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Re: Jerome Boateng

Verfasst: 16.09.2021, 17:48
von Mineiro
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger haben auch Berufung eingelegt, dass heißt, dass auch eine Strafverschärfung möglich ist.
Boateng hat nebenbei gesagt auch seine Anwälte gewechselt, das lässt darauf schließen, dass der alte Anwalt ihm geraten hat, das Urteil zu akzeptieren...

Damit wird das Thema zumindest so lange der Prozess läuft weiterhin in den Medien präsent sein, was dem Ruf von Boateng kaum förderlich sein dürfte...

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 16.09.2021, 17:56
von Drago1892
mit dem richtigen Anwalt auch ohne große Probleme ein Freispruch, aber sein Ruf ist eh im Eimer, hat er aber auch redlich verdient :top:

Größere Strafe ist wohl unwahrscheinlich, die war meines Ermessens nach schon massiv, vor allem für einen Ersttäter, obwohl ich jetzt nicht weiß, ob er schon vorbestraft war, aber ich glaube nicht.

Da bekommen viele "einschlägige Gruppen" für viel schwere Verletzungen/Vergehen geringere Strafen.

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 16.09.2021, 18:03
von Mineiro
Er war nicht vorbestraft und ist es auch nach diesem Urteil nicht. Das wäre er erst ab 90 Tagessätzen gewesen, was ihm jetzt im neuen Prozess durchaus blühen kann.

Da er durch einen Gutachter und durch eine Zeugenaussage einer Unbeteiligten eindeutig belastet wird halte ich einen Freispruch für ausgeschlossen.
Doch wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Beweisaufnahme vor dem Landgericht komplett noch einmal neu aufgerollt.

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 16.09.2021, 21:57
von Jenner
Mineiro hat geschrieben:
16.09.2021, 18:03
Er war nicht vorbestraft und ist es auch nach diesem Urteil nicht. Das wäre er erst ab 90 Tagessätzen gewesen...
Auch bei 90 Tagessätzen wäre JeBo nicht vorbestraft, sondern erst ab 91 Tagessätzen. Siehe § 32, (2) 5a BZRG.

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 16.09.2021, 22:17
von AnKu54
Ist ein Problem:
Es steht Aussage gegen Aussage.
Sollte es stimmen, darf er eigentlich in keinem Verein in Europa mehr spielen. Das geht garnicht.

Aber da gab es auch mal einen Fall, der Schweizer Wetterfrosch, der Name ist mir entfallen.
Der wurde Freigesprochen, da das Grericht angenommen hat, dass die Frau sich Rächen wollte.

Also, wenn er seine Frau geschlagen hat und das bewiesen ist, gehört er in den Knast.
Wenigstens dürfte er in keinem Verein mehr spielen. Aber die Franzmänner sind da wohl nicht so nachtragend. :flop:
(siehe Artikel in der SpoBi)

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 16.09.2021, 22:26
von Mineiro
Jenner hat geschrieben:
16.09.2021, 21:57
Mineiro hat geschrieben:
16.09.2021, 18:03
Er war nicht vorbestraft und ist es auch nach diesem Urteil nicht. Das wäre er erst ab 90 Tagessätzen gewesen...
Auch bei 90 Tagessätzen wäre JeBo nicht vorbestraft, sondern erst ab 91 Tagessätzen. Siehe § 32, (2) 5a BZRG.
*Klugscheißermodus aus*

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 17.09.2021, 10:04
von Jenner
Herrlich Deine Reaktionen, wenn man Dich mit Fakten konfrontiert. Ob man mit 90 oder erst 91 Tagessätzen einen einsehbaren Eintrag ins Bundeszentralregister bekommt, ist ebenso bedeutsam wie die Frage, ob man zum zweiten Mal in­ner­halb von 12 Mo­na­ten 25 oder 26 km/h zu schnell gefahren ist. Im ersten Fall zahlt man nur ein Bußgeld, im zweiten Fall gibt es ein Fahrverbot. Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden und es ergibt keinen Sinn, diese falsch zu benennen.

