Fredi Bobic

Frühere Spieler, Trainer, Funktionäre und Angestellte von Hertha BSC

Moderator: Herthort

HerthaFan1972
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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von HerthaFan1972 » 10.09.2021, 19:20

Opa hat geschrieben:
10.09.2021, 14:06

HerthaFan1972 hat geschrieben:
09.09.2021, 17:33
Ich bin zwar neu registriert aber ich glaube für dich ist es ist mal an der Zeit einen Zacken zurückzuziehen. Wer bist du denn mich einen Blinden zu nennen oder mit einem Blinden zu vergleichen?
Auch hier: Ich habe Dich nicht einen Blinden genannt, sondern Eure Diskussion über die vermeintliche Stellung eines Geschäftsführers mit einer Unterhaltung zweier Blinder über Farbe verglichen. Bitte mach mich nicht für Deine Lesekompetenz verantwortlich. Ich stehe im Gegensatz zu anderen zu dem, was ich schreibe, aber ich kann mich unmöglich verantwortlich für etwas fühlen, was ich nicht geschrieben habe. Wer zum Geschäftsführer bestellt ist, steht im Handelsregister und dort steht auch, inwiefern er vertretungsberechtigt ist. Da irgendwas unterscheiden zu und darüber diskutieren zu wollen, exponiert leider nur die Unkenntnis über die Materie. Ich lasse aber ungern Herthaner zurück.

Und genau das habe ich geschrieben: vergleichen….das reicht.
Lesekompetenz?

Nocheinmal: ich bin nicht dein Kumpel. Wir kennen uns nicht. Bleib sachlich mit deinen Argumenten. Wie du mit den Langjährigen hier sprichts ist mir egal. Wenn du auf meine Posts reagierts bleib bei dem Thema. Das ist relativ einfach.

Sorry @Herthaort. Ich wollte nichts mehr zu dem Thema sagen bis @Opa sich nicht helfen konnte und ein double-down (Lesekompetenz in Frage stellen) beging.
Für mich ist das Thema jetzt erledigt.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von Opa » 10.09.2021, 20:19

Du kannst noch so sehr die Schriftgröße ändern, das ändert nichts am Ausgangspunkt unserer Debatte, dass Du folgendes geschrieben hast:
HerthaFan1972 hat geschrieben:
08.09.2021, 21:52
Dann ist Bobic aber auch kein richtiger GF, sondern nur ein Angestellter mit dem Titel GF.
Das gibt es eben nicht. Ein Geschäftsführer ist ein Geschäftsführer ist ein Geschäftsführer. Es gibt so etwas wie "keine richtigen Geschäftsführer" oder ähnliches nicht.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von HerthaFan1972 » 10.09.2021, 20:54

Opa hat geschrieben:
10.09.2021, 20:19
Du kannst noch so sehr die Schriftgröße ändern, das ändert nichts am Ausgangspunkt unserer Debatte, dass Du folgendes geschrieben hast:
HerthaFan1972 hat geschrieben:
08.09.2021, 21:52
Dann ist Bobic aber auch kein richtiger GF, sondern nur ein Angestellter mit dem Titel GF.
Das gibt es eben nicht. Ein Geschäftsführer ist ein Geschäftsführer ist ein Geschäftsführer. Es gibt so etwas wie "keine richtigen Geschäftsführer" oder ähnliches nicht.
Und damit habe ich kein Problem. Zwei unterschiedliche Meinung. Es ging halt nur um das „Blinden vergleichen“.

a) Rechtlich gesehen hast du natürlich recht. GF ist GF
b) Vertraglich gesehen auch: GF ist GF
c) Öffentliche Wahrnehmung auch: GF ist GF

Aber es gibt bei weitem genug Beispiele wo ein oder mehrere GF von anderen intern dirigiert werden oder beeinflusst werden, wo zwar a), b) und c) eintreffen, aber im Endeffekt nur eine Galionsfigur sind ohne oder nur mit limitierter Entscheidungskraft.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von elmex » 10.09.2021, 21:04

Ein Geschäftsführer sollte auch die Geschäfte führen. Im Falle von Bobic bedeutet es, dass er Dardai entlassen muss bzw. ihn gar nicht erst weiterbeschäftigt hat dürfen.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von Opa » 10.09.2021, 21:25

