Vorstand, Management, Vereinspolitik
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Jenner
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von Jenner » 26.05.2018, 15:05
Das Präsidium (gewählt 05/2016)
Name: Werner Gegenbauer (Präsident)
Alter: 67 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Unternehmer im Bereich Facility Management
Vereinsmitglied seit: 1998
Name: Thorsten Manske (Vizepräsident, Präsidiumsmitgliedschaft ruht derzeit)
Alter: 53 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Rechtsanwalt
Vereinsmitglied seit: ?
Name: Renate Döhmer
Alter: 67 Jahre
Berufliche Tätigkeit: selbstständige Versicherungsberaterin
Vereinsmitglied seit: 1987
Name: Fabian Drescher
Alter: 35 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Rechtsanwalt
Vereinsmitglied seit: 2009
Name: Ingmar Pering
Alter: 52 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Rechtsanwalt
Vereinsmitglied seit: 1996
Derzeitige Funktion bei Hertha BSC e.V.: Vorsitzender des Ausschusses für Abteilungs- und Mitgliederangelegenheiten
Name: Michael Ottow
Alter: 54 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Verwaltungswirt beim Bezirksamt Berlin-Spandau
Vereinsmitglied seit: 1988
Name: Norbert Sauer
Alter: 67 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Filmproduzent
Vereinsmitglied seit: 1995
Name: Christian Wolter
Alter: 56 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Ingenieur im Sachverständigen-Zentrum Berlin
Vereinsmitglied seit: 2004
Name: Marco Wurzbacher
Alter: 40 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Abteilungsleiter bei einem Startup-Unternehmen, vormals Betreiber des Internetportals Herths-Inside
Vereinsmitglied seit: 2002
Erweitertes Präsidium
Name: Lutz Kirchhof
Alter: 60 Jahre
Derzeitige Funktion bei Hertha BSC e.V.: Leiter der Fußballabteilung des e.V.
Name: Peer Mock-Stümer
Alter: 50 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Geschäftsführer von CS-Immobilien
Derzeitige Funktion bei Hertha BSC e.V.: Leiter der Boxabteilung des e.V.
Name: Gerd Welker
Alter: 76 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Rentner, vormals Verkäufer von Radiogeräten
Derzeitige Funktion bei Hertha BSC e.V.: Leiter der Tischtennisabteilung des e.V. (ununterbrochen seit 1963!)
Name: Hans-Joachim Bläsing
Derzeitige Funktion bei Hertha BSC e.V.: Leiter der Kegelabteilung des e.V.
Der Aufsichtsrat (gewählt 05/2018)
Name: Klaus Brüggemann
Alter: 59 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Sport-und Wellnessunternehmer und Dozent an einer Sporthochschule
Vereinsmitglied seit: 1995
Name: Dr. Torsten-Jörn Klein
Alter: 54 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Geschäftsführer einer Internetbeteiligungsgesellschaft
Vereinsmitglied seit: 1997
Derzeitige Funktion bei Hertha BSC e.V.: Mitglied im Aufsichtsrat
Name: Scott Körber
Alter: 46 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Verwaltungsbeamter, ehem. Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin
Vereinsmitglied seit: 1991
Derzeitige Funktion bei Hertha BSC e.V.: Mitglied im Aufsichtsrat
Name: Bernd Schiphorst
Alter: 75 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Berater und Aufsichtsrat
Vereinsmitglied seit: 1995
Derzeitige Funktion bei Hertha BSC e.V.: Vorsitzender des Aufsichtsrates e.V. und Vorsitzender im Vorstand der Hertha BSC Stiftung
Name: Andreas Schmidt
Alter: 44 Jahre
Berufliche Tätigkeit: Vermögensverwalter
Vereinsmitglied seit: 2010
Derzeitige Funktion bei Hertha BSC e.V.: Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates e.V.
Das Vereinsgericht
Dr. Arnd Barnitzke (Vorsitzender)
Toni Raab (Beisitzer und stellvertretender Vorsitzender)
Uwe Hahn (Beisitzer)
Patrique Metzger (Ersatzmitglied)
Thomas Kretschmar (Ersatzmitglied)
Der Revisionsausschuss
Ingo Zergiebel (Sprecher)
Axel Bauer
Klaus-Dieter Böhlo
Sascha Klein
Der Ältestenrat
Lothar Pötschke (Vorsitzender)
Horst Kuffler
Klaus Fehrmann
Dirk Heinisch
Wilhelm Hennig
Helmut Klopfleisch
"Das edelste Beispiel für seelische Robustheit, verbunden mit einem feinen Schuss Selbstironie, ist seit jeher der Herthaner". - aus einem Vortrag im Rahmen eines Fachsymposiums zum Thema Resilienz
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Someone
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Beitrag
von Someone » 10.11.2019, 10:07
Könnte mal bitte jemand mit Fachkenntnis (!) in einigen Stichpunkten die Unterschiede (Aufgaben, Befugnisse, etc.) der beiden Aufsichtsräte (e.V. und KGaA) darstellen?
