50+1

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Hertha 2.0
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50+1

Beitrag von Hertha 2.0 » 10.08.2022, 10:20

Da die Diskussion über die 50+1 Regel immer mal wieder hochkommt und uns auch in Zukunft weiter beschäftigen wird, dachte ich mir, dass es sinnvoll ist, zu dieser einen neuen Thread zu eröffnen. Anlass ist diese Diskussion:
Hertha 2.0 hat geschrieben:
09.08.2022, 15:49
Opa hat geschrieben:
09.08.2022, 12:51
Die Mehrheitsrechte liegen auch beim Fall von 50+1 beim Verein, weil in einer KG immer der Komplementär und nicht der Kommanditist das Sagen hat. Da Hertha von der Verwaltungs-GmbH keinen einzigen Anteil verkauft hat, hat auch beim Fall von 50+1 niemand anders als Hertha das Sagen. Das könnte sich natürlich ändern, wenn man sich das z.B. abkaufen lässt.
Stimmt, bei Dortmund wäre das so, aber nicht bei uns. Aber es gibt zusätzlich zu der Option des Verkaufs von Anteilen der Verwaltungs-GmbH auch das sog. Umwandlungsrecht, d.h. die GmbH & Co. KGaA kann in eine andere Form der Kapitalgesellschaft umgewandelt werden. Ich denke, dass wenn 50+1 fällt ein enormer Kapitalbedarf vorhanden sein wird. Dann ist das der Hebel, der genutzt wird.

Trotzdem, danke für den Hinweis.
Opa hat geschrieben:
09.08.2022, 16:37
Wie es in Dortmund geregelt ist, spielt überhaupt keine Rolle für Hertha. Die Verwaltungs-GmbH ist zu 100% im Besitz des Vereins und ein Verkauf von diesen Anteilen ist gem. §11 Nr. 2. k) der Satzung des e.V. durch die Mitgliederversammlung zustimmungspflichtig, auch eine Formwandlung wäre zustimmungspflichtig, weil auch eine Formwandlung einer KGaA in eine andere Kapitalgesellschaft einem Verkauf gleichgestellt ist (§ 247 Abs. 2 UmwG). Und auch die Kommentarlage ist hierbei ziemlich eindeutig:
Denn in Durchbrechung des Identitätsprinzips ... scheidet der phG (persönlich haftende Gesellschafter) infolge des Formwechsels zwingend aus dem Rechtsträger (alter Rechtsform) aus (hA s Kallmeyer, UmwG, 5. Aufl, § 247 Rn 6; s Lutter, UmwG, 5. Aufl, § 247 Rn 18) und erwirbt einen (regelmäßig) auf Geld gerichteten Auseinandersetzungsanspruch gegen den Rechtsträger nach Umwandlung (s § 247 Abs 3 UmwG; s W/M, § 247 UmwG Rn 41ff; s Lutter, UmwG, 5. Aufl, § 247 Rn 22f). Dies führt zu einer Versteuerung beim phG nach § 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG (Veräußerung der – gesamten – Beteiligung des phG).
Dass 50+1 fällt, steht derzeit zudem doch überhaupt nicht zur Debatte, mit dem Status Quo haben sich alle in der DFL organisierten Vereine schließlich arrangiert, selbst der als Tiger losgesprungene Martin Kind ist mittlerweile als zahmer Bettvorleger gelandet und mittlerweile nicht mal mehr Geschäftsführer in Hannover. Daher ist dieses Argument genau wie das des Kapitalbedarfs einigermaßen stumpf, schließlich hat Hertha jüngst bewiesen, dass man 374 Mio. € unter 50+1 Bedingungen akquirieren kann und der BVB hat während Corona eine 40 Mio. € Kapitalerhöhung in nullkommanix an der Börse platziert, von den Beteiligungen der Bayern durch Audi & Allianz gar nicht zu reden, die ebenfalls sehr, sehr viele Millionen unter 50+1 Bedingungen erbracht haben und schließlich haben die Bayern gerade einen Champions League Teilnehmer mit 6:1 auswärts aus dem Stadion geklatscht.
Hertha 2.0 hat geschrieben:
09.08.2022, 18:26
Das verstehe ich nicht, Opa. Was hat den die Umwandlung der GmbH & Co. KGaA mit einem Anteilsverkauf der Verwaltungs-GmbH zu tun? Wenn die Verwaltungs-GmbH der Komplementär der GmbH & Co. KGaA ist und im Zuge deren Umwandlung zu einer AG als phG ausscheidet, dann findet doch kein Verkauf von Anteilen an der Verwaltungs-GmbH statt. Diese befindet sich nach der Umwandlung immer noch zu 100% in den Händen des e.V..

Es mag zudem durchaus sein, dass vereinzelte Vereine Geld aquirieren konnten (bislang ist das aber eher die Ausnahme, denn die Regel), aber wenn die Ablösesummen für durchschnittliche Spieler wieder bei 25 Millionen Euro liegen, wird ein großer Riss durch die Liga gehen. Viele Vereine werden nicht ansatzweise mithalten können. Das konnte man ganz klar erkennen, als 2017/18 als die Preise explodierten die Diskussion um 50+1 wieder einmal hochkochte und auch jetzt ist 50+1 noch lange nicht für die Ewigkeit in Stein gemeißelt, was sich schon daraus ergibt, dass das Kartellamt die 50+1 Ausnahme für Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg kritisiert. Sollte sich das Kartellamt durchsetzen, dann wäre das das Aus für diese drei Clubs in der Bundesliga.

Ohnehin stellt sich die Frage, ob sich nicht Geldgeber dafür finden ließen, eine eigenständige kapitalgetragene Fußball-Liga neben der Bundesliga aufzubauen. Schließlich haben DFB und DFL nicht das Recht für sich allein gepachtet, eine Fußball-Liga zu unterhalten. Wenn die das richtig machen, graben sie der Bundesliga das Wasser ab. Das würde auch wunderbar dazu passen, das europäische Spitzenclubs, wenn jetzt auch verhalten eine eigene europäische Liga gründen wollen und da wäre dann DFB und UEFA außen vor. Mich wundert es, dass man da nicht schon längst dran ist.