Nun sind wir endlich auf dem Pfad der Weiterbildung und des Erkenntniszuwachses. Generell ist jeder GF weisungsgebunden an die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, das gilt für alle Geschäftsführer. Dazu gibt es unternehmensspezifische Vorgaben wie im Fall von Hertha zustimmungspflichtige Geschäfte, die Entlassung des Trainers dürfte zu einem Geschäftsvorfall gehören, den Bobic nicht allein entscheiden kann.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von HerthaFan1972 » 10.09.2021, 21:26

elmex hat geschrieben:
10.09.2021, 21:04
Ein Geschäftsführer sollte auch die Geschäfte führen. Im Falle von Bobic bedeutet es, dass er Dardai entlassen muss bzw. ihn gar nicht erst weiterbeschäftigt hat dürfen.
Das ist genau mein Punkt.
a) War Dardai Bobic erste Wahl? Wenn ja hat er ganz klar versagt als GF.
b) Wenn nicht, dann haben andere die Entscheidung für ihn getroffen mit anderen Worten er ist GF nur nach Beschreibung.

Und des Weiteren, wenn Dardai NICHT die erste Wahl warum hat er nicht die erste Chance (nach dem Dardai Ausraster) wahrgenommen und ihn gefeuert? Wer will einen Trainer beschäftigen, der sich als Aushilfskraft sieht? Und das bring uns zurück zu a) und b).

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von Opa » 10.09.2021, 21:32

Da war meine Hoffnung, dass wir auf dem Pfad des Erkenntniszugewinns sind, wohl doch etwas voreilig.

Er kann ohne Zustimmung des Beirats nicht den Trainer feuern. Das macht ihn aber nicht zu einem GF zweiter Klasse. Auch Preetz konnte keinen Trainer alleine entlassen.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von HerthaFan1972 » 10.09.2021, 21:33

Opa hat geschrieben:
10.09.2021, 21:25
Nun sind wir endlich auf dem Pfad der Weiterbildung und des Erkenntniszuwachses. Generell ist jeder GF weisungsgebunden an die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, das gilt für alle Geschäftsführer. Dazu gibt es unternehmensspezifische Vorgaben wie im Fall von Hertha zustimmungspflichtige Geschäfte, die Entlassung des Trainers dürfte zu einem Geschäftsvorfall gehören, den Bobic nicht allein entscheiden kann.
Also ich kann verstehen, daß die Einstellung eines GF den Beschluß einer Gesellschafterversammlung unterliegt, aber Trainer.
Ein Trainer ist ein Angestellter, der in der Regel dem GF untersteht. Genauso wie Spieler. Man kann doch einen GF nicht so arg beschneiden, daß man eine GV einberufen muss um einen erfolglosen Trainer zu feuern.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von Opa » 10.09.2021, 21:40

HerthaFan1972 hat geschrieben:
10.09.2021, 21:33
Opa hat geschrieben:
10.09.2021, 21:25
Nun sind wir endlich auf dem Pfad der Weiterbildung und des Erkenntniszuwachses. Generell ist jeder GF weisungsgebunden an die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung, das gilt für alle Geschäftsführer. Dazu gibt es unternehmensspezifische Vorgaben wie im Fall von Hertha zustimmungspflichtige Geschäfte, die Entlassung des Trainers dürfte zu einem Geschäftsvorfall gehören, den Bobic nicht allein entscheiden kann.
Also ich kann verstehen, daß die Einstellung eines GF den Beschluß einer Gesellschafterversammlung unterliegt, aber Trainer.
Ein Trainer ist ein Angestellter, der in der Regel dem GF untersteht. Genauso wie Spieler. Man kann doch einen GF nicht so arg beschneiden, daß man eine GV einberufen muss um einen erfolglosen Trainer zu feuern.
Du liest erneut nicht genau genug. Die Gesellschafterversammlung ist ohnehin immer gegenüber dem GF weisungsbefugt. Im konkreten Fall gibt es Rechtsgeschäfte, die der Zustimmung des Beirats bedürfen, wozu bei Hertha Gehaltsempfänger ab einer gewissen Größenordnung gehören, in dem Fall eben der Trainer. Es ist in nahezu allen Unternehmen üblich, dass die Anstellung oder das Feuern leitender Angestellte von einem weiteren Gremium abgesegnet werden müssen. Du arbeitest Dich stattdessen an einem wie auch immer gearteten "Status" des Geschäftsführers ab, das ist aber überhaupt nicht zielführend. Die entscheidende Frage dürfte nämlich sein, ob Bobic die Demission von Dardai will, sie aber nicht durchbekommt oder ob er sie nicht will, weil er die Alternativen als (noch) nicht zwingend besser einschätzt.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von NoBlackHat » 10.09.2021, 21:50

Die Möglichkeiten der Gesellschafterversammlung werden doch in der Satzung geregelt. Kennst du deren genaue Inhalte?

