Jenner hat geschrieben: ↑11.06.2022, 10:54
Hertha 2.0 hat geschrieben: ↑11.06.2022, 09:04
Sicherheitsinteresse ist kein übergeordnetes Interesse? Die DFL entscheidet.
Du meinst, wir würden ein Stadion bauen, welches den Sicherheitsinteressen nicht genügt? Dann würde die DFL das gar nicht erst als Spielstätte akzeptieren.
Wir müssen erst einmal unterscheiden zwischen
Lizensierungordnung und
Spielordnung .
Dabei ist die Lizensierungsordnung hochrangiger, denn ohne Lizenz wird man gar nicht erst zugelassen. Würdest Du mir soweit zustimmen?
Im §6,1 der Lizensierungsordnung steht:
Die DFL GmbH kann von einem Club nach vorheriger Anhörung die Benennung und den Nachweis eines Ausweichstadions verlangen, wenn dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Spielbetriebs aus sicherheitstechnischen, infrastrukturellen, medientechnischen, spieltechnischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Der Club hat in diesem Fall die notwendigen Vorkehrungen in Abstimmung mit den lokalen Behörden zu treffen.
Grundsätzlich bestimmt die DFL, ob es zu einer Anhörung kommt.
Jetzt geht Schiller zur DFL und sagt, dass Hertha mit dem vorhandenen Stadion ein sicherheitstechnisches, infrastrukturelles und organisatorisches Problem hat. Da fragt dann die DFL, was denn für eins und in dem Moment kommt es schon zur Anhörung und dann sagt Schiller, dass wir bei gewissen Spielen ein sehr großes Zuschauerinteresse haben, und dass das nicht mit dem Stadion zu machen ist. Dann sagt die DFL, dass das ein nachvollziehbares Problem ist, aber wie Herr Schiller weiß, muss laut Spielordnung das Spiel beim Sitz der Kapitalgesellschaft stattfinden. Worauf Schiller freudestrahlend erklärt, dass wir doch am SItz der Kapitalgesellschaft zwei Stadien haben und in das größere passen über 70.000 Zuschauer rein, worauf die DFL dann natürlich darauf beharrt, dass unter solchen Bedingungen die Spiele im Olympiastadion ausgeführt werden müssen.
Außerdem gilt noch der Satz aus der Spielordnung:
Weitergehende Ausnahmen für einen Wechsel der Platzanlage am Sitz des Vereins oder darüber hinaus sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen aus übergeordnetem Interesse möglich.
Was ist das übergeordnete Interesse, das heißt, nicht nur das Interesse des Vereins? Da hast Du das Interesse der Zuschauer, die das Spiel sehen wollen, da hast Du das Interesse des Staates, der Steuern generieren will, da hast Du das Interesse der Werbepartner von Verein und DFL, da hast Du das Interesse der Medien, siehe Fernsehgelder. Reicht das?