Soweit mit bekannt darf der FC Bayern München e.V. laut Satzung nicht mehr als 30% der Anteile an der AG veräußern.
Opa hat geschrieben:
10.08.2022, 08:00
Hertha 2.0 hat geschrieben:
09.08.2022, 18:26
Was hat den die Umwandlung der GmbH & Co. KGaA mit einem Anteilsverkauf der Verwaltungs-GmbH zu tun? Wenn die Verwaltungs-GmbH der Komplementär der GmbH & Co. KGaA ist und im Zuge deren Umwandlung zu einer AG als phG ausscheidet, dann findet doch kein Verkauf von Anteilen an der Verwaltungs-GmbH statt.
Auch wenn wir hier offtopic zu geraten drohen, hab ich ja die entsprechenden Stellen aus dem UmwG und die Kommentierung bereits zitiert, woraus hervorgeht, dass diese Art der Formwandlung dem Verkauf gleichzusetzen ist. Das ergibt schon deshalb Sinn, weil sonst die in der Satzung festgeschriebene Zustimmungspflicht aushebelbar wäre.

Da das aber alles nichts mit dem Threadthema zu tun hat, sollten wir zu selbigem zurückkehren.
Das Präsidium und Aufsichtsrat bei einem Formwechsel laut dem Umwandlungsgesetz zustimmen müssen ist das eine (§ 17 Abs. 3 lit. a). Der Formwechsel der GmbH & Co. KGaA bedarf nicht der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Da liegt ein Irrtum Deinerseits vor. Das andere ist, dass nämliche schon der Abtretung von über 60% der Anteile dieses Unternehmens zugestimmt haben (Ich hoffe, das in Deinen Augen so richtig formuliert zu haben.). Wenn ich Herr Windhorst wäre, würde ich es zur Bedingung für weitere Investitionen machen, dass es zum Formwechsel kommt. Das Modell Dortmund steht im Raum und, wenn 50+1 fällt, ist das zu seinem Vorteil. Auch das die Aktie frei handelbar ist, würde ich zur Bedingung machen.

Das wird in der Zukunft überall so oder ähnlich laufen, denn nach den Erfahrungen die Herr Windhorst bei Hertha gemacht hat, werden alle Investoren harte Bedingungen stellen, um ihr Kapital zu schützen. Und wenn die Vereine viel Geld brauchen, um national wie international überhaupt noch mithalten zu können, brechen nach und nach die Pfeiler von 50+1 zusammen.

Eine Sache ist zumindest sicher: Wenn die Bayern zehn Mal hintereinander Meister werden, dann ist das ein Desaster für die Bundesliga. Angesichts dessen ist es nahezu ein Wunder, dass Frankfurt die Europa League gewonnen hat.

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Opa
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Re: 50+1

Beitrag von Opa » 10.08.2022, 10:40

Abgesehen davon, dass das Thema unter "Nationaler Vereinsfußball" gehört und nicht unter Hertha hab ich nicht die Absicht, mit Konsumfritze akademische Debatten darüber zu führen, was passieren könnte, wenn irgendwelche Szenarien eintreten, die an 50+1 rütteln. Hinsichtlich der Frage der Zustimmmungspflicht zur Formwandlung durch die MV habe ich alles geschrieben. Die Abtretung von 60% der Kommanditanteile hat nichts mit dem Verkauf der Anteile an der Verwaltungs-GmbH zu tun. Daher kein Irrtum meinerseits, sondern fehlender Intellekt auf der anderen Seite.

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Re: 50+1

Beitrag von bball62 » 10.08.2022, 10:47

Einfach mal ignorieren den Typen, kann doch nicht so schwer sein.

Hertha 2.0
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Re: 50+1

Beitrag von Hertha 2.0 » 10.08.2022, 12:13

Opa hat geschrieben:
10.08.2022, 10:40
Abgesehen davon, dass das Thema unter "Nationaler Vereinsfußball" gehört und nicht unter Hertha hab ich nicht die Absicht, mit Konsumfritze akademische Debatten darüber zu führen, was passieren könnte, wenn irgendwelche Szenarien eintreten, die an 50+1 rütteln. Hinsichtlich der Frage der Zustimmmungspflicht zur Formwandlung durch die MV habe ich alles geschrieben. Die Abtretung von 60% der Kommanditanteile hat nichts mit dem Verkauf der Anteile an der Verwaltungs-GmbH zu tun. Daher kein Irrtum meinerseits, sondern fehlender Intellekt auf der anderen Seite.
Wirst Du schon wieder persönlich und beleidigend? Meinst Du das trifft mich? Das lässt doch nur Rückschlüsse auf Deinen Charakter zu.

Abgesehen davon irrst Du Dich oder verfehlst das Thema:
§ 11 Abs. 2 lit. k)

"Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

die Zustimmung zur Entscheidung des Präsidiums über die Veräußerung von Anteilen des Vereins an der Hertha BSC Verwaltung GmbH."
Es wird hier ausdrücklich von der Veräußerung von Anteilen der Verwaltungs-GmbH gesprochen, was heißt, dieses Passus betrifft weder die Veräußerung noch den Formwechsel der GmbH & Co. KGaA. Hierfür ist nur das Präsidium und der Aufsichtsrat zuständig.
§ 17 Abs. 3 lit. a) und d)

"Das Präsidium bzw die in die Organe von Tochtergesellschaften des Vereins entsandten Mitglieder des Präsidiums bedürfen im Rahmen der Ausübung der Beteiligungsrechte des Vereins an seinen Tochtergesellschaften stets der Zustimmung des Aufsichtsrates hinsichtlich der Beschlussfassung über folgende Gegenstände:

a) Formwechsel und weitere Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz in den Tochtergesellschaften des Vereins;

d) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA oder deren Rechtsnachfolger."
Ich weiß nicht, wieso Du ständig von der Verwaltungs-GmbH sprichst. Die will doch gar keiner haben. 50+1 betrifft die GmbH & Co. KGaA. Wenn die Verwaltungs-GmbH beim Formwechsel aus dem Unternehmen als Komplementär ausscheidet, bleibt sie weiterhin dem e.V. erhalten.

