Hertha 2.0 hat geschrieben: ↑09.08.2022, 15:49Stimmt, bei Dortmund wäre das so, aber nicht bei uns. Aber es gibt zusätzlich zu der Option des Verkaufs von Anteilen der Verwaltungs-GmbH auch das sog. Umwandlungsrecht, d.h. die GmbH & Co. KGaA kann in eine andere Form der Kapitalgesellschaft umgewandelt werden. Ich denke, dass wenn 50+1 fällt ein enormer Kapitalbedarf vorhanden sein wird. Dann ist das der Hebel, der genutzt wird.Opa hat geschrieben: ↑09.08.2022, 12:51Die Mehrheitsrechte liegen auch beim Fall von 50+1 beim Verein, weil in einer KG immer der Komplementär und nicht der Kommanditist das Sagen hat. Da Hertha von der Verwaltungs-GmbH keinen einzigen Anteil verkauft hat, hat auch beim Fall von 50+1 niemand anders als Hertha das Sagen. Das könnte sich natürlich ändern, wenn man sich das z.B. abkaufen lässt.
Trotzdem, danke für den Hinweis.
Opa hat geschrieben: ↑09.08.2022, 16:37Wie es in Dortmund geregelt ist, spielt überhaupt keine Rolle für Hertha. Die Verwaltungs-GmbH ist zu 100% im Besitz des Vereins und ein Verkauf von diesen Anteilen ist gem. §11 Nr. 2. k) der Satzung des e.V. durch die Mitgliederversammlung zustimmungspflichtig, auch eine Formwandlung wäre zustimmungspflichtig, weil auch eine Formwandlung einer KGaA in eine andere Kapitalgesellschaft einem Verkauf gleichgestellt ist (§ 247 Abs. 2 UmwG). Und auch die Kommentarlage ist hierbei ziemlich eindeutig:
Dass 50+1 fällt, steht derzeit zudem doch überhaupt nicht zur Debatte, mit dem Status Quo haben sich alle in der DFL organisierten Vereine schließlich arrangiert, selbst der als Tiger losgesprungene Martin Kind ist mittlerweile als zahmer Bettvorleger gelandet und mittlerweile nicht mal mehr Geschäftsführer in Hannover. Daher ist dieses Argument genau wie das des Kapitalbedarfs einigermaßen stumpf, schließlich hat Hertha jüngst bewiesen, dass man 374 Mio. € unter 50+1 Bedingungen akquirieren kann und der BVB hat während Corona eine 40 Mio. € Kapitalerhöhung in nullkommanix an der Börse platziert, von den Beteiligungen der Bayern durch Audi & Allianz gar nicht zu reden, die ebenfalls sehr, sehr viele Millionen unter 50+1 Bedingungen erbracht haben und schließlich haben die Bayern gerade einen Champions League Teilnehmer mit 6:1 auswärts aus dem Stadion geklatscht.Denn in Durchbrechung des Identitätsprinzips ... scheidet der phG (persönlich haftende Gesellschafter) infolge des Formwechsels zwingend aus dem Rechtsträger (alter Rechtsform) aus (hA s Kallmeyer, UmwG, 5. Aufl, § 247 Rn 6; s Lutter, UmwG, 5. Aufl, § 247 Rn 18) und erwirbt einen (regelmäßig) auf Geld gerichteten Auseinandersetzungsanspruch gegen den Rechtsträger nach Umwandlung (s § 247 Abs 3 UmwG; s W/M, § 247 UmwG Rn 41ff; s Lutter, UmwG, 5. Aufl, § 247 Rn 22f). Dies führt zu einer Versteuerung beim phG nach § 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG (Veräußerung der – gesamten – Beteiligung des phG).
Hertha 2.0 hat geschrieben: ↑09.08.2022, 18:26Das verstehe ich nicht, Opa. Was hat den die Umwandlung der GmbH & Co. KGaA mit einem Anteilsverkauf der Verwaltungs-GmbH zu tun? Wenn die Verwaltungs-GmbH der Komplementär der GmbH & Co. KGaA ist und im Zuge deren Umwandlung zu einer AG als phG ausscheidet, dann findet doch kein Verkauf von Anteilen an der Verwaltungs-GmbH statt. Diese befindet sich nach der Umwandlung immer noch zu 100% in den Händen des e.V..
