SteveBLN hat geschrieben: ↑09.09.2019, 21:43
HaHa hat geschrieben: ↑09.09.2019, 21:30
Woraus leitest Du das ab?
Die Frage ist doch, woher nimmst du die Erkenntnis, dass in Schiller's Dienstvertrag (da würde sowas eher reingehören als in die Satzung!) keine entsprechende Klausel steht?
Du stellst irgendwie häufig Thesen auf und wenn jemand darauf hinweist, dass eine Medaille üblicherweise 2 Seiten hat, forderst du einen Nachweis darüber, dass es wirklich eine 2. Seite gibt, anstatt eine Begründung für deine These zu bringen.
Und nein, die Tatsache, dass Schiller an einer App mit einem anderen Typen arbeitet, ist noch kein Beweis dafür, dass er in seine Taschen arbeitet und Hertha nur als Multiplikator nutzt.
Im Übrigen bin ich mir nicht mal sicher, dass die "These" Schiller hätte vom Windhorst-Deal auf persönlicher Ebene profitiert, nicht sogar aus strafrechtlicher Sicht mindestens zu hinterfragen ist.
P.S.: Selbst wenn eine etwaige Klausel in der Satzung des Vereins stehen würde, dürfte das keinen unserer GFs tangieren. Die sind bei der KGaA, die eine eigene Satzung hat, angestellt.
Ich finde es immer interessant, wenn Menschen etwas in Aussagen hinein interpretieren. So habe ich z.B. keine These aufgestellt, sondern eine berechtigte Frage gestellt. Das Manager Boni dafür bekommen, dass sie Deals eingefädelt haben, ist doch nichts Neues und die rechtlichen Konstrukte, die dazu verwandt werden, ohne anzuecken, sind vielfältig.
Grundsätzlich gesehen ist es nicht usus, dass Geschäftsführer ihre Finanzen offenlegen müssen. Also ob Schiller eine derartige Klausel in seinem Vertrag hat, kann bezweifelt werden.
Das er Nebengeschäfte macht ist nach o.g. Artikel nun auch nicht mehr zu bestreiten. Schiller hat nach meinen Informationen diesbezüglich ein recht umfassendes Portfolio, das u.a. Immobilien umfasst. Der Mann ist umtriebig.
Vielleicht seht Ihr Euch mal das an.
Dann werdet Ihr feststellen, dass Ingo Schiller nicht nur Geschäftsführer bei Hertha ist, sondern auch bei der bei der Schiller Beteiligungsgesellschaft und bei der Quint Unternehmenspartner GmbH (und dann seht Euch mal das
Leistungsangebot dieses Unternehmens an). Das ist ziemlich umfangreich.
Und dann seht Euch doch mal die Sweet Dreams GmbH an, die unter der Adresse der Schiller Beteiligungsgesellschaft geführt wird und die
Lumaland GmbH die von der Sweet Dreams GmbH kontrolliert wird.
Zur Satzung:
So lange der Verein Eigentümer der KGaA ist, so lange kann er der Firma Vorgaben machen.
Ja,ja ...