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 17.09.2021, 13:08
von bayerschmidt
Selbstverständlich wäre er bei Rechtskraft eines Urteils über 90 Tagessätze vorbestraft (um es klar zu machen: auch bei 40 oder 50 Tagessätzen wäre er das). Allerdings wird nicht jede Geldstrafe auch als Vorstrafe im Führungszeugnis angegeben. Eine Vorstrafe findet erst ab einer Geldstrafe von 91 Tagessätzen Eingang ins Führungszeugnis, es sei denn, es liegt bereits eine weitere Vorstrafe vor. Allerdings wird Boateng wohl bei keinem Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorlegen müssen und die Vorstrafe (so sie denn rechtskräftig wird) ist nun ohnehin bekannt.

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 17.09.2021, 13:53
von Herthinho0
Noch schwerer liegt doch emotional gesehen der Freitod seiner Ex-Freundin Kasia. Die Geschichte ist international bekannt. Da sind offenbar Dinge vorgefallen, die sind kaum begreiflich. Jemanden zum Suizid treiben, da gehört schon einiges dazu...

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 17.09.2021, 23:08
von PREUSSE
Herthinho0 hat geschrieben:
17.09.2021, 13:53
Noch schwerer liegt doch emotional gesehen der Freitod seiner Ex-Freundin Kasia. Die Geschichte ist international bekannt. Da sind offenbar Dinge vorgefallen, die sind kaum begreiflich. Jemanden zum Suizid treiben, da gehört schon einiges dazu...
In der Tat. Das hatte ich schon vergessen :eek: :gruebel:

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 18.09.2021, 14:07
von Ray
Jenner hat geschrieben:
17.09.2021, 10:04
Herrlich Deine Reaktionen, wenn man Dich mit Fakten konfrontiert. Ob man mit 90 oder erst 91 Tagessätzen einen einsehbaren Eintrag ins Bundeszentralregister bekommt, ist ebenso bedeutsam wie die Frage, ob man zum zweiten Mal in­ner­halb von 12 Mo­na­ten 25 oder 26 km/h zu schnell gefahren ist. Im ersten Fall zahlt man nur ein Bußgeld, im zweiten Fall gibt es ein Fahrverbot. Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden und es ergibt keinen Sinn, diese falsch zu benennen.
So ist es!
Ich bin ja nun auch bekanntermaßen absoluter Impulsmensch und werde hibbelig bei Krümelkackerei, aber schlussendlich ist es richtig so.
Wasser bei minus 0,5 Grad und Wasser bei 0,5 Grad ist eben ein großer Unterschied, äußerlich klar erkennbar.
Ebenso Körpertemperatur oder Erderwärmung. Da sagt auch keiner "ein Grad mehr oder weniger ist doch egal".

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 18.09.2021, 16:32
von Westham
Jenner hat geschrieben:
16.09.2021, 21:57
Mineiro hat geschrieben:
16.09.2021, 18:03
Er war nicht vorbestraft und ist es auch nach diesem Urteil nicht. Das wäre er erst ab 90 Tagessätzen gewesen...
Auch bei 90 Tagessätzen wäre JeBo nicht vorbestraft, sondern erst ab 91 Tagessätzen. Siehe § 32, (2) 5a BZRG.
Absolut richtig Jenner, die 90 Tage sind die Grenze, darüber bist du vorbestraft und das bleibt solange in deinem Führungszeugnis,wie die Verjährungsfrist ist.
Drago1892 hat geschrieben:
16.09.2021, 15:42
Boateng hat wie zu erwarten Berufung eingelegt, mal schauen, was ein vollkommen neu besetztes Gericht zu dem Klassiker "Aussage gegen Aussage und dem Thema der Glaubwürdigkeit dieser" sagt.

