Herthafuxx hat geschrieben: ↑13.06.2018, 10:02
Zauberdrachin hat geschrieben: ↑13.06.2018, 07:09
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Du behauptest also wir geben bewusst eine falsche GuV ab und betreiben Steuerbetrug ja? Starker Tobak!
Vielleicht solltest Du DIch mal mit Bilanzierungen etc. beschäftigen, denn es stehen noch Antworten aus auf konkrete Fragen die ich an DIch stellte. Aber da deckst dann lieber den Mantel des Vergessens drüber?
Und die GuVs sind einsehbar. Dort ist klar das zu sehen, was Du ansprichst, ein Verlust. Und es ist dort deutlich zu sehen, dass die Abschreibungen in fast exkat gleicher Höhe vorhanden sind, die keinen realen Geldfluss darstellen. Oder magst das bestreiten und sagen Abschreibungen sind realer Geldfluss?
Ganz besonders hier bitte eine Antwort zu, danke...
Ist hoffentlich ok für dich, dass ich nicht jenner bin und trotzdem antworte.
Also von Steuerbetrug lese ich bei keinem Beitrags jenners etwas heraus.
Und du hast wohl das System von Abschreibungen nicht richtig verstanden.
Auch Abschreibungen waren mal tatsächlicher Geldabfluß. Und auch kann im Jahr mit 8 Mio Abschreibungen der reale Geldfluss höher oder niedriger sein.
Reden wir von 8 Mio Abschreibungen in 16/17 dann waren davon vermutlich ein Großteil davon die Abschreibung der Transfersummen plus Handgelder für Stocker, Darida, Stark, Schieber, Salou, Weiser etc.
Dafür waren die Summen bei realem Abfluss aber auch keine Ausgaben in der GuV.
Und natürlich sind Abschreibungen (in der Regel) realer Geldabfluss. Z.B. Teilwertabschreibungen auf Spielerwerte werden wir in den veröffentlichten Bilanzen kaum finden.
Machen wir es mal ganz konkret anhand eines Beispiels:
Ich kaufe einen Spieler für 10 Mio. Ablöse und dessen Vertrag läuft 4 Jahre. Mit linearer Abschreibung kann ich pro Jahr 2,5 Mio. als Abschreibungsbetrag gewinnmindernd absetzen, EGAL wann das eigentliche Geld fließt.
Der reale Geldfluss ist in dem Fall nämlich nicht in der GuV zu sehen, sondern nur in der Bilanz.
Richtig ist, dass Abschreibungen einen Bezug zum realen Geldfluss haben, sind aber per Definition kein realer Geldfluss.
Gehen wir bei dem Beispiel mal davon aus, man hat den Betrag sofort gezahlt. Dann ist sofort ein realer Geldfluss von 10 Mio. vorhanden, die sich aber nicht komplett in der GuV wiederfinden, sondern nur 2,5 Mio.
In den drei Folgejahren werden jeweils weiterhin 2,5 Mio. gewinnmindernd abgeschrieben OHNE dass dort ein realer Geldfluss mehr vorliegt.
Ich deute Deine Aussagen dahingehend etwas um, dass zumindest zum Teil auch ein Verlust in barem realen Geldfluss vorliege.
Deswegen fragte ich (frage mich aber grad selbst in welchem Post, da nicht mehr finde), inwieweit "Ihr" für diesen realen Geldverlust auch die Rechnungsabrenzungsposten (RAP) heranzieht, die auch Auswirkungen auf die GuV haben.
Und es bleibt dann erst recht die Frage, ob wir reales Geld "verloren" haben oder nicht ...
Allerdings ärgere ich mich grad etwas, weil ich bisher versäumte zu Schillers Aussage "strategische Verluste" etwas zu sagen.
Zunächst:
- Es wurde gesagt, 16 Klubs der Liga machen Gewinne, wir nicht. --- Stimmt
- Es gibt einige schuldenfreie Klubs: Eintracht Frankfurt, FC Bayern München, Borussia Dortmund, FC Augsburg, Hannover 96, VfB Stuttgart und SC Freiburg.
- Alle anderen, wie wir auch, haben Verbindlichkeiten in unterschiedlicher Höhe. Das geht von 198 Mio. bei S04 über 83 Mio. bei Leipzig bis runter zu läppigen 3,5 Mio. bei Mainz. Bei BMG betreffen die Verbindlichkeiten ausschließlich das Stadion, dass weiter abbezahlt wird.
- Drei Sonderfälle: WOB, Leverkusen und Hoffenheim.
- Eintracht Frankfurt machte auf dem Weg zur Schuldenfreiheit vor 4/5 (?) Jahren auch strategische Verluste.
- Eintracht Frankfurt erreicht genau in den Jahren das Pokalfinale wo das Geld nötig ist um keine Verluste zu machen.
- S04 erreicht genau in dem Jahr die CL wo es finanziell überlebenswichtig wird.
ich schweife ab ...
Strategische Verluste ... Verluste kann man "vortragen" lassen, damit sie in einem "anderen" Jahr den Gewinn mindern bzw. dort als Aufwand gelten.
Ziel ist eine Steuersenkung in der Zukunft.
Info: Eine KGaA zahlt Körperschaftsstuer und Gewerbeertragssteuer.
Info: Während eine Transferausgabe zwingend auf mehrere Jahre (Vertragsdauer) abzuschreiben ist, geht das bei einer Transfereinnahme nicht. Sie wird voll als Ertrag gerechnet. Es ist allenfalls eine "kleine" Verschiebung über RAP möglich.
Nimmt also ein Klub für Transfers 30 Mio. ein und gibt 30 Mio. für Transfers aus, ist das vom Geld her an sich pari, doch nicht so in der GuV, da die Ausgaben, sagen wir alle Verträge gehen drei Jahre, in dem Jahr nur 10 Mio. an Abschreibungen betragen. Auf 20 Mio. zahlst somit Steuern.
Wie man nun am Besten etwas Geld und Wert "rettet" für den Klub ...
Da wir mittlerweile Spieler haben, die bei Verkauf hohe Ablösesummen bringen, wird man durchaus versuchen durch Verlustvortrag aus vergangenen Jahr(en) den Gewinn zu mindern auf die man Steuern abdrücken muss.
Sprich bei dem Beispiel mit den Steuern auf 20 Mio., wenn möglich nur auf sagen wir 10 Mio. Steuern zu zahlen.
Wir sehen weder genauere Details unser GuV oder Bilanz, sind keine Steuerberater oder Steueranwälte ... weshalb man aus meiner Sicht schlicht zurückhaltender sein sollte, anstatt mit dem einen oder anderen Umstand Ängste zu schüren. Einen komplexen Überblick hat keiner von uns.
DFB erteilt uns ohne Auflagen die Lizenzen ... Der damals von KKR auf 220 Mio. bezifferte Wert ist derzeit über 350 Mio. angesiedelt ... Der Wert der Anteile ... 16% definitiv freie Anteile bekamen in der Zeit eine Steigerung von 35,2 Mio. auf 56 Mio. ... unsere EInnahmen steigen, unser Etat steigt, womit es überhaupt erst möglich wird den ein oder anderen "besseren" Spieler zu bezahlen ...
Hinsichtlich KKR werden wir meiner Ansicht nach vor Sommer 2020 keine Aussagen erhalten.
Wo wird der Wert der KGaA bis dahin gestiegen sein?
Wie hoch der Etat?
Bis dahin kommen ja "für Euch" noch weitere GuV und Bilanzen.