023, 20:35

Opa hat geschrieben:
10.08.2023, 20:15
Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 19:40
Wir könnten aber in dem Vertrag gegenseitigen Verzicht auf Rechtsmittel vereinbaren.
ZUm Rechtsmittelverzicht schreibt Rechtsanwalt Kotz :D auf seiner Homepage:
Eine Erklärung des Verzichts kann unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch gänzlich rechtlich ungültig sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Verzichtserklärung aufgrund einer Täuschung oder Bedrohungssituation nicht aus dem freien Willen der verzichtenden Person heraus erfolgt ist oder wenn sich durch die Erklärung eine Sittenwidrigkeit ergibt. In derartigen Fällen kann die Verzichtserklärung auch angefochten werden
Der Rechtsmittelverzicht schützt Dich also nicht vor einem Gerichtsverfahren und den sich daraus ergebenden Risiken. Insbesondere die Sittenwidrigkeit, aber auch die Überraschungsklausel nach § 305c BGB können auch bei entsprechender Vereinbarung Dich nicht vor Rechtsmitteln schützen.
Man könnte das noch weiter ins Absurde treiben und fehlende Geschäfts- und Testierfähigkeit usw. anführen. Wir sind uns doch sicher einig, dass das alles weder auf uns, noch auf Bobic oder Herrich zutrifft.
Opa hat geschrieben:
10.08.2023, 20:15
Dein Versuch, die Verantwortung für die Kündigung bzw. Beendigung von Bobics Vertrag in Richtung Herrich zu schieben, läuft damit aber ins Leere.
Noch einmal: Es geht nicht um die Verantwortung für die Kündigung bzw. Beendigung von Bobics Vertrag, sondern um das Aushandeln einer Abfindung.
Sir Alex hat geschrieben:
10.08.2023, 20:13
Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 20:05
Das Problem war nur, dass Preetz kurz vor der Kündigung trotz der fehlenden Qualifizierung den befristeten Vertrag von Fiedler in einen unbefristet hat umwandeln lassen.
Das ist doch nicht richtig bzw. falls zutreffend auch unerheblich.
Fiedler war vor dem Arbeitsgercht so oder so unbefristet angestellt, da er länger als 2 Jahre TW-Trainer war.

Das haben viele, viele Trainer erfolgreich gegen Hertha vor Gericht verhandelt, schon Schlegel, der trotz ausgelaufendem Vertrag auf Weiterbeschäftigung und eben Unwirksamkeit der Befristung geklagt hat. Erfolgreich, er hat eine dicke ABfindung bekommen, nicht nur die Uhr, die ihm Hoeneß zum Abschied geschenkt hat. Da war wie gesagt Hoeneß noch im Amt.
Doch, das ist richtig und auch erheblich. Preetz hat den befristeten in einen unbefristeten umwandeln lassen. Dass der Vertrag von Fiedler möglicherweise sowieso arbeitsrechtlich gesehen als unbefristet zu betrachten war, spielt für die Tatsache an sich keine Rolle. Erheblich war das auch und zwar deswegen, weil damit die Begründung der Kündigung gegenstandslos war.
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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Sir Alex » 10.08.2023, 20:53

Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 20:35
Dass der Vertrag von Fiedler möglicherweise sowieso arbeitsrechtlich gesehen als unbefristet zu betrachten war, spielt für die Tatsache an sich keine Rolle. Erheblich war das auch und zwar deswegen, weil damit die Begründung der Kündigung gegenstandslos war.
Warum sollte die Verschriftlichung des Unbefristeten etwas ändern, wenn es vor dem Gesetz/Gericht eh ein unbefristetes Arbeitsverhältnis war? Was in anderen vergleichbaren Fällen bei Hertha ja schon gerichtlich festgestellt worden ist davor.
Das verstehe ich wirklich nicht.

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Opa » 10.08.2023, 21:05

Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 20:35
Man könnte das noch weiter ins Absurde treiben und fehlende Geschäfts- und Testierfähigkeit usw. anführen. Wir sind uns doch sicher einig, dass das alles weder auf uns, noch auf Bobic oder Herrich zutrifft.
Dein Beispiel bezog sich aber nicht auf Bobic, sondern auf uns beide :D Aber mal im Ernst: Ich finde den Begriff "rechtssicher" irreführend und empfehle nicht, diesen zu verwenden. Rechtssicherheit gibt es im Einzelfall, wenn es ein rechtskräftiges Urteil gibt, aber sicher nicht bei Vertragsschluss.
Jenner hat geschrieben:
10.08.2023, 20:35
Noch einmal: Es geht nicht um die Verantwortung für die Kündigung bzw. Beendigung von Bobics Vertrag, sondern um das Aushandeln einer Abfindung.
Und das ist und bleibt bei Geschäftsführern alleinige Aufgabe des Gesellschafters und bleibt unabhängig von der Tatsache, dass man sich ggf. eines Vertreters bemüht hat, in dessen alleinigem (!) Verantwortungsbereich.

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Herthafuxx » 11.08.2023, 09:14

Gut, dann ist dieses Märchen von Herrichs Verantwortung in der Causa Bobic hoffentlich endlich mal vom Tisch.
Gibt es eigentlich schon einen Termin für den Urkundenprozess? Ich hatte mal was von September gelesen, aber bisher gibt es da noch nichts, oder?
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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Mineiro » 11.08.2023, 10:04

Ich hab was von Februar 2024 gelesen.

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Herthafuxx
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Re: Fredi Bobic

Beitrag von Herthafuxx » 11.08.2023, 10:15

Mineiro hat geschrieben:
11.08.2023, 10:04
Ich hab was von Februar 2024 gelesen.
Ich meine den Prozess wegen der Urkundenklage der Bobic-Seite, nicht den Termin am 19.2. vor dem Landgericht.
"Wir haben viel zu viel Geld ausgegeben für viel zu wenig Tabellenplatz." (Ralf Huschen, 25.05.2025)

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Re: Fredi Bobic

Beitrag von _Steve_ » 11.08.2023, 10:16

Herthafuxx hat geschrieben:
11.08.2023, 10:15
Mineiro hat geschrieben:
11.08.2023, 10:04
Ich hab was von Februar 2024 gelesen.
Ich meine den Prozess wegen der Urkundenklage der Bobic-Seite, nicht den Termin am 19.2. vor dem Landgericht.
Das ist doch der Termin oder steh ich auf dem Schlauch?

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