Ausgang ist da vollkommen offen.
Na Ja das mit Aussage gegen Aussage ist auch nur ein Gerücht, im Grunde läuft es so: der Jenige der anzeigt, dem wird erstmal geglaubt, das ist tatsächlich so, das ist die Rechtslage.
Ob Boateng sich da einen Gefallen getan hat in die Berufung zu gehen wird sich zeigen, KV ist ein Offizialdelikt d.h. er kann sich auch nicht über Geldzuwendungen freikaufen, bestenfalls kann er die Aussage gegen sich relativieren lassen.

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 18.09.2021, 16:56
von bayerschmidt
Warum bestätigt ihr beiden die Aussage noch? Es ist eben „nicht so“ und es ist auch nicht „absolut richtig“. Wenn man schon Krümel kackt, dann doch bitte richtig!
:roll:

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 18.09.2021, 18:08
von Westham
bayerschmidt hat geschrieben:
18.09.2021, 16:56
Warum bestätigt ihr beiden die Aussage noch? Es ist eben „nicht so“ und es ist auch nicht „absolut richtig“. Wenn man schon Krümel kackt, dann doch bitte richtig!
:roll:
OK
bayerschmidt hat geschrieben:
17.09.2021, 13:08
Selbstverständlich wäre er bei Rechtskraft eines Urteils über 90 Tagessätze vorbestraft (um es klar zu machen: auch bei 40 oder 50 Tagessätzen wäre er das). Allerdings wird nicht jede Geldstrafe auch als Vorstrafe im Führungszeugnis angegeben. Eine Vorstrafe findet erst ab einer Geldstrafe von 91 Tagessätzen Eingang ins Führungszeugnis, es sei denn, es liegt bereits eine weitere Vorstrafe vor. Allerdings wird Boateng wohl bei keinem Arbeitgeber ein Führungszeugnis vorlegen müssen und die Vorstrafe (so sie denn rechtskräftig wird) ist nun ohnehin bekannt.

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 20.09.2021, 23:20
von Jenner
bayerschmidt hat geschrieben:
17.09.2021, 13:08
Selbstverständlich wäre er bei Rechtskraft eines Urteils über 90 Tagessätze vorbestraft (um es klar zu machen: auch bei 40 oder 50 Tagessätzen wäre er das).
Da gilt der beliebte Spruch: Zwei Juristen, drei Meinungen.
Ab wann gilt man bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe als vorbestraft?

Strafrechtliche Verfahren haben in vielen Fällen die Verurteilung zu einer Geldstrafe zur Folge. Es stellt sich sodann die Frage, ab wann man bei der Verhängung einer Geldstrafe als vorbestraft gilt?

Verurteilungen bei Strafgerichten werden in das sog. Bundeszentralregister eingetragen. Diese Eintragungen sind für Gerichte und Staatsanwaltschaften einsehbar, gelten jedoch nicht zwingend als Vorstrafe.

Maßgeblich für eine Vorstrafe ist eine Tagessatzanzahl von 90 Tagessätzen. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft. Bei einer Tagessatzanzahl von mehr als 90 Tagessätzen ist eine Vorstrafe gegeben. Vorstrafen ab einer Geldstrafe mehr als 90 Tagessätzen erscheinen auch in einem polizeilichen Führungszeugnis, welches beispielsweise von potentiellen Arbeitgebern als Einstellungsvoraussetzung gefordert wird.

Verurteilungen eines Ersttäters bis zu einer Tagessatzanzahl von einschließlich 90 Tagessätzen tauchen nicht in einem polizeilichen Führungszeugnis auf. Man gilt dann also auch nicht als vorbestraft.
Ich denke, der Knackpunkt ist, was man unter einer Vorstrafe versteht. Jegliche Verurteilung zu einer Strafe, oder nur solche, die auch für andere als die Strafverfolgungsbehörden einsehbar sind? Im allgemeinen Verständnis dürfte letzteres der Fall sein.

