Konrad hat geschrieben: ↑16.09.2020, 19:16
SteveBLN hat geschrieben: ↑16.09.2020, 15:59
Naja wieso die 136 Mio. nicht auftauchen ist ja nun recht einfach, weil es im Konzernabschluss des Vorjahres nur 110 Mio. waren und aufgrund des Verlustes im WJ 18/19 von rd. 26 Mio. ist der Verlustvortrag auf 136 Mio. angestiegen. Im WJ 17/18 betrug er 106 Mio.
Die sind also nicht einfach so vom Himmel gefallen. Und alleine der Anstieg über die 2 1/2 Wirtschaftsjahre zeigt doch, dass da eben KEIN einmaliger Bereinigungsprozess stattfindet. Da wird gar nichts bereinigt, sondern nur endlich aufgezeigt, was sonst in Gesellschaften versteckt war, die nicht einer Veröffentlichungspflicht unterlagen.
Offen gesagt, ich habe die Summen nicht im Kopf bzw. werfe sie fleißig durcheinander. Ich dachte, wir bekommen noch einmal 50 Millionen Euro von Windhorst, dabei haben wir die schon bekommen und bekommen stattdessen 100 Millionen Euro. Ich meinte mich an 123 Millionen Euro Verlustvortrag zu erinnern, dabei war das Ende letzten Jahres das Eigenkapital.
Daran sieht man, wie wichtig mir die Details in dieser Sache sind.
Aber, wenn Du Dich so gut auskennst, dann weißt Du doch sicher, ob es sich um einen handelsrechtlichen oder einen steuerrechtlichen Verlustvortrag handelt? Bei letzterem ist das ein Steuersparmodell. Stell Dir vor, wir verkaufen in zwei Jahren Cunha für 55 Millionen Euro und könnten keinen Verlustvortrag geltend machen. Dann müssten wir in voller Höhe Steuern zahlen. Können wir aber den Gewinn mit Verlusten verrechnen, zahlen wir gar keine oder fast gar keine.
In dem Fall sind die Verlustvorträge genauso positiv, wie negative Transfererlöse.
Also so weit her kann es ja damit nicht sein, dass dir die Details so wichtig sind. 123 Mio. Euro betrug im letzten Jahr die Kapitalrücklage. Das ist der Betrag, den Windhorst für die 1,56 Mio. Anteile über deren Nennwert (1 Euro) zahlte. 1,56 Mio. Euro sind entsprechend in das Grundkapital geflossen. Die Kapitalrücklage ist lediglich ein Posten des Eigenkapitals.
Das Eigenkapital zum letzten Jahr betrug ca. 8,2 Mio. Euro.
Durch die Erhöhung auf 49,9% haben sich sowohl Grundkapital (da eine Kapitalerhöhung nötig war), Kapitalrücklage als auch Eigenkapital erhöht. Nach den zuletzt bekannten Zahlen Betrug das Eigenkapital zum 31.12.2019, wie bereits geschrieben, knapp 70 Mio. Euro.
Und ja, es handelt sich um die Handelsbilanz und eben keine Steuerbilanz. Kann man dem Abschluss auch entnehmen, muss man halt nur machen (wollen). Stichwort: Details sind wichtig.
Und mir ist durchaus bewusst, dass Verlustvorträge erstmal nicht dramatisch sind, aber irgendwann ist ein Punkt erreicht, wo einem das auf die Füße fällt.