Jenner hat geschrieben: ↑11.04.2023, 18:08RB hätte niemals in den Sächsischen Fußballverband aufgenommen werden dürfen, da denen nahezu sämtliche Merkmale eines Vereins fehlen. Das war der Kardinalfehler. Hätten sich die Sachsen an ihre eigenen Statuten gehalten, würde RB heute nirgendwo spielen.Herthafuxx hat geschrieben: ↑11.04.2023, 16:36
Dieses ganze Anti-RB-Gehabe in den Kurven ist doch genauso lächerlich wie Anti-Investoren-Plakate. Als RB jahrelang unter der DFB-Flagge spielte war die Zeit fürs organisieren und über die eigenen Vereine die Statuten der DFL entsprechend anzupassen. Da wäre dann in der 4. Liga Schluss gewesen für dieses Konstrukt.
Jenner hat geschrieben: ↑12.04.2023, 12:52Dann schaue Dir §10 (2) der Satzung an. RB lässt so ziemlich alle Merkmale eines Vereins vermissen und hätte daher niemals aufgenommen werden dürfen.Herthafuxx hat geschrieben: ↑12.04.2023, 11:51Ich habe etwas im Netz gesucht, aber nichts zu deiner Aussage gefunden. Wieso genau hätte der SFV Leipzig ablehnen sollen?
Herthafuxx hat geschrieben: ↑12.04.2023, 13:20Woran konkret soll es da mangeln? Ein Gründungsprotokoll wird es sicherlich geben, eine Satzung haben sie, Mitglied im LSB sind sie auch und der Rest wird auch vorgelegt worden sein.
Wie gesagt: Ich habe online dazu nichts gefunden, was eine so klare Meinung wie deine begründen könnte.
Welche Hürden soll es für den SFV gegeben haben?
Die Gemeinnützigkeit? Darüber entscheidet das zuständige Finanzamt und nicht der Verband.
Die Hürden für die Mitgliedschaft? Ist laut Satzung "...Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium... Bei Ablehnung der Aufnahme ist der Verein nicht verpflichtet, die Gründe der Ablehnung anzugeben." vereinsrechtlich nicht i.O.?
Herthafuxx hat geschrieben: ↑12.04.2023, 16:51An welcher Stelle ist das Voraussetzung beim SFV? Wäre das nicht Thema des LSB bzw. bei der Eintragung ins Vereinsregister?
Unabhängig davon: Wann war die Genehmigung des SFV und wann gab es die Lizenz für die DFL? Und wieviele MVs für entsprechende Anträge gab es in der Zwischenzeit?
Jenner hat geschrieben: ↑12.04.2023, 23:21Natürlich hätte das schon Thema für den LSB sein müssen. Das entband aber nicht den SFV davon zu prüfen, ob es sich bei RB tatsächlich um einen Verein handelt.Herthafuxx hat geschrieben: ↑12.04.2023, 16:51
An welcher Stelle ist das Voraussetzung beim SFV? Wäre das nicht Thema des LSB bzw. bei der Eintragung ins Vereinsregister?
Die DFL ist da der falsche Ansprechpartner. Erstens kann man dort als Kapitalgesellschaft Mitglied werden und zweitens prüfen die finanzielle und infrastrukturelle Voraussetzungen.Herthafuxx hat geschrieben: ↑12.04.2023, 16:51Unabhängig davon: Wann war die Genehmigung des SFV und wann gab es die Lizenz für die DFL? Und wieviele MVs für entsprechende Anträge gab es in der Zwischenzeit?
_Steve_ hat geschrieben: ↑13.04.2023, 06:16Und wieso ist handelt es sich da nicht um einen Verein? In einem Dackelzüchterverein kann auch nicht jeder Mitglied werden und vielleicht wollen die 7 Dackelfreunde auch komplett unter sich bleiben und lassen gar niemanden rein. Dennoch ist es ein Verein, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Also was hätte der SFV da prüfen sollen? Ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, prüft bereits das Amtsgericht bei Eintragung ins Vereinsregister. Dass seitens des SFV da keine weitere großen Voraussetzungen für eine Aufnahme in den SFV vorliegen, hatte fuxx dir ja bereits geschrieben.
Herthafuxx hat geschrieben: ↑13.04.2023, 09:15An welcher Stelle in der von dir verlinkten Satzung vom SFV soll das stehen?