Es mag zudem durchaus sein, dass vereinzelte Vereine Geld aquirieren konnten (bislang ist das aber eher die Ausnahme, denn die Regel), aber wenn die Ablösesummen für durchschnittliche Spieler wieder bei 25 Millionen Euro liegen, wird ein großer Riss durch die Liga gehen. Viele Vereine werden nicht ansatzweise mithalten können. Das konnte man ganz klar erkennen, als 2017/18 als die Preise explodierten die Diskussion um 50+1 wieder einmal hochkochte und auch jetzt ist 50+1 noch lange nicht für die Ewigkeit in Stein gemeißelt, was sich schon daraus ergibt, dass das Kartellamt die 50+1 Ausnahme für Hoffenheim, Leverkusen und Wolfsburg kritisiert. Sollte sich das Kartellamt durchsetzen, dann wäre das das Aus für diese drei Clubs in der Bundesliga.
Ohnehin stellt sich die Frage, ob sich nicht Geldgeber dafür finden ließen, eine eigenständige kapitalgetragene Fußball-Liga neben der Bundesliga aufzubauen. Schließlich haben DFB und DFL nicht das Recht für sich allein gepachtet, eine Fußball-Liga zu unterhalten. Wenn die das richtig machen, graben sie der Bundesliga das Wasser ab. Das würde auch wunderbar dazu passen, das europäische Spitzenclubs, wenn jetzt auch verhalten eine eigene europäische Liga gründen wollen und da wäre dann DFB und UEFA außen vor. Mich wundert es, dass man da nicht schon längst dran ist.
Soweit mit bekannt darf der FC Bayern München e.V. laut Satzung nicht mehr als 30% der Anteile an der AG veräußern.
Das Präsidium und Aufsichtsrat bei einem Formwechsel laut dem Umwandlungsgesetz zustimmen müssen ist das eine (§ 17 Abs. 3 lit. a). Der Formwechsel der GmbH & Co. KGaA bedarf nicht der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Da liegt ein Irrtum Deinerseits vor. Das andere ist, dass nämliche schon der Abtretung von über 60% der Anteile dieses Unternehmens zugestimmt haben (Ich hoffe, das in Deinen Augen so richtig formuliert zu haben.). Wenn ich Herr Windhorst wäre, würde ich es zur Bedingung für weitere Investitionen machen, dass es zum Formwechsel kommt. Das Modell Dortmund steht im Raum und, wenn 50+1 fällt, ist das zu seinem Vorteil. Auch das die Aktie frei handelbar ist, würde ich zur Bedingung machen.Opa hat geschrieben: ↑10.08.2022, 08:00Auch wenn wir hier offtopic zu geraten drohen, hab ich ja die entsprechenden Stellen aus dem UmwG und die Kommentierung bereits zitiert, woraus hervorgeht, dass diese Art der Formwandlung dem Verkauf gleichzusetzen ist. Das ergibt schon deshalb Sinn, weil sonst die in der Satzung festgeschriebene Zustimmungspflicht aushebelbar wäre.Hertha 2.0 hat geschrieben: ↑09.08.2022, 18:26Was hat den die Umwandlung der GmbH & Co. KGaA mit einem Anteilsverkauf der Verwaltungs-GmbH zu tun? Wenn die Verwaltungs-GmbH der Komplementär der GmbH & Co. KGaA ist und im Zuge deren Umwandlung zu einer AG als phG ausscheidet, dann findet doch kein Verkauf von Anteilen an der Verwaltungs-GmbH statt.
Da das aber alles nichts mit dem Threadthema zu tun hat, sollten wir zu selbigem zurückkehren.
Das wird in der Zukunft überall so oder ähnlich laufen, denn nach den Erfahrungen die Herr Windhorst bei Hertha gemacht hat, werden alle Investoren harte Bedingungen stellen, um ihr Kapital zu schützen. Und wenn die Vereine viel Geld brauchen, um national wie international überhaupt noch mithalten zu können, brechen nach und nach die Pfeiler von 50+1 zusammen.
Eine Sache ist zumindest sicher: Wenn die Bayern zehn Mal hintereinander Meister werden, dann ist das ein Desaster für die Bundesliga. Angesichts dessen ist es nahezu ein Wunder, dass Frankfurt die Europa League gewonnen hat.