Ricson
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Re: 50+1

Beitrag von Ricson » 10.08.2022, 12:33

50+1 wird nicht fallen. Da kann man diskutieren wie man möchte. Und wer glaubt, dass man damit irgendwie die Bayern einholen könnte, träumt die falschen Träume. Denen wäre mehr denn je das Tor geöffnet als vorher eh schon.
Würde die Hälfte der Liga nicht immer so destruktiv antreten, wenn es gegen die Bayern geht, hätten die es schon viel schwerer.

Jede weitere Diskussion ist überflüssig.

MacFish
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Re: 50+1

Beitrag von MacFish » 10.08.2022, 13:21

wie schon mal angefragt - könnte man hier nicht eine Abstimmung mit einbauen ?

Eventuell alle 1/2 jahre wiederholen?

Vielleicht ändern ja einige Ihre derzeitige Meinung? :gruebel:
wohnhaft bei München :roll:

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Opa
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Re: 50+1

Beitrag von Opa » 10.08.2022, 13:58

Hertha 2.0 hat geschrieben:
10.08.2022, 12:13
Ich weiß nicht, wieso Du ständig von der Verwaltungs-GmbH sprichst. Die will doch gar keiner haben. 50+1 betrifft die GmbH & Co. KGaA.
Das Problem ist, dass Du das Konstrukt der KG im Einzelnen und der KGaA im Besonderen und Ganzen nicht zu verstehen scheinst. Eine KGaA ist zwar eine eigene Rechtsperson, die aber ausschließlich (!) vom phG vertreten wird, in dem Fall von der Verwaltungs-GmbH. Für 50+1 ist nicht entscheidend, wie viel vom Kommanditkapital der KGaA vom e.V. gehalten wird, sondern dass beim Komplementär mindestens 50+1 Stimmrecht besteht, in dem Fall also in der Verwaltungs-GmbH. Selbst wenn Hertha Tennor davon 100 % verkaufen würde, müsste der e.V. dennoch 50+1 Stimmrecht haben. Daher ist bei der Frage, wie man mit 50+1 bei Hertha umgeht, ausschließlich die Betrachtung der Verwaltungs-GmbH erforderlich.

Wenn Dein Abstraktionsvermögen dafür nicht ausreicht, kläff mich als Überbringer der Botschaft doch nicht an. Ich möchte das auch überhaupt nicht mit Dir diskutieren und wir können uns jederzeit darauf einigen, dass wir uneins in dieser ohnehin rein akademischen Frage sind. Ein Verkauf der Verwaltungs-GmbH steht schließlich ebenso wenig an wie eine Formwandlung oder der Fall von 50+1. Und falls eines zur Debatte stehen sollte, wird man schauen, wie man damit umgeht.

Es ist daher sinnlos, sich darüber auseinanderzusetzen, es sei denn, man will mal wieder seine eigenen obskuren Konsumfritze-Verschwörungstheorien unters Volk bringen oder sich eben mal wieder selbstdarstellen (vulgo: rumstänkern). Du hättest den Thread auch gleich "Was macht der Basketball bei Hertha Berlin?" nennen können. Am Ende läuft es nämlich immer darauf hinaus, dass Du Dich für das größte Genie aller Zeiten hältst, erst neulich warst Du der festen Überzeugung, man müsse nur vehement genug die Herausgabe des Olympiastadions für einen symbolischen Euro fordern, der Senat würde einem das liebend gern überreichen und im Anschluss würde man automatisch als Heilsbringer der Stadt auf einem Schild durchs Brandenburger Tor getragen, begleitet von rosenstreuenden Mädchen (im Hertha Berlin Trikot) und Fanfaren. Ich finde das nach den Diskussionen mit Dir in den letzten Jahren, die ohnehin nur dazu geführt haben, dass Du auch unter Deinen neuen Nicknames gesperrt wurdest, nur noch bedingt unterhaltsam.

Wenn hier aber Behauptungen aufgestellt werden, auf die sich dann andere leichtgläubig in anderen Diskussionssträngen stützen wollen (z.B. was ist wie zustimmungspflichtig und was zählt für 50+1), dann erlaube ich mir wenigstens darauf hinzuweisen, dass Deine Ausgangsthese (50+1 fällt und bei Hertha kann man das auch ganz leicht aushebeln) schlicht nicht richtig ist, während Du unrythmisch "HaHoHe, Hertha Berlin" skandierend vom Schild der Eitelkeit fällst.

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Re: 50+1

Beitrag von Hertha 2.0 » 10.08.2022, 16:53

Opa hat geschrieben:
10.08.2022, 13:58
Hertha 2.0 hat geschrieben:
10.08.2022, 12:13
Ich weiß nicht, wieso Du ständig von der Verwaltungs-GmbH sprichst. Die will doch gar keiner haben. 50+1 betrifft die GmbH & Co. KGaA.
Das Problem ist, dass Du das Konstrukt der KG im Einzelnen und der KGaA im Besonderen und Ganzen nicht zu verstehen scheinst. Eine KGaA ist zwar eine eigene Rechtsperson, die aber ausschließlich (!) vom phG vertreten wird, in dem Fall von der Verwaltungs-GmbH. Für 50+1 ist nicht entscheidend, wie viel vom Kommanditkapital der KGaA vom e.V. gehalten wird, sondern dass beim Komplementär mindestens 50+1 Stimmrecht besteht, in dem Fall also in der Verwaltungs-GmbH. Selbst wenn Hertha Tennor davon 100 % verkaufen würde, müsste der e.V. dennoch 50+1 Stimmrecht haben. Daher ist bei der Frage, wie man mit 50+1 bei Hertha umgeht, ausschließlich die Betrachtung der Verwaltungs-GmbH erforderlich.
Nehmen wir doch einmal an, ich wäre in der Lage dazu, dem Senat das Olympiastadion für einen Euro aus dem Ärmel zu leiern. Der e.V. führt dann eine Kapitalerhöhung bei der GmbH & Co. KGaA durch und bringt im Zuge dessen das Stadion ein und damit haben wir 70% der Anteile. Die GmbH & Co. KGaA wird dann in eine AG umgewandelt, der Komplementär, also die Verwaltungs-GmbH scheidet aus. Anschließend wird die Satzung dahingehend geändert, dass der Verein nicht mehr als 30% der Anteile verkaufen darf.