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von HerthaFan1972 » 10.09.2021, 21:57

Opa hat geschrieben:
10.09.2021, 21:40
HerthaFan1972 hat geschrieben:
10.09.2021, 21:33


Also ich kann verstehen, daß die Einstellung eines GF den Beschluß einer Gesellschafterversammlung unterliegt, aber Trainer.
Ein Trainer ist ein Angestellter, der in der Regel dem GF untersteht. Genauso wie Spieler. Man kann doch einen GF nicht so arg beschneiden, daß man eine GV einberufen muss um einen erfolglosen Trainer zu feuern.
Du liest erneut nicht genau genug. Die Gesellschafterversammlung ist ohnehin immer gegenüber dem GF weisungsbefugt. Im konkreten Fall gibt es Rechtsgeschäfte, die der Zustimmung des Beirats bedürfen, wozu bei Hertha Gehaltsempfänger ab einer gewissen Größenordnung gehören, in dem Fall eben der Trainer. Es ist in nahezu allen Unternehmen üblich, dass die Anstellung oder das Feuern leitender Angestellte von einem weiteren Gremium abgesegnet werden müssen. Du arbeitest Dich stattdessen an einem wie auch immer gearteten "Status" des Geschäftsführers ab, das ist aber überhaupt nicht zielführend. Die entscheidende Frage dürfte nämlich sein, ob Bobic die Demission von Dardai will, sie aber nicht durchbekommt oder ob er sie nicht will, weil er die Alternativen als (noch) nicht zwingend besser einschätzt.
Kannst du vielleicht mal mit deinen blöden Beleidigungen aufhören. Das nervt und schädigt deiner Argumentation.
Du liest erneut nicht genau genug.
Ein Trainer ist wie in einem normalen Unternehmen ein Abteilungsleiter. Das ist eine Stelle die ein GF handhabt um den normalen Tagesablauf zu gewährleisten. In meinem ganzen Leben habe ich nicht gesehen oder gehört wo ein GF eine GV einberufen musste um einen normalen Angestellten zu feuern.
Der einzige Grund wäre wenn es den Haushalt sprengen würde und es zusätzliche Gelder beansprucht die man nicht eingeplant hat.

Ich gehe mal davon aus, daß die Abteilung Fußball einen Haushalt hat in dem sich ein GF „austoben“ kann. Und Trainerwechsel sowie Transfers sollten ein finanziell eingeplanter Teil in diesem Haushalt sein.

Ich habe in meinem ganzen Leben noch nicht gehört, daß ein GF eine GV einberufen muss oder einen Beirat zu rate ziehen muss um einen Trainer zu feuern.
Warum hat man denn überhaupt einen GF.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von HerthaFan1972 » 10.09.2021, 21:59

NoBlackHat hat geschrieben:
10.09.2021, 21:50
Die Möglichkeiten der Gesellschafterversammlung werden doch in der Satzung geregelt. Kennst du deren genaue Inhalte?
Ich würde fast sagen, daß der Vertrag von Bobic wichtiger wäre. Wäre mal interessant zu sehen inwieweit er GF ist und wie oft er Mama und Papa fragen muss.

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Opa
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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von Opa » 10.09.2021, 22:18

