HerthaFan1972 hat geschrieben: ↑10.09.2021, 21:57
Kannst du vielleicht mal mit deinen blöden Beleidigungen aufhören. Das nervt und schädigt deiner Argumentation.
Ich bin nur Überbringer der schlechten Botschaft, dass Du entweder mit dem Lesen oder dem inhaltlichen Erfassen des Themas Geschäftsführung überfordert zu sein scheinst. Ich sag das sicher nicht in der Absicht, Dich zu beleidigen, aber ich höre sofort damit auf, wenn Du aufhörst, Unsinn zu schreiben.
HerthaFan1972 hat geschrieben: ↑10.09.2021, 21:57
Ein Trainer ist wie in einem normalen Unternehmen ein Abteilungsleiter.
Ein Profifußballtrainer einer Bundesligamannschaft ist sicher alles, aber in seiner Funktion nicht vergleichbar mit einem Abteilungsleiter in einem normalen Unternehmen, der ja tatsächlich im Regelfall einfach ein normaler Angestellter ist, während beim Fußballlehrer ja aufgrund der speziellen Ausgestaltung der Tätigkeit eine Befristungsmöglichkeit genau wie bei einem GF grundsätzlich auch vor den Arbeitsgerichten bejaht wird. Bei einem Torwarttrainer z.B. sieht das anders aus. Aber über den reden wir gerade nicht, sondern über Dardai und die Frage, ob Bobic den alleine feuern kann (kann er nicht, aber nicht, weil er kein "richtiger" Geschäftsführer ist, sondern weil das der Kooperationsvertrag zwischen Verein und KGaA so vorsieht, dazu gleich mehr).
HerthaFan1972 hat geschrieben: ↑10.09.2021, 21:57
Das ist eine Stelle die ein GF handhabt um den normalen Tagesablauf zu gewährleisten. In meinem ganzen Leben habe ich nicht gesehen oder gehört wo ein GF eine GV einberufen musste um einen normalen Angestellten zu feuern.
Das behauptet außer Dir auch niemand, aber bei Hertha muss der GF dafür die Zustimmung des Beirats haben.
HerthaFan1972 hat geschrieben: ↑10.09.2021, 21:57
Der einzige Grund wäre wenn es den Haushalt sprengen würde und es zusätzliche Gelder beansprucht die man nicht eingeplant hat.
Der einzige Grund ist, dass die Geschäftsordnung von Hertha nun einmal so ist, wie sie ist. Im Übrigen gibt es das bei vielen anderen Unternehmen, dass der GF für bestimmte Entscheidungen die Zustimmung eines weiteren Gremiums benötigt. Von einer Gesellschafterversammlung hat in diesem Zusammenhang außer Dir niemand gesprochen.
HerthaFan1972 hat geschrieben: ↑10.09.2021, 21:57
Ich gehe mal davon aus, daß die Abteilung Fußball einen Haushalt hat in dem sich ein GF „austoben“ kann. Und Trainerwechsel sowie Transfers sollten ein finanziell eingeplanter Teil in diesem Haushalt sein.
Es wird nicht wahrer, wenn Du es fortgesetzt behauptest. Der Beirat von Hertha hat folgende Aufgaben:
- Zustimmung bei festgelegten Geschäften in der GmbH & Co. KGaA
- Zustimmung bei außergewöhnlichen Geschäften in der GmbH & Co. KGaA
- Leitung der Hauptversammlung
Da kannst Du noch so sehr von etwas anderem ausgehen. Der Beirat muss gemäß dem Kooperationsvertrag zwischen Verein und KGaA dieser herausragenden Personalie zustimmen.
HerthaFan1972 hat geschrieben: ↑10.09.2021, 21:57
Ich habe in meinem ganzen Leben noch nicht gehört, daß ein GF eine GV einberufen muss oder einen Beirat zu rate ziehen muss um einen Trainer zu feuern.
Du hast es schon mehr als einmal gelesen, aber immer noch nicht verstanden.
HerthaFan1972 hat geschrieben: ↑10.09.2021, 21:57
Warum hat man denn überhaupt einen GF.
Würdest Du Dir diese Frage stellen, bevor Du hier rumpolterst, würdest Du sehr viel zur Diskussion beitragen. Eine juristische Person braucht eine natürliche Person als gesetzlichen Vertreter, so sieht es das Gesellschaftsrecht vor. Aus der selben Rechtsgrundlage (in unserem Fall sind das neben dem GmbH Gesetz das Aktiengesetz, in dem die Besonderheiten der Kommanditgesellschaft auf Aktien geregelt sind) ergibt sich eben auch, dass man die Befugnisse des Geschäftsführers beschränken kann. Wir kämen in der Debatte um Bobic voran, wenn Du das einfach als gegeben akzeptieren würdest, weil es Dir nicht gelingen wird, hier etwas anderes darzulegen.