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 21.09.2021, 00:28
von PREUSSE
Jenner hat geschrieben:
20.09.2021, 23:20
bayerschmidt hat geschrieben:
17.09.2021, 13:08
Selbstverständlich wäre er bei Rechtskraft eines Urteils über 90 Tagessätze vorbestraft (um es klar zu machen: auch bei 40 oder 50 Tagessätzen wäre er das).
Da gilt der beliebte Spruch: Zwei Juristen, drei Meinungen.
Ab wann gilt man bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe als vorbestraft?

Strafrechtliche Verfahren haben in vielen Fällen die Verurteilung zu einer Geldstrafe zur Folge. Es stellt sich sodann die Frage, ab wann man bei der Verhängung einer Geldstrafe als vorbestraft gilt?

Verurteilungen bei Strafgerichten werden in das sog. Bundeszentralregister eingetragen. Diese Eintragungen sind für Gerichte und Staatsanwaltschaften einsehbar, gelten jedoch nicht zwingend als Vorstrafe.

Maßgeblich für eine Vorstrafe ist eine Tagessatzanzahl von 90 Tagessätzen. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft. Bei einer Tagessatzanzahl von mehr als 90 Tagessätzen ist eine Vorstrafe gegeben. Vorstrafen ab einer Geldstrafe mehr als 90 Tagessätzen erscheinen auch in einem polizeilichen Führungszeugnis, welches beispielsweise von potentiellen Arbeitgebern als Einstellungsvoraussetzung gefordert wird.

Verurteilungen eines Ersttäters bis zu einer Tagessatzanzahl von einschließlich 90 Tagessätzen tauchen nicht in einem polizeilichen Führungszeugnis auf. Man gilt dann also auch nicht als vorbestraft.
Ich denke, der Knackpunkt ist, was man unter einer Vorstrafe versteht. Jegliche Verurteilung zu einer Strafe, oder nur solche, die auch für andere als die Strafverfolgungsbehörden einsehbar sind? Im allgemeinen Verständnis dürfte letzteres der Fall sein.
Das juristische ist das Eine - der Imageschaden für den Rest seines Lebens ist immens :cooly: :lordpuffy:

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 21.09.2021, 01:02
von bayerschmidt
Jenner hat geschrieben:
20.09.2021, 23:20

Ich denke, der Knackpunkt ist, was man unter einer Vorstrafe versteht. Jegliche Verurteilung zu einer Strafe, oder nur solche, die auch für andere als die Strafverfolgungsbehörden einsehbar sind? Im allgemeinen Verständnis dürfte letzteres der Fall sein.
Im allgemeinen Verständnis gilt Totschlag als unabsichtlich und Mord als absichtlich. Auch das ist falsch.
Vorbestraft im rechtlichen Sinne ist eine Person, wenn gegen sie im Rahmen eines Strafverfahrens eine Strafe ausgesprochen oder ein Strafbefehl verhängt wurde, diese Maßnahme rechtskräftig geworden und nicht getilgt worden ist. So wird es dann auch bei Gericht gehandhabt, wenn es um Vorstrafen des Angeklagten geht. Allerdings kann man sagen, dass man nicht im Sinne des Polizeilichen Führungszeugnisses als vorbestraft „gilt“, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (s.o.). Dass das im Falle Boatengs ohnehin keine Rolle mehr spielen dürfte, hatte ich schon gesagt.

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 23.09.2021, 12:36
von MacFish
Da hätten wir dann wohl ständig in der 60. Minute einen Doppelwechsel gehabt... :laugh: :roll:

https://sportbild.bild.de/fussball/inte ... sport.html
Zitat:
„Ich kenne Jérôme schon lange. Er ist nicht auf seinem Top-Niveau. Es war sein erster Startelf-Einsatz in der Liga. Wir haben gesehen, dass er keine 90 Minuten durchspielen kann.“