HerthaFan1972 hat geschrieben:
10.09.2021, 21:57
Kannst du vielleicht mal mit deinen blöden Beleidigungen aufhören. Das nervt und schädigt deiner Argumentation.
Ich bin nur Überbringer der schlechten Botschaft, dass Du entweder mit dem Lesen oder dem inhaltlichen Erfassen des Themas Geschäftsführung überfordert zu sein scheinst. Ich sag das sicher nicht in der Absicht, Dich zu beleidigen, aber ich höre sofort damit auf, wenn Du aufhörst, Unsinn zu schreiben.
HerthaFan1972 hat geschrieben:
10.09.2021, 21:57
Ein Trainer ist wie in einem normalen Unternehmen ein Abteilungsleiter.
Ein Profifußballtrainer einer Bundesligamannschaft ist sicher alles, aber in seiner Funktion nicht vergleichbar mit einem Abteilungsleiter in einem normalen Unternehmen, der ja tatsächlich im Regelfall einfach ein normaler Angestellter ist, während beim Fußballlehrer ja aufgrund der speziellen Ausgestaltung der Tätigkeit eine Befristungsmöglichkeit genau wie bei einem GF grundsätzlich auch vor den Arbeitsgerichten bejaht wird. Bei einem Torwarttrainer z.B. sieht das anders aus. Aber über den reden wir gerade nicht, sondern über Dardai und die Frage, ob Bobic den alleine feuern kann (kann er nicht, aber nicht, weil er kein "richtiger" Geschäftsführer ist, sondern weil das der Kooperationsvertrag zwischen Verein und KGaA so vorsieht, dazu gleich mehr).
HerthaFan1972 hat geschrieben:
10.09.2021, 21:57
Das ist eine Stelle die ein GF handhabt um den normalen Tagesablauf zu gewährleisten. In meinem ganzen Leben habe ich nicht gesehen oder gehört wo ein GF eine GV einberufen musste um einen normalen Angestellten zu feuern.
Das behauptet außer Dir auch niemand, aber bei Hertha muss der GF dafür die Zustimmung des Beirats haben.
HerthaFan1972 hat geschrieben:
10.09.2021, 21:57
Der einzige Grund wäre wenn es den Haushalt sprengen würde und es zusätzliche Gelder beansprucht die man nicht eingeplant hat.
Der einzige Grund ist, dass die Geschäftsordnung von Hertha nun einmal so ist, wie sie ist. Im Übrigen gibt es das bei vielen anderen Unternehmen, dass der GF für bestimmte Entscheidungen die Zustimmung eines weiteren Gremiums benötigt. Von einer Gesellschafterversammlung hat in diesem Zusammenhang außer Dir niemand gesprochen.
HerthaFan1972 hat geschrieben:
10.09.2021, 21:57
Ich gehe mal davon aus, daß die Abteilung Fußball einen Haushalt hat in dem sich ein GF „austoben“ kann. Und Trainerwechsel sowie Transfers sollten ein finanziell eingeplanter Teil in diesem Haushalt sein.
Es wird nicht wahrer, wenn Du es fortgesetzt behauptest. Der Beirat von Hertha hat folgende Aufgaben:
- Zustimmung bei festgelegten Geschäften in der GmbH & Co. KGaA
- Zustimmung bei außergewöhnlichen Geschäften in der GmbH & Co. KGaA
- Leitung der Hauptversammlung
Da kannst Du noch so sehr von etwas anderem ausgehen. Der Beirat muss gemäß dem Kooperationsvertrag zwischen Verein und KGaA dieser herausragenden Personalie zustimmen.
HerthaFan1972 hat geschrieben:
10.09.2021, 21:57
Ich habe in meinem ganzen Leben noch nicht gehört, daß ein GF eine GV einberufen muss oder einen Beirat zu rate ziehen muss um einen Trainer zu feuern.
Du hast es schon mehr als einmal gelesen, aber immer noch nicht verstanden.
HerthaFan1972 hat geschrieben:
10.09.2021, 21:57
Warum hat man denn überhaupt einen GF.
Würdest Du Dir diese Frage stellen, bevor Du hier rumpolterst, würdest Du sehr viel zur Diskussion beitragen. Eine juristische Person braucht eine natürliche Person als gesetzlichen Vertreter, so sieht es das Gesellschaftsrecht vor. Aus der selben Rechtsgrundlage (in unserem Fall sind das neben dem GmbH Gesetz das Aktiengesetz, in dem die Besonderheiten der Kommanditgesellschaft auf Aktien geregelt sind) ergibt sich eben auch, dass man die Befugnisse des Geschäftsführers beschränken kann. Wir kämen in der Debatte um Bobic voran, wenn Du das einfach als gegeben akzeptieren würdest, weil es Dir nicht gelingen wird, hier etwas anderes darzulegen.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von HerthaFan1972 » 10.09.2021, 22:39