Inwiefern werden da dann Anteile der Verwaltungs-GmbH veräußert?

Ich habe mich im Übrigen geirrt. Der BVB ist doch eine GmbH & Co. KGaA, der FC Bayern München ist die AG.
Opa hat geschrieben:
10.08.2022, 13:58
Am Ende läuft es nämlich immer darauf hinaus, dass Du Dich für das größte Genie aller Zeiten hältst ...
Soweit ich weiß ist das Dr. Dr. Sheldon Cooper.

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Opa
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Re: 50+1

Beitrag von Opa » 10.08.2022, 17:24

Was hat denn eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage mit der Frage zu tun, wie mit 50+1 umzugehen sein soll? Immer neue Ebenen in der Debatte mögen davon ablenken, dass Du Dich argumentativ verrannt hast, aber ich renne da nicht mit. Ein Stadion, welches man Tags zuvor für den symbolischen Euro erwirbt, kann man nicht am nächsten Tag im Millionenwert als eigenkapitalersetzende Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft einbringen.

Bitte hör auch auf, mir PNs zu schicken, ich werde diese weder lesen noch beantworten.

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Bierchen
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Re: 50+1

Beitrag von Bierchen » 10.08.2022, 17:57

Die Lösung ist 51 :idea: :lol:
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht auf die Handlungen der Obrigkeit anzusetzen

Gustav Adolf Rochus von Rochow

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Re: 50+1

Beitrag von Hertha 2.0 » 10.08.2022, 20:02

Opa hat geschrieben:
10.08.2022, 17:24
Was hat denn eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage mit der Frage zu tun, wie mit 50+1 umzugehen sein soll? Immer neue Ebenen in der Debatte mögen davon ablenken, dass Du Dich argumentativ verrannt hast, aber ich renne da nicht mit. Ein Stadion, welches man Tags zuvor für den symbolischen Euro erwirbt, kann man nicht am nächsten Tag im Millionenwert als eigenkapitalersetzende Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft einbringen.
Ich finde es faszinierend wie Du denkst. Da soll ein Stadion für mehrere hundert Millionen Euro gebaut werden, aber wenn ich ein Stadion für einen Euro bekomme, dann ist es nichts wert? Der Kaufpreis hat doch nichts mit dem Wert zu tun.

Zudem: Natürlich hat die Kapitalerhöhung durch eine Sacheinlage nichts mit der Frage zu tun, wie mit 50+1 umzugehen sei. Aber darum ging es in meinem Beitrag auch nicht. Das war insgesamt ein Beispiel, welches mit der Frage verknüpft war, inwieweit eine solche Vorgehensweise die Verwaltungs-GmbH betrifft. Das Du der Beantwortung der Frage ausweichst ... bezeichnend.

Genauso wie in diesem Beispiel erfolgt ebenso kein Verkauf von Anteilen der Verwaltungs-Gmbh, wenn Herr Windhorst bei einer weiteren Kapitaleinlage fordert, dass die GmbH & Co. KGaA in eine AG umgewandelt wird, um im Falle dessen, dass die 50+1 Regel abgeschafft wird, freie Hand zu haben. Hertha kann sogar 100% der AG verkaufen, ohne das die 50+1 Regel davon betroffen ist, denn egal wie die Firmierung aussieht, egal wie die Anteile verteilt sind, die 50+1 Regel ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ligabetrieb.

Die Anwendung der GmbH & Co. KGaA erfolgte schließlich vor allem, um die Vereine vor Verlusten zu schützen.

Schreiraupe
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Re: 50+1

Beitrag von Schreiraupe » 07.11.2022, 19:49

Bei H96 wird es langsam eng:

Liebes Mitglied,



der Vorstand des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. erwartet zeitnah eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle im Eilverfahren zur Abberufung von Herrn Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH. Unabhängig vom Ausgang des Eilverfahrens darf davon ausgegangen werden, dass auch im Hauptsacheverfahren in Celle eine ähnliche Entscheidung getroffen wird. Eine der beiden Parteien wird daher mutmaßlich vor den Bundesgerichtshof ziehen, wobei dort eher keine kurzfristige Entscheidung zu erwarten ist.



Nachfolgend möchten wir noch einmal erläutern, warum die Abberufung von Herrn Martin Kind notwendig war und dem erwarteten Rechtsstreit nicht aus dem Weg gegangen werden konnte:



Die Satzung unseres Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. sieht in

§15, 3 i.) vor, dass die 50+1-Regelung von DFB und DFL eingehalten werden muss und der darin festgeschriebene Einfluss des Muttervereins auf die ausgegliederte Profifußballsparte nicht durch aktive Handlungen oder Unterlassen geschmälert werden darf.

Die Satzung unseres Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. sieht in §15, 3 i.) vor, dass die 50+1-Regelung von DFB und DFL eingehalten werden muss und der darin festgeschriebene Einfluss des Muttervereins auf die ausgegliederte Profifußballsparte nicht durch aktive Handlungen oder Unterlassen geschmälert werden darf.