Ich denke mal, dass in der Satzung vom LSB auch nichts stehen wird dazu.
Und wo soll auch vereinsrechtlich genau das Problem sein?
Wer ist denn derjenige, der die Regularien gerade über Stimmrechte erlässt und prüft? Meiner Meinung nach die DFL. Gegen wessen Statuten verstosse ich denn sonst z.B. bei Verstoß gegen 50+1?
Und genau die DFL wäre zuständig gewesen für Bedingungen wie Stimmrechte u.a. Voraussetzungen beim Verein.
Der DFB oder auch die Landesverbände können z.B. keine Mindestanzahl an Mitgliedern zur Voraussetzung machen. Die DFL hätte das sehr wohl machen können. Eine Lizenzsierungsbedingung, dass der Verein, der die Stimmenmehrheit hat, mindestens 500 oder 1.000 (oder wieviel auch immer) stimmberechtigte Mitglieder haben muss, wäre z.B. eine einfache Schranke gewesen. (Ausnahmeregelungen für Dorfvereine würde man dann noch genauer definieren müssen).
Herthafuxx hat geschrieben: ↑13.04.2023, 09:36Nein, es geht hier um die von jenner aufgestellte These, dass RB Leipzig als Verein gegen irgendwelche Statuten eines Fußballverbandes verstoßen solle. Du bist hier sicherlich einer der letzten User, den man erklären muss, dass man hier bei einem solchen These auch mit der konkreten Fundstelle in der Satzung argumentieren sollte.
Du kannst gern auch die Satzungsregelung bei einem der Verbände benennen, gegen welche RB verstoßen haben soll. Meines Erachtens wäre die DFL die entscheidene Instanz gewesen. Bei den Verbänden davor ist wenig möglich, wenn die im Vereinsregister eingetragen sind.Opa hat geschrieben: ↑13.04.2023, 08:52Der Profifußball war immer schon kapitalhungrig und als RB am Horizont auftauchte, haben sich alle "Stakeholder" etwas davon versprochen. Nahezu alle von ihnen wollten RB, immerhin eine hippe Sportsponsoring-Marke mit Strahlkraft für junge Leute und damit für die werberelevante ZIelgruppe. Und bei RB wird man mit entsprechender Überzeugungsarbeit dafür gesorgt haben, dass alle den Daumen heben. Nach dem sächsischen Landesverband hat der NOFV, der DFB und die DFL das Konstrukt durchgewunken und es erscheint mir einigermaßen irrelevant, worüber ihr Euch auseinandersetzt.
Ich denke mal für einige Vereine war die Sorge da auch größer, dass bald nach Bayern und Dortmund dann der dritte CL-Platz praktisch fix vergeben ist.
Und irrelevant würde ich es nicht bezeichnen, wenn nun diejenigen am lautesten gegen RB protestieren, welche etwas dagegen hätten unternehmen können. Dafür hätte man nur etwas der Zeit und Energie aus so wichtigen Themen wie z.B. "pro Pyro" abzwacken müssen.
Womit wir auch wieder beim Thread-Thema wären und da stimme ich voll zu.
Hat hier auch niemand gesagt.Jenner hat geschrieben: ↑13.04.2023, 10:08Gegen die 50+1-Regelung hat RB formal nie verstoßen.Herthafuxx hat geschrieben: ↑13.04.2023, 09:15Wer ist denn derjenige, der die Regularien gerade über Stimmrechte erlässt und prüft? Meiner Meinung nach die DFL. Gegen wessen Statuten verstosse ich denn sonst z.B. bei Verstoß gegen 50+1?
Die Frage war, wer über solche Dinge wie Stimmrechte entscheidet: die Verbände oder die DFL.
Auf welcher Grundlage hättte der SFV das dann monieren müssen? Dafür müsste es doch in der Satzung stehen.Jenner hat geschrieben: ↑13.04.2023, 10:08Interessanterweise hat die DFL RB 2014 zunächst die Lizenz verweigert und zwar mit der Begründung, dass die stimmberechtigten Mitglieder mehrheitlich Vertreter der RB GmbH waren und es enorme Hürden gabt, überhaupt Mitglied zu werden. Genau das hätte bereits der SFV minieren müssen. RB musste dann schließlich nachbessern.
Du hattest geschrieben:
Welche Merkmale eines Vereins fehlen denen denn konkret und an welche Statuten hätten die sich halten sollen?