Opa hat geschrieben:
10.09.2021, 22:18
HerthaFan1972 hat geschrieben:
10.09.2021, 21:57
Kannst du vielleicht mal mit deinen blöden Beleidigungen aufhören. Das nervt und schädigt deiner Argumentation.
Ich bin nur Überbringer der schlechten Botschaft, dass Du entweder mit dem Lesen oder dem inhaltlichen Erfassen des Themas Geschäftsführung überfordert zu sein scheinst. Ich sag das sicher nicht in der Absicht, Dich zu beleidigen, aber ich höre sofort damit auf, wenn Du aufhörst, Unsinn zu schreiben.
Genau bis hierhin habe ich gelesen. Der Rest ist dann eh egal. Kannst es einfach nicht lassen.
Diskussionen zwischen uns sind damit beendet.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von Opa » 10.09.2021, 22:48

Na dann dürfen wir uns wohl auf weitere "Ich gehe mal davon aus"-Ergüsse von Dir freuen. :sorry:

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von elmex » 10.09.2021, 22:50

Sollte das stimmen dann ist die Misere hausgemacht. Gremien voller Inkompetenz und angeführt von einem inkompetenten Intriganten.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von Opa » 10.09.2021, 23:18

NoBlackHat hat geschrieben:
10.09.2021, 21:50
Die Möglichkeiten der Gesellschafterversammlung werden doch in der Satzung geregelt. Kennst du deren genaue Inhalte?
Ja, die ist ja sogar hier öffentlich einsehbar und dort steht in § 9 Nr. 2, bei welchen Geschäfte der Beirat mitentscheidet.
Folgende Geschäfte bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Beirats:

a) Entscheidung über das jährli-
che Budget und jeden neuen
oder geänderten Geschäfts-
plan;
b) Verkauf oder Erwerb von Ver-
mögenswerten oder Unter-
nehmen oder andere Investi-
tionen mit einem Transakti-
onswert von mehr als EUR
25.000.000;
c) Fremdkapitalfinanzierungen
in Höhe von EUR 10.000.000
oder mehr;
d) Abschluss oder Beendigung
einer Vereinbarung
(1) mit verbundenen Unter-
nehmen oder nahestehenden
Personen, soweit die Verein-
barung ein Vertragsvolumen
von insgesamt EUR 5.000.000
oder EUR 2.000.000 pro Jahr
hat oder nicht zu marktübli-
chen Konditionen abgeschlos-
sen wird;
(2) zu einer strategischen
Partnerschaft von grundle-
gender Bedeutung für die Ge-
sellschaft, insbesondere das
Hauptsponsoring, die Ge-
samtvermarktung und der
Ausrüstervertrag;
(3) über stille Beteiligungen o-
der Unternehmensverträge
im Sinne der §§ 291 ff. AktG
und wirtschaftlich vergleich-
bare Verträge;
(4) die eine Erhöhung der Aus-
gaben der Gesellschaft zur
Folge hat, sodass (i) die im
Jahresbudget vorgesehenen
jährlichen Ausgaben um mehr
als 20 % überstiegen werden,
oder (ii) die anwendbaren Re-
geln von Fußballverbänden
wie FIFA, UEFA, DFB, Ligaver-
band und DFL verletzt wer-
den;
Jede Personalie, die mehr als 2 Mio. € Kosten p.a. oder 5 Mio. TCV (total contract value) verursacht (incl. Ablösen, Handgeldern, Beratern, Gehalt über die Laufzeit etc.) muss nach § 9 Nr. 2 d) (1) vom Beirat genehmigt werden. Der Trainerwechsel ist ein solcher Fall. Das ehemalige Präsidiumsmitglied Marco Wurzbacher hat das hier mal angerissen und andere Präsidiumsmitglieder (die ebenfalls im Beirat der KGaA sitzen) haben das in Gesprächen mir gegenüber bestätigt.

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von herthamichi » 11.09.2021, 00:06

Mir fällt bei dieser Geschichte ein: Als dann Preetz und Labbadia gleichzeitig beurlaubt wurden, wurde Carsten Schmidt
befragt, ob er das entschieden habe. Nein, das habe er nicht entschieden, die dafür zuständigen Personen im Verein haben
das entschieden; er wurde lediglich nach seiner Meinung gefragt.

Wenn man dann die Konstellation berücksichtigt, dass Schmidt und Friedrich Dardai überreden mussten, den Job anzutreten,
kann man sich gut vorstellen, dass Bobic zunächst mal keine Punkte der Dissonanz mit Schmidt und den dafür zuständigen Personen
im Verein suchte.