Der Einfluss des Muttervereins ist über das uneingeschränkte Weisungsrecht gegenüber dem Geschäftsführer der Profifußballgesellschaft theoretisch sichergestellt. Grundlage hierfür ist nicht nur das Verbandsrechts der DFL, sondern es sind vor allem das Unternehmensrecht und der Gesellschaftsvertrag der Hannover 96 Management GmbH. Im Gesellschaftsvertrag steht in §6 Abs. 3 explizit: „Die Geschäftsführer haben […] die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung […] zu beachten.“ Selbst wenn also, wie von Herrn Martin Kind öffentlich behauptet, das Unternehmensrecht höher einzuordnen sei als das Verbandsrecht, so ändert dies nichts an der Tatsache des Weisungsrechtes des Vereinsvorstands, welches in beiden Rechtsbereichen eindeutig hinterlegt ist. Ein Geschäftsführer, der diese Weisungen fortlaufend und wie angekündigt auch zukünftig ignoriert, verstößt somit gegen die Lizenzvorgaben der DFL, den Gesellschaftsvertrag der Hannover 96 Management GmbH und das Unternehmensrecht.

Exkurs: Notwendig geworden sind Weisungen erst im Sommer 2021, also mehr als zwei Jahre nach Amtsantritt des in 2019 bestellten Vereinsvorstands, als Herr Martin Kind in einem Alleingang Herrn Robert Schäfer als Geschäftsführer im Profifußball installieren wollte, ohne auch nur einmal vorher mit den Vertretern des Muttervereins darüber gesprochen zu haben. Dies war ein eklatanter Vertrauensbruch, der erste Weisungen notwendig machte, um den Einfluss des Muttervereins bei der Geschäftsführersuche sicherzustellen. Die relevanteste erlassene Weisung besagte, dass jede Neuanstellung einer Person mit einem Jahresgehalt von mehr als 100.000 Euro vom Mutterverein genehmigt werden muss, wobei die Profispieler ausgenommen wurden. Trainer wurden nicht ausgenommen, da es theoretisch auch gelernte Trainer auf dem Markt gibt, die Geschäftsführungsaufgaben übernehmen könnten. Weitere, später notwendige Weisungen betrafen unter anderem das Offenlegen von Wirtschaftskennzahlen, damit die Gesellschafterin der Hannover 96 Management GmbH erfährt, für welche Verbindlichkeiten sie eigentlich haftet, was bis heute nicht bekannt ist. Somit haftet Vereinsvermögen – nichts anderes ist die Hannover 96 Management GmbH – für Verbindlichkeiten des Profifußballs, die sie gar nicht kennt.

Der Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH ist seit 2004 mit je zwei Vertretern der Kapitalseite und des Muttervereins besetzt. Dies wurde bislang von der DFL als konform mit der 50+1-Regel angesehen, weil über das Weisungsrecht der Mutterverein im Notfall einen unliebsamen Geschäftsführer an die sehr enge Leine nehmen könnte und darüber den notwendigen Einfluss ausüben kann.

Die Pattsituation im Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH ist - rationales und pflichtgemäßes Handeln aller beteiligten Personen vorausgesetzt - im Übrigen auch die beste Variante vor dem Hintergrund des bei Hannover 96 gelebten Zwei-Säulen-Modells. Die wichtigste Person im Profifußball – dem zentralsten Aushängeschild von Hannover 96 – sollte im Regelfall weder ausschließlich von Vereinsvertretern noch ausschließlich von Kapitalvertretern bestimmt werden. Hannover 96 kann nur Erfolg haben, wenn sich beide Seiten im Rahmen eines Kompromisses einigen.

Die Aufsichtsräte der Hannover 96 Management GmbH überwachen gemäß Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung. Sie sind qua Amt gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, nicht gegenüber dem Geschäftsführer. Problematisch wird es, wenn einzelne Aufsichtsräte grundsätzlich nicht gewillt sind, eine Vielzahl von Verstößen der Geschäftsführung gegen den Gesellschaftsvertrag zu ahnden.

Der Mutterverein war somit gezwungen, seine einzige Sanktionsmöglichkeit gegen Herrn Martin Kind einzusetzen und ihn aus wichtigem Grunde mit einem punktuell satzungsdurchbrechenden Beschluss als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abzuberufen.





Wie dargelegt verstößt Herr Martin Kind massiv gegen den Gesellschaftsvertrag der Hannover 96 Management GmbH und die Regularien der DFL. Für den Fall, dass das Oberlandesgericht an der Rechtsprechung des Landgerichts festhält, bedeutet dies bis mindestens zur Klärung vor dem Bundesgerichtshof, dass die 50+1-Regel in Hannover faktisch nicht erfüllt ist, da sich Herr Martin Kind nicht an Weisungen hält und es für den Mutterverein keine Möglichkeit gibt, dies zu sanktionieren. Aus dem Umfeld der DFL wurde gegenüber dem Mutterverein mitgeteilt, dass – sollte es keine Änderungen am Konstrukt geben oder Herr Martin Kind die Weisungen weiterhin nicht erfüllen – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Lizenz für die kommende Saison erteilt wird. Auch sind Lizenzauflagen in der laufenden Saison möglich. Es ist somit nicht auszuschließen, dass durch die Missachtung von Verträgen und Gesetzen durch Herrn Martin Kind ab der kommenden Saison kein Profifußball in Hannover mehr stattfinden wird. Einzig allein in seiner Hand liegt es, diese Gefahr zu bannen.



Der Vorstand
Der Gerät

VFL-Siggi
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Re: 50+1

Beitrag von VFL-Siggi » 08.11.2022, 12:14

Krass

Zauberdrachin
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Re: 50+1

Beitrag von Zauberdrachin » 02.03.2023, 22:42

https://www.kicker.de/ueberraschende-we ... 52/artikel

Daraus:
>>Dietmar Hopp will auf seinen Sonderstatus bei dem Kraichgauer Bundesligisten verzichten und seine Stimmrechtsmehrheit an der "TSG Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH" wieder an den Verein zurückgeben.<<

Bereits Bekanntes daraus:
>>Hoffenheim zählt neben dem von der Bayer AG finanzierten Leverkusen und dem von der Volkswagen AG subventionierten VfL Wolfsburg zu den drei "Förderausnahmen" der Bundesliga. Dieser Status war etwa dem Hörgeräteunternehmer Martin Kind bei Hannover 96 mangels ausreichender Höhe der Zuwendungen versagt geblieben. Auch das Leipziger Konstrukt ist als potenzielle Umgehung der 50+1-Regelung umstritten, weil dem dortigen e. V. nur wenige und größtenteils dem RB-Konzern zuzurechnende Mitglieder angehören. <<

und:

