Ministerium für StaatssicherheitHerrThaner hat geschrieben: ↑17.05.2019, 08:04Einen wüsste ich noch...
"Der Onkel Tobias vom ... ist da"


Ministerium für StaatssicherheitHerrThaner hat geschrieben: ↑17.05.2019, 08:04Einen wüsste ich noch...
"Der Onkel Tobias vom ... ist da"
Falsch! Die richtige Antwort lautet:
Selbst das hilft nicht mehr, habe es versucht
Du hast natürlich recht, aber die Tabaksteuer ist für den Staat umso wichtiger, dass es Menschen gibt, die so "dämlich" sind und sich freiwillig sowas antun und vorallem rücksichtslos ihren Mitmenschen, ist ja ihre Sache und schon alleine daneben, aber daher würde ich diese Steuer noch viel mehr erhöhen, ruhig auch gleich mit gesetzlichem Staffelanstieg pro Jahr, gleiches gilt auch für den Alkohol.
Ich bin in Sachen Rauchen absolut bei Dir und bei @bball62.
Nein, der grösste Dreck bleibt Graffiti. Keiner kann diese Hieroglyphen entziffern, keine Wand, kein Mülleimer ist tabu und diese Unart verschandelt die Stadt am meisten. Ich würde analog zu den Neuköllnern Sperrmüll Jägern auch Graffiti Jäger beauftragen. Werden sie erwischt, beim ersten mal keine Geldstrafe, sondern sie müssen 100 andere Graffitis entfernenSaschahohe hat geschrieben: ↑18.05.2019, 12:59Dabei sind Kippen im Kleinen mit der größte Umweltdreck.
Aus den hohlen Kopf heraus: Stadion der Weltjugend.Saschahohe hat geschrieben: ↑18.05.2019, 12:59Mal noch eine Frage, diesmal wieder Ost-Berlin (aber in diesem Forum wahrscheinlich zu banal):
In welchem Berliner Stadion fanden regelmäßig das FDGB-Pokalfinale und auch das Derby zwischen dem BFC Dynamo und dem 1. FC Union Berlin statt?
Beides ist Scheiße. Wobei Kippen eben auch von "ganz normalen braven" Bürgern weggeworfen werden. Wenn es soweit ist, dass Bürger achtlos den Boden, auf dem sie selbst gehen, verdrecken, muss viel wieder aufgeholt werden. Hinzu kommt, dass Kippen extrem lange brauchen, bis sie von der Umwelt abgebaut wurden. Sie können die Umgebung auf Jahre und länger verdrecken.PREUSSE hat geschrieben: ↑18.05.2019, 18:29Nein, der grösste Dreck bleibt Graffiti. Keiner kann diese Hieroglyphen entziffern, keine Wand, kein Mülleimer ist tabu und diese Unart verschandelt die Stadt am meisten. Ich würde analog zu den Neuköllnern Sperrmüll Jägern auch Graffiti Jäger beauftragen. Werden sie erwischt, beim ersten mal keine Geldstrafe, sondern sie müssen 100 andere Graffitis entfernenSaschahohe hat geschrieben: ↑18.05.2019, 12:59Dabei sind Kippen im Kleinen mit der größte Umweltdreck.![]()
Saschahohe hat geschrieben: ↑19.05.2019, 11:54
Hinzu kommt, dass Kippen extrem lange brauchen, bis sie von der Umwelt abgebaut wurden. Sie können die Umgebung auf Jahre und länger verdrecken.
Es dauert deshalb etwa 10 bis 15 Jahre, bis ein Filter auf natürlichem Weg verrottet ist.
Bereits ein Zigarettenstummel pro Liter Wasser reicht aus, um die Hälfte der darin schwimmenden Fische zu töten
Die Herbeiführung eines Vollrausches ist genau aus diesem Grund schon lange mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bewährt. Wird leider kaum angewendet.MikeSpring hat geschrieben: ↑17.05.2019, 15:28Das mit den Steuern beim Alkohol würde ich nicht machen, aber im Strafrecht würde ich es genau umkehren. Gilt jetzt, dass es schuldmildernd wirkt, wenn Du stockbesoffen eine Straftat verübst, würde ich es genau umkehren und HÄRTER bestrafen. Denn besoffen ist man ja nicht per Zufall oder durch höhere Gewalt sondern durch aktives Tun.
Es gab mal einen Staat, in dem genau das Gesetz war, dieser hiess ..... (Berlin-Quiz-die nächste Frage).MikeSpring hat geschrieben: ↑17.05.2019, 15:28Das mit den Steuern beim Alkohol würde ich nicht machen, aber im Strafrecht würde ich es genau umkehren. Gilt jetzt, dass es schuldmildernd wirkt, wenn Du stockbesoffen eine Straftat verübst, würde ich es genau umkehren und HÄRTER bestrafen. Denn besoffen ist man ja nicht per Zufall oder durch höhere Gewalt sondern durch aktives Tun.
Du darfst nicht unterschlagen, dass es dafür u.a. noch eine rechtswidrige Tat braucht.Jenner hat geschrieben: ↑20.05.2019, 12:02Die Herbeiführung eines Vollrausches ist genau aus diesem Grund schon lange mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bewährt. Wird leider kaum angewendet.MikeSpring hat geschrieben: ↑17.05.2019, 15:28Das mit den Steuern beim Alkohol würde ich nicht machen, aber im Strafrecht würde ich es genau umkehren. Gilt jetzt, dass es schuldmildernd wirkt, wenn Du stockbesoffen eine Straftat verübst, würde ich es genau umkehren und HÄRTER bestrafen. Denn besoffen ist man ja nicht per Zufall oder durch höhere Gewalt sondern durch aktives Tun.
§ 323a Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.
Wenn ich da an die HI Treffen denke, wären demnach ein Grossteil der User mit dem Tatbestand konfrontiertJenner hat geschrieben: ↑20.05.2019, 14:30Ich dachte, das wäre aus dem Kontext ersichtlich. Aber klar, Du hast natürlich recht. Hier der gesamte Wortlaut
§ 323a Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.