Dass hätte er aber von Anfang an tun sollen, um nicht in der jetzigen Situation zu stecken. Diese Transferpolitik, die den Verein
konsequent seiner besten Spieler entledigt, ist noch dazu konsequent selbstmörderisch. Das sieht alles danach aus, dass sich Bobic
nun mit seiner Rente in Berlin eingelebt hat und sich eigentlich immer im Urlaubsmodus befindet.

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NoBlackHat
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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von NoBlackHat » 11.09.2021, 00:08

ok, danke für das Suchen.

Ricson
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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von Ricson » 11.09.2021, 05:57

HerthaFan1972 hat geschrieben:
10.09.2021, 22:39
Opa hat geschrieben:
10.09.2021, 22:18

Ich bin nur Überbringer der schlechten Botschaft, dass Du entweder mit dem Lesen oder dem inhaltlichen Erfassen des Themas Geschäftsführung überfordert zu sein scheinst. Ich sag das sicher nicht in der Absicht, Dich zu beleidigen, aber ich höre sofort damit auf, wenn Du aufhörst, Unsinn zu schreiben.
Genau bis hierhin habe ich gelesen. Der Rest ist dann eh egal. Kannst es einfach nicht lassen.
Diskussionen zwischen uns sind damit beendet.
Höre doch einfach mit dem Gejammer auf und gehe auf den Inhalt ein.

Starchild2006
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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von Starchild2006 » 11.09.2021, 17:23

Opa hat geschrieben:
10.09.2021, 23:18
NoBlackHat hat geschrieben:
10.09.2021, 21:50
Die Möglichkeiten der Gesellschafterversammlung werden doch in der Satzung geregelt. Kennst du deren genaue Inhalte?
Ja, die ist ja sogar hier öffentlich einsehbar und dort steht in § 9 Nr. 2, bei welchen Geschäfte der Beirat mitentscheidet.
Folgende Geschäfte bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Beirats:

a) Entscheidung über das jährli-
che Budget und jeden neuen
oder geänderten Geschäfts-
plan;
b) Verkauf oder Erwerb von Ver-
mögenswerten oder Unter-
nehmen oder andere Investi-
tionen mit einem Transakti-
onswert von mehr als EUR
25.000.000;
c) Fremdkapitalfinanzierungen
in Höhe von EUR 10.000.000
oder mehr;
d) Abschluss oder Beendigung
einer Vereinbarung
(1) mit verbundenen Unter-
nehmen oder nahestehenden
Personen, soweit die Verein-
barung ein Vertragsvolumen
von insgesamt EUR 5.000.000
oder EUR 2.000.000 pro Jahr
hat oder nicht zu marktübli-
chen Konditionen abgeschlos-
sen wird;
(2) zu einer strategischen
Partnerschaft von grundle-
gender Bedeutung für die Ge-
sellschaft, insbesondere das
Hauptsponsoring, die Ge-
samtvermarktung und der
Ausrüstervertrag;
(3) über stille Beteiligungen o-
der Unternehmensverträge
im Sinne der §§ 291 ff. AktG
und wirtschaftlich vergleich-
bare Verträge;
(4) die eine Erhöhung der Aus-
gaben der Gesellschaft zur
Folge hat, sodass (i) die im
Jahresbudget vorgesehenen
jährlichen Ausgaben um mehr
als 20 % überstiegen werden,
oder (ii) die anwendbaren Re-
geln von Fußballverbänden
wie FIFA, UEFA, DFB, Ligaver-
band und DFL verletzt wer-
den;
Jede Personalie, die mehr als 2 Mio. € Kosten p.a. oder 5 Mio. TCV (total contract value) verursacht (incl. Ablösen, Handgeldern, Beratern, Gehalt über die Laufzeit etc.) muss nach § 9 Nr. 2 d) (1) vom Beirat genehmigt werden. Der Trainerwechsel ist ein solcher Fall. Das ehemalige Präsidiumsmitglied Marco Wurzbacher hat das hier mal angerissen und andere Präsidiumsmitglieder (die ebenfalls im Beirat der KGaA sitzen) haben das in Gesprächen mir gegenüber bestätigt.


Dann mal ganz ernsthaft eine bescheidene Frage

Wofür hat man dann den TEUERSTEN MANAGER aller Zeiten geholt ? ? ?