>>Um Rechtssicherheit zu erlangen, hatte sich die DFL 2018 mit einem Prüfverfahren an das Bundeskartellamt gewandt. Die Behörde hatte 50+1 zwar als Wettbewerbsbeschränkung erkannt, diese aber wegen ihrer sportpolitischen Ziele als zulässig eingeschätzt, dagegen die Ausnahme von der Regel bemängelt. Eine finale Bewertung und Entscheidung stehen noch aus, wohl aber demnächst an.<<

Sollte diese Ausnahmeregel gestrichen werden, wäre da nicht Hoffenheim sowieso der am stärksten unangenehm betroffene Klub?
Wäre es für Bayer und VW nicht ein leichtes die GmbH in eine KGaA zu "überführen" oder wo wären da die Haken?
Bzw. sind Gesellschaftsform-Änderungen so ohne Weiteres möglich? (Frage gilt nicht nur für diese beiden)

TSG Hoffenheim
Ist eine GmbH, 96% der Anteile hat Hopp, 4% der e.V. (noch)

Bayern München
Ist eine AG, nicht börsennotiert, 75% hält der e.V., je 8,33% halten Adidas, Allianz und Audi.

Borussia Dortmund
Ist eine KGaA, börsennotiert, 72,27 % in Streubesitz, 8,19 %: Evonik Industries, 8,24 %: Bernd Geske, 4,61 %: Borussia Dortmund e. V., 5,98 %: Signal Iduna
Das Sagan hat hier die Komplementär-GmbH, voll im Besitz des e.V.

Hannover 96
Ist eine KGaA, Komplementär-GmbH zu 100% der e.V. ... aber Geschäftsführung dieser GmbH hat Kind.

Hamburger SV
Ist eine AG, nicht börsennotiert, 75,10 %: Hamburger Sport‑Verein e. V., 15,21 %: Kühne Holding AG, 5,07 %: CaLeJo GmbH, 4,61 %: Kleinaktionäre
Kühne will nochmal Geld geben gegen weitere Anteile. Doch wie bei Bayern dürfte es ja einen triftigen Grund geben, dass der e.V. mindestens 75% der Anteile hält. (Sperrminorität?)

VFL Wolfsburg
Ist eine GmbH, einzige Gesellschafterin ist die Volkswagen Group Services GmbH (100% Volkswagen AG)

Bayer Leverkusen
Ist eine GmbH, einzige Gesellschafterin ist Erste K-W-A Beteiligungsgesellschaft mbH (100% Bayer AG)

RaBaSpo Leipzig
Ist eine GmbH, 99% Red Bull GmbH, 1% e.V. der die Stimmenmehrheit hat
Laut Informationen der Zeitung Zeit kommt kein stimmberechtigtes Mitglied in den Verein RB Leipzig, das nicht von Red Bull selbst bestimmt wurde. Offiziell hat der Verein nur sehr wenige (um die 20) Mitglieder, was nur knapp über den Mindestanforderungen des DFB liegt. 01.07.2022

Unter rein finanzieller Betrachtungsweise ist 50+1 eh ausgehöhlt.
Und Leute die sich mit Fußball auskennen, brauchen sie dennoch alle. Auch die Eigentümer bei den PL-Klubs.

Hoffenheim bzw. Sinsheim, je 60km von Karlsruhe und Mannheim entfernt, 70 km entfernt von Stuttgart ... 30k-Arena hingestellt bekommen ... in einer Stadt mit 35k Einwohnern ... ohne Hopp werden sie eher wie Heidenheim werden? Heidenheim hat 49k Einwohner ...

Hoffenheim ist ähnlich Leverkusen und WOB ... rein aus der Kraft der Stadt heraus wären die zumindest keine Dauergäste in Liga1.
Weshalb man die alle nicht vermissen würde, oder doch?
Leipzig hat zumindest die Kraft aus der Größe der Stadt heraus, auch wenn anders gepusht wurden.
Und ob die Dauer der Existenz eine Tradition begründet, wie RaBaSpo zum Besten gegeben hat, dürfte strittig sein, allerdings haben genau die aufgrund der Stadtgröße und des Bekanntheitsgrades der Stadt noch am Ehesten die Möglichkeit dazu.

Mal schauen wann die finale Bewertung des Kartellamts kommt und wie diese aussieht.
Das Einzige was schon immer war und immer "sein" wird ist die Veränderung.
Es gibt dabei kein Ob sondern nur ein Wann und in welcher Geschwindigkeit.

Hertha BSC "under construction"!

Dd.
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Re: 50+1

Beitrag von Dd. » 02.03.2023, 22:56

Zauberdrachin hat geschrieben:
02.03.2023, 22:42


Unter rein finanzieller Betrachtungsweise ist 50+1 eh ausgehöhlt.
Nein, genau umgekehrt. 50+1 höhlt nicht nur aus, sondern hebelt regelrecht die sonst übliche finanzieller "Betrachtungsweise" aus.
Hertha:
Es macht dich nicht schmutzig, was in dich reingeht.
Es könnte dich nur schmutzig machen, was aus dir rausgeht.

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Opa
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Re: 50+1

Beitrag von Opa » 13.03.2023, 09:46

Zauberdrachin hat geschrieben:
02.03.2023, 22:42
Wäre es für Bayer und VW nicht ein leichtes die GmbH in eine KGaA zu "überführen" oder wo wären da die Haken?
Bzw. sind Gesellschaftsform-Änderungen so ohne Weiteres möglich? (Frage gilt nicht nur für diese beiden)
Die Fragestellung offenbart leider beinahe ausschließlich Deinen dürftigen Kenntnisstand in Sachen Gesellschaftsrecht, was Dich nicht davon abzuhalten scheint, hier meterlange Tapeten über mögliche Formwechsel hinterherzuschieben. Wenn Du die Zeit mal dafür nutzen würdest, Dich zu informieren, wäre allen mehr geholfen als mit zehn Deiner Beiträge.