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Mineiro
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Beitrag
von Mineiro » 10.11.2019, 16:15
Da hilft ein Blick in die jeweiligen Satzungen des e.V. und der KGaA:
1. e.V.:
Abschnitt E
Aufsichtsrat
§ 15 Zusammensetzung und Wahl
1. Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Eine Nachwahl gemäß § 10 Nr. 6 findet jedoch erst statt, wenn die Mitgliederzahl des Aufsichtsrats während der regelmäßi- gen Amtszeit unter drei Personen sinkt. Die Zugehörigkeit zum Präsidium und zum Aufsichtsrat schließen sich gegenseitig aus. Die Aufsichtsratsmitglieder dürfen we- der unmittelbar noch mittelbar in einem Anstellungsverhältnis zum Verein stehen. Jede andere entgeltliche Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern für den Verein bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates, wobei das betroffene Aufsichtsratsmitglied kein Stimmrecht hat.
2. Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat müssen von mindestens einem stimm- berechtigten ordentlichen Mitglied zur Wahl vorgeschlagen werden. Der Wahlvor- schlag muss mindestens sieben Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung, in der der Kandidat gewählt werden soll, bei der Geschäftsstelle schriftlich eingereicht werden. Wahlvorschläge müssen mit der schriftlichen Erklärung des vorgeschlage- nen Kandidaten versehen sein, dass er für den Fall seiner Wahl das Amt annehme. Das Präsidium gibt der Mitgliederversammlung die Kandidatenliste bekannt. Die Kandidaten können sich der Mitgliederversammlung vor der Wahl vorstellen.
§ 16 Beschlussfassung
1. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Scheidet im Laufe einer Wahlperiode der Vorsitzende aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich einen neuen Vorsitzenden zu wählen.
2. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwe- send sind. Entscheidungen des Aufsichtsrates werden jeweils mit einfacher Mehr- heit der abgegebenen Stimmen getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet jeweils die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Verhinderung die Stimme seines Stell- vertreters. Eine Beschlussfassung durch schriftliche oder fernschriftliche Stimmab- gabe ist zulässig, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrates einer solchen Stimmabgabe widerspricht.
Aufsichtsratsmitglieder dürfen an Abstimmungen nicht teilnehmen, wenn der Gegen- stand der Beschlussfassung in rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht unmittelba- re oder mittelbare Auswirkungen für sie persönlich, nahe Angehörige oder verbunde- ne Unternehmen hat. Ein unter Verstoß gegen diese Bestimmung gefasster Be- schluss ist nichtig.
3. Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 17 Aufgaben
1. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch das Präsi- dium. Insbesondere nimmt er die folgenden Aufgaben wahr:
a) Er empfiehlt der Mitgliederversammlung, das Präsidium zu entlasten;
b) Er bestätigt vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres den vom Präsidium vorzule-genden Entwurf des Haushaltsplanes sowie etwaige Nachtragshaushalte. Die Ent-scheidung über die Bestätigung hat innerhalb von vier Wochen nach Vorlage durch das Präsidium zu erfolgen;
c) Er bestellt erforderlichenfalls die Wirtschaftsprüfer und berichtet der Mitglieder-versammlung über die vom beauftragten Wirtschaftsprüfer vorgenommene Prü-fung des Jahresabschlusses;
d) Er verabschiedet den Jahresabschluss;
e) Er wählt die Kandidaten für das Präsidium gemäß § 18 aus und schlägt die Kandi-daten der Mitgliederversammlung zur Wahl vor.
2. Das Präsidium bedarf stets der Zustimmung des Aufsichtsrates zu folgenden Ge- schäften des Vereins:
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
b) Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbind-lichkeiten Dritter;
c) Abschluss von Darlehensverträgen und Stundungsvereinbarungen sowie diesbe-züglichen Sicherungsgeschäften im Einzelfall von mehr als100.000,00 Euro;
d) Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit zwei Jahre und das Gesamtvolumen von EUR 100.000,00 überschreitet;
e) Ausgaben, die über den Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes hinausgehen;
f) Gründung von Abteilungen;
g) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
3. Das Präsidium bzw. die in die Organe von Tochtergesellschaften des Vereins ent- sandten Mitglieder des Präsidiums bedürfen im Rahmen der Ausübung der Betei- ligungsrechte des Vereins an seinen Tochtergesellschaften stets der Zustimmung des Aufsichtsrates hinsichtlich der Beschlussfassung über folgende Gegenstände:
a) Formwechsel und weitere Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz in den Tochtergesellschaften des Vereins;
b) Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie Liquidation von Tochter-gesellschaften des Vereins;
c) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
d) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA oder deren Rechtsnachfolger.
e) Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen an nicht mit dem Verein im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen im Einzelfall von mehr als 25 Prozent des Grundkapitals;
f) Anschaffung und Veräußerung von Anlagevermögen jeder Art im Einzelfall von mehr als 5.000.000,00 Euro; dies gilt nicht für Aufwand im Zusammenhang mit der Einstellung und Entlassung von Fußballspielern;
g) Entscheidungen über die Gestaltung des Vereinsabzeichens auf Merchandising-Produkten und auf der Spielkleidung der Fußballlizenzspieler.
Quelle:
https://www.herthabsc.de/fileadmin/down ... 512_02.pdf
2. KGaA:
Hier die
Satzung der KGaA. Bestimmungen zum Aufsichtsrat finden sich in den §§ 10-12 und § 18.
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SteveBLN
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Beitrag
von SteveBLN » 10.11.2019, 17:41
Wobei das halt die alte Satzung der KGaA ist. Im Mai/Juni, kurz vor dem Einstieg von Tennor, wurde sie geändert und scheinbar insbesondere in Bezug auf den AR.
Jetzt bin ich kein Gesellschaftsrechtler, aber nach dieser Version der Satzung ist der AR der KGaA eher ein zahnloser Tiger. Zustimmungsbefugnisse zum laufenden Geschäft liegen danach ja eher beim Beirat.
Deshalb wundere ich mich ja auch seit Monaten, warum so viel Hoffnung in Windhorst gesteckt wird und fragte, ob irgendwer durch irgendwelche Kanäle, die neue Satzung hat.
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Mineiro
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Beitrag
von Mineiro » 10.11.2019, 18:29
Das ist die auf der Homepage aktuell verlinkte Satzung der KGaA mit notariellem Vermerk aus November/Dezember 2018.
Auf der Homepage ist Klinsmann im Aufsichtsrat bereits als Mitglied vermerkt, ich kann mir nicht vorstellen, dass man es dann nicht geschafft hat in einem Vierteljahr dort die aktuelle Satzung zu hinterlegen.
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Jenner
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Beitrag
von Jenner » 10.11.2019, 18:40
November/Dezember 2018 war aber deutlich vor der Satzungsänderung.
"Das edelste Beispiel für seelische Robustheit, verbunden mit einem feinen Schuss Selbstironie, ist seit jeher der Herthaner". - aus einem Vortrag im Rahmen eines Fachsymposiums zum Thema Resilienz
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Mineiro
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Beitrag
von Mineiro » 10.11.2019, 19:18
Gibt es für die Satzungsänderung denn eine belastbare Quelle?
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SteveBLN
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Beitrag
von SteveBLN » 10.11.2019, 19:28
Mineiro hat geschrieben: ↑10.11.2019, 19:18
Gibt es für die Satzungsänderung denn eine belastbare Quelle?
https://www.handelsregister-online.de/h ... ktien-KGaA
Dort kann man sehen, welche Änderungen es wann im Handelsregister gab. Ist für den Download evtl. nicht die seriöseste Seite, aber die Auflistung glaube ich schon.
Hatte mich aber geirrt, dass der Par. zum AR im Juni geändert wurde, es war der zur Geschäftsführung/Beirat...d.h. es kann sein, dass die Zustimmungsbefugnisse des Beirats bzgl. der Geschäftsführung in diesem Zusammenhang auf den AR geändert wurde.
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Jenner
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Beitrag
von Jenner » 10.11.2019, 20:07
SteveBLN hat geschrieben: ↑10.11.2019, 19:28
...d.h. es kann sein, dass die Zustimmungsbefugnisse des Beirats bzgl. der Geschäftsführung in diesem Zusammenhang auf den AR geändert wurde.
Das würde aber ziemlich dem Sinn einer KGaA widersprechen und wäre ein weiteres Indiz dafür, dass uns das Wasser bis zum Hals steht.
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SteveBLN
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Beitrag
von SteveBLN » 10.11.2019, 20:27
Jenner hat geschrieben: ↑10.11.2019, 20:07
SteveBLN hat geschrieben: ↑10.11.2019, 19:28
...d.h. es kann sein, dass die Zustimmungsbefugnisse des Beirats