Nein, wenn der GF der KGaA über eine Personalie der KGaA entscheidet, dann sind da keine verbundenen Unternehmen betroffen. Welche sollten das denn sein? Der von Dir zitierte Passus betrifft Geschäfte mit anderen Unternehmen des Gesamtkonzern, also z. B. mit der Rechte GmbH.
Nun werden Trainer in aller Regel nicht gefeuert, sondern freigestellt. Das löst aber erst einmal keine weiteren Kosten aus. Die entstehen erst dann, wenn jemand anderes eingestellt wird.
Aus der Satzung der KGaA ergeben sich also keine belastbaren Hinweise darauf, ob Bobic ohne Zustimmung Dritter den Trainer der Profi-Mannschaft wechseln kann. Welche Kompetenzen er im einzelnen hat, wird vermutlich in seinem Geschäftsführervertrag stehen.