1. Die Gesellschaftsform spielt für 50+1 kaum eine Rolle. Die Bayern sind unter Einhaltung von 50+1 als AG unterwegs, andere wiederum sind weiterhin ein e.V. (was diejenigen, denen Du jahrelang leichtgläubig nach dem Mund geredet hast, immer verneint haben, dass das wegen der Gemeinnützigkeit überhaupt ginge, Profis beim e.V. zu beschäftigen). Es geht bei 50+1 um die Frage der Einflussnahme, wie das gestaltet wird, ist ein ganz anderes Thema, dafür fehlen Dir aber ganz offensichtlich die Basics. Die KGaA ist deshalb bei Fußballvereinen so beliebt, weil sie zum einen als alleiniger Komplementär immer das volle Bestimmungsrecht haben und somit 50+1 unabhängig von der tatsächlichen Kapitalmehrheit verläuft, zum anderen gibt es steuerliche Gründe, weshalb man hier die Personen- statt der reinen Kapitalgesellschaft gewählt hat. Die GmbH in eine KGaA zu überführen bedeutet im Gegensatz zu dem, was Du suggerierst, eben nicht, dass damit dann 50+1 eingehalten wird, sondern Du musst ja einen in den Verbänden engagierten Verein finden, der 50+1 Stimmrecht übernimmt. Der VfL Wolfsburg würde das sicher formal tun (alles, was VW möchte, wird in WOB gemacht, weil VW auch alles bezahlt), aber wer sollte das in Leverkusen tun? Da würde sich sicher auch eine Lösung finden, aber es geht eben entgegen Deiner Andeutung nicht um die Rechtsform, sondern ausschließlich um die Bestimmungsrechte.

2. Ja, Rechtsformuwandlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften sind ohne weiteres möglich. Rechtliche Grundlagen hierfür sind u.a. im Umwandlungsgesetz nachzulesen. Für das Außenverhältnis gelten einige Dinge zu beachten, wie z.B. dass Haftungsbeschränkungen nicht ohne Zustimmung des Betroffenen durch eine Umwandlung ausgehebelt werden können.

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Re: 50+1

Beitrag von NoBlackHat » 13.03.2023, 10:28

Schöner Beitrag @Opa, aber lass doch mal diese dtändigen negativen Untertöne. Sind zwar verständlich, nerven aber etwas.

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Re: 50+1

Beitrag von Opa » 13.03.2023, 11:35

Naja, ich schweige ja meist, aber wenn ich was schreibe, dann muss das Angestaute halt auch ab und an mal raus. Das schlimme ist, dass die meisten Herthafans zum Kartoffelsalat rennen, wenn es um die finanziellen und rechtlichen Aspekte geht. Die meisten interessiert es nicht, ein erklecklicher Teil versteht es nicht. Was nicht so schlimm ist, so lange die nichts dazu schreiben.

Wenn die aber was dazu schreiben, muss man leider in aller Regel Nachhilfe in Sachen Basics geben und da unterscheide ich schon zwischen jemandem, der sonst nichts schreibt und halt nur ne Frage stellt oder sich mal Luft verschafft oder unserer Forenzauberin, die uns ja in den Finanzthreads trotz erwiesener Unkenntnis mit selbiger ausführlich beglückt. Herthafuxx hat dazu hier etwas passendes dazu geschrieben und richtigerweise festgestellt dass es an jeglicher Demut fehlt. Es ist ja nicht schlimm, keine Ahnung zu haben, dafür kann man ja die beiden Fragen stellen, ohne den Rest drumherum zu posten und sich ausführlich wie ahnungslos über Entfernungen zu anderen Städten, Rechtsformen und dem Kartellamtsverfahren zu äußern, die damit zudem nichts zu tun haben.

BTT: Es wird in Sachen 50+1 kein "Beben" geben. Das Kartellamtsverfahren wird 50+1 bestätigen und der Hopp Rückzug wird seinen Teil dazu beitragen. Formalrechtlich wird man das immer sauber abgebildet bekommen. VW kümmert es nicht, ob die GmbH in den Büchern steht, Leverkusen auch nicht. Die werden sich im Zweifel fügen und Wege wie Leipzig finden. Dass das nicht dem Geist von 50+1 entspricht, sollte uns allerdings zu denken geben, welchen Götzen wir da Woche für Woche anbeten und mit Geld für sky&DAZN am Leben erhalten. Das muss jeder mit sich ausmachen, wann er es schafft, aus dem Karussell des Wahnsinns auszusteigen, zu dem sich der Profifußball entwickelt hat.

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Re: 50+1

Beitrag von Herthadonian » 13.03.2023, 13:03

Opa hat geschrieben:
13.03.2023, 11:35
Die meisten interessiert es nicht, ein erklecklicher Teil versteht es nicht. Was nicht so schlimm ist, so lange die nichts dazu schreiben.

Es ist ja nicht schlimm, keine Ahnung zu haben, dafür kann man ja die beiden Fragen stellen, ohne den Rest drumherum zu posten und sich ausführlich wie ahnungslos über Entfernungen zu anderen Städten, Rechtsformen und dem Kartellamtsverfahren zu äußern, die damit zudem nichts zu tun haben.
Dies ist ein Online-Forum, jeder Benutzer ist ein Experte für alles. :sorry:

Danke für deine aufschlussreichen Beiträge. Ich verstehe zwar immer noch nicht, wie eV und KGaA funktionieren, aber wenigstens machst du dir die Mühe, uns aufzuklären. Das weiß ich zu schätzen.