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 23.09.2021, 12:37
von MS Herthaner
MacFish hat geschrieben:
23.09.2021, 12:36
Da hätten wir dann wohl ständig in der 60. Minute einen Doppelwechsel gehabt... :laugh: :roll:

https://sportbild.bild.de/fussball/inte ... sport.html
Zitat:
„Ich kenne Jérôme schon lange. Er ist nicht auf seinem Top-Niveau. Es war sein erster Startelf-Einsatz in der Liga. Wir haben gesehen, dass er keine 90 Minuten durchspielen kann.“
Liegt anscheinend in der Familie

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 23.09.2021, 12:41
von MacFish
MS Herthaner hat geschrieben:
23.09.2021, 12:37
MacFish hat geschrieben:
23.09.2021, 12:36
Da hätten wir dann wohl ständig in der 60. Minute einen Doppelwechsel gehabt... :laugh: :roll:

https://sportbild.bild.de/fussball/inte ... sport.html
Zitat:
„Ich kenne Jérôme schon lange. Er ist nicht auf seinem Top-Niveau. Es war sein erster Startelf-Einsatz in der Liga. Wir haben gesehen, dass er keine 90 Minuten durchspielen kann.“
Liegt anscheinend in der Familie
Dann können sie gleich nach dem Duschen gemeinsam zurück zu ihren Familien auf die Couch und von dort den Schlusspfiff erleben :mrgreen:

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 25.09.2021, 15:54
von TiiN
MacFish hat geschrieben:
23.09.2021, 12:36
Da hätten wir dann wohl ständig in der 60. Minute einen Doppelwechsel gehabt... :laugh: :roll:

https://sportbild.bild.de/fussball/inte ... sport.html
Zitat:
„Ich kenne Jérôme schon lange. Er ist nicht auf seinem Top-Niveau. Es war sein erster Startelf-Einsatz in der Liga. Wir haben gesehen, dass er keine 90 Minuten durchspielen kann.“
Das erklärt die ganzen Trainingsvideos die Jerome den Sommer über gepostet hat. Er wollt allen Interessenten zeigen, wie fit er noch ist. Offenbar nicht ganz so fit wie notwendig :D
Bei Hertha hätte er prima mit Kevin eine Trainingsgruppe bilden können.

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 06.05.2022, 13:52
von Mineiro
Gut dass der Kelch an uns vorüber gegangen ist.

https://sportbild.bild.de/fussball/inte ... sport.html

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 06.05.2022, 15:11
von NoBlackHat
Wo sind jetzt eigentlich all diejenigen, die ihn immer vehement gefordert haben?

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 06.05.2022, 16:39
von TiiN
Der Plan war vor einem Jahr Boyata durch Boateng zu ersetzen. Grundsätzlich hätte das gut passen können wenn man die beiden miteinander vergleicht.
Nur wäre schwer abzuschätzen welche Wechselwirkungen Jerome mit der Stadt Berlin und mit seinem Bruder haben könnte.
Möglicherweise hat ihn das Münchener Umfeld und die dortigen Verantwortlichen auch über die Jahre einigermaßen auf dem Teppich gehalten.

Den charakterlichen Vergleich zwischen Jerome und Kevin-Prince hat dovifat vor kurzem aufgestellt und diesen kann ich nachvollziehen.

Es bleibt spekulativ was mit Jerome in Berlin passiert wäre. Vermutlich wären Ausschläge in beide Richtungen möglich gewesen.

Re: Jerome Boateng

Verfasst: 15.10.2022, 13:29
von ColeWorld
https://correctiv.org/aktuelles/2022/10 ... -fussball/
. Wenig später steht ihre Unterschrift unter dem Vertrag, und Adrianna Lenhardt macht ein Bild vom zerrissenen Ohrläppchen ihrer Tochter. Das Foto liegt CORRECTIV und SZ vor. Laut der schriftlichen Aussage der Mutter soll Boateng ihr die Verletzung zugefügt haben, als er ihrer Tochter ins Gesicht schlug und mit seinem Ring in ihrem Ohrring hängen blieb. Boateng und sein Anwalt äußern sich dazu nicht.
Ekelhafter menschlicher Abschaum