Wenn er eh so gut WIE KEINE BEFUGNISSE hat ?


Das zeigt wie unterbelichtet Bobic ist das er seinen Vertrag etc bzgl. seiner Befugnisse und Entscheidungen nicht ordentlich HINTERFRAGT hat

Also stimme ich den User zu daß Bobic hier nur zum abkassieren ist

Wenn dieser SUPER MANAGER sogar noch Mama und Papa fragen muss ob er den Trainer feuern darf etc

Dann sind doch die die die eigentlichen Fäden ziehen ganz andere was sogar Preetz ins andere Licht rücken dürfte wenn das in Wirklichkeit nicht alles allein fabriziert hat sondern die Personen die JETZT

DIE MARIONETTE BOBIC an den Seilen führen ! ! !

Oder Bobic ist total überbewertet und glaubt wirklich diesen Müll was er äußerst und handelt

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von Herthort » 12.09.2021, 06:55

OT Gezänk gelöscht

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von hartun » 12.09.2021, 13:58

Ist der Stümper immer noch da?
:red:

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von Jenner » 13.09.2021, 00:38

Opa hat geschrieben:
10.09.2021, 23:18
NoBlackHat hat geschrieben:
10.09.2021, 21:50
Die Möglichkeiten der Gesellschafterversammlung werden doch in der Satzung geregelt. Kennst du deren genaue Inhalte?
Ja, die ist ja sogar hier öffentlich einsehbar und dort steht in § 9 Nr. 2, bei welchen Geschäfte der Beirat mitentscheidet.
Folgende Geschäfte bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Beirats:

d) Abschluss oder Beendigung
einer Vereinbarung
(1) mit verbundenen Unter-
nehmen oder nahestehenden
Personen, soweit die Verein-
barung ein Vertragsvolumen
von insgesamt EUR 5.000.000
oder EUR 2.000.000 pro Jahr
hat oder nicht zu marktübli-
chen Konditionen abgeschlos-
sen wird;
Jede Personalie, die mehr als 2 Mio. € Kosten p.a. oder 5 Mio. TCV (total contract value) verursacht (incl. Ablösen, Handgeldern, Beratern, Gehalt über die Laufzeit etc.) muss nach § 9 Nr. 2 d) (1) vom Beirat genehmigt werden. Der Trainerwechsel ist ein solcher Fall. Das ehemalige Präsidiumsmitglied Marco Wurzbacher hat das hier mal angerissen und andere Präsidiumsmitglieder (die ebenfalls im Beirat der KGaA sitzen) haben das in Gesprächen mir gegenüber bestätigt.
Da hast Du aber eine völlig irrelevante Passage der Geschäftsordnung zitiert. Die Ein- oder Freistellung eines Trainers hat nichts mit Geschäften mit verbundenen Unternehmen oder nahestehenden Personen zu tun, da der Trainer bei der KGaA und nicht dem e. V. angestellt ist. Abgesehen davon, dass Marcos Beitrag Deine These nicht stützt, hat es seit 2016 auch eine Änderung in der Geschäftsordnung der KGaA gegeben, nämlich 2019. Seitdem ist die Schwelle für die Zustimmungspflicht des Beirats nach § 9 Nr. 2 b) - und der dürfte hier maßgeblich sein - beträchtlich nach oben angehoben worden.
"Das edelste Beispiel für seelische Robustheit, verbunden mit einem feinen Schuss Selbstironie, ist seit jeher der Herthaner". - aus einem Vortrag im Rahmen eines Fachsymposiums zum Thema Resilienz

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Re: Fredi Bobic - Geschäftsführer Sport

Beitrag von Opa » 13.09.2021, 01:02

Das ist nicht aus der Geschäftsordnung, sondern aus der Satzung der KGaA und ist genau die relevante Passage für den Beirat und auch die für die Entlassung von Personal mit entsprechendem Verdienst.

Parallel dazu gibt es für den Aufsichtsrat des e.V. tatsächlich sich aus der Satzung des e.V. ergebende Zustimmungspflichten. Hier wurden tatsächlich Summenanpassungen vorgenommen, was aber für die eigentliche Diskussion irrelevant war.

Bei der unseligen Diskussion ging es ja um die Frage, ob Bobic den Trainer ohne Zustimmung weiterer Gremien feuern dürfte, was in jedem Fall zu verneinen ist.

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