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Re: 50+1

Beitrag von Opa » 13.03.2023, 13:43

Herthadonian hat geschrieben:
13.03.2023, 13:03
Dies ist ein Online-Forum, jeder Benutzer ist ein Experte für alles. :sorry:
Überhaupt kein Problem und man kann bei einigen Threads auch nicht erwarten, dass sich jemand erstmal die vorherigen 800 Seiten durchliest, bevor er was schreibt.
Herthadonian hat geschrieben:
13.03.2023, 13:03
Danke für deine aufschlussreichen Beiträge. Ich verstehe zwar immer noch nicht, wie eV und KGaA funktionieren, aber wenigstens machst du dir die Mühe, uns aufzuklären. Das weiß ich zu schätzen.
Danke für das Feedback und gern doch. Es ist auch eigentlich nicht so schwierig, aber wir sind ja Herthafans geworden, weil uns der Stadionbesuch getoucht hat oder weil man ein mitreißend kämpfendes Team erlebt hat und nicht, weil man sich an Bilanz-, Vereins- oder Gesellschaftsrecht berauschen kann. Und so, wie bei Hertha Geschäfte geführt werden, gibt es auch keinen Grund, sich daran zu berauschen.

Um die Kurve zurück zum Threadthema zu bekommen: 50+1 war schon oft totgesagt, vor allem von denen, die aktiv mit dran gearbeitet haben, die Regeln immer weiter auszuhöhlen. 50+1 wird wie auch immer weiterleben.

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Re: 50+1

Beitrag von Zauberdrachin » 14.03.2023, 22:10

Opa hat geschrieben:
13.03.2023, 09:46
Zauberdrachin hat geschrieben:
02.03.2023, 22:42
Wäre es für Bayer und VW nicht ein leichtes die GmbH in eine KGaA zu "überführen" oder wo wären da die Haken?
Bzw. sind Gesellschaftsform-Änderungen so ohne Weiteres möglich? (Frage gilt nicht nur für diese beiden)
Die Fragestellung offenbart leider beinahe ausschließlich Deinen dürftigen Kenntnisstand in Sachen Gesellschaftsrecht, was Dich nicht davon abzuhalten scheint, hier meterlange Tapeten über mögliche Formwechsel hinterherzuschieben. Wenn Du die Zeit mal dafür nutzen würdest, Dich zu informieren, wäre allen mehr geholfen als mit zehn Deiner Beiträge.

1. Die Gesellschaftsform spielt für 50+1 kaum eine Rolle. Die Bayern sind unter Einhaltung von 50+1 als AG unterwegs, andere wiederum sind weiterhin ein e.V. (was diejenigen, denen Du jahrelang leichtgläubig nach dem Mund geredet hast, immer verneint haben, dass das wegen der Gemeinnützigkeit überhaupt ginge, Profis beim e.V. zu beschäftigen). Es geht bei 50+1 um die Frage der Einflussnahme, wie das gestaltet wird, ist ein ganz anderes Thema, dafür fehlen Dir aber ganz offensichtlich die Basics. Die KGaA ist deshalb bei Fußballvereinen so beliebt, weil sie zum einen als alleiniger Komplementär immer das volle Bestimmungsrecht haben und somit 50+1 unabhängig von der tatsächlichen Kapitalmehrheit verläuft, zum anderen gibt es steuerliche Gründe, weshalb man hier die Personen- statt der reinen Kapitalgesellschaft gewählt hat. Die GmbH in eine KGaA zu überführen bedeutet im Gegensatz zu dem, was Du suggerierst, eben nicht, dass damit dann 50+1 eingehalten wird, sondern Du musst ja einen in den Verbänden engagierten Verein finden, der 50+1 Stimmrecht übernimmt. Der VfL Wolfsburg würde das sicher formal tun (alles, was VW möchte, wird in WOB gemacht, weil VW auch alles bezahlt), aber wer sollte das in Leverkusen tun? Da würde sich sicher auch eine Lösung finden, aber es geht eben entgegen Deiner Andeutung nicht um die Rechtsform, sondern ausschließlich um die Bestimmungsrechte.

2. Ja, Rechtsformuwandlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften sind ohne weiteres möglich. Rechtliche Grundlagen hierfür sind u.a. im Umwandlungsgesetz nachzulesen. Für das Außenverhältnis gelten einige Dinge zu beachten, wie z.B. dass Haftungsbeschränkungen nicht ohne Zustimmung des Betroffenen durch eine Umwandlung ausgehebelt werden können.

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Ich glaube, wenn ich Dir jetzt sage, dass was Du schreibst nicht beantwortet was ich wissen wollte, dann springst im Dreieck oder?
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Re: 50+1

Beitrag von Opa » 14.03.2023, 22:49

Ich bin ganz entspannt. Was genau möchtest Du denn wissen?

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Jenner
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Re: 50+1

Beitrag von Jenner » 16.05.2023, 15:39

_Steve_ hat geschrieben:
16.05.2023, 14:43
Nichtsdestotrotz bleibt es dabei, dass man eben nicht, wie von dir behauptet, erst bis zum CAS müsste, um anschließend die ordentlichen Gerichte anzurufen. Die Schiedsvereinbarung z.B. beim DFB kann den Gang vor ordentliche Gerichte nicht wirksam ausschließen oder nachlagern.
Doch kann sie. Aus diesem Artikel ergibt sich das ziemlich eindeutig.

Bei einem "unechten" Schiedsgericht müssen erst alle verbandsinternen Instanzen durchschritten werden, bevor man sich an ein ordentliches Gericht wenden kann. Bei echten Schiedsgerichten kann sogar der Gang vor ein ordentliches Gericht ausgeschlossen sein. Bei dem Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen handelt es sich um ein echtes Schiedsgericht. Siehe dazu folgendes Urteil.

Das bedeutet: In der Sache (50+1) kann kein Mitglied der DFL vor ein ordentliches Gericht ziehen. Dort könnte man höchstens Verfahrensfehler geltend machen. Ob potenzielle Investoren klageberechtigt sind, würde ich persönlich verneinen.
"Das edelste Beispiel für seelische Robustheit, verbunden mit einem feinen Schuss Selbstironie, ist seit jeher der Herthaner". - aus einem Vortrag im Rahmen eines Fachsymposiums zum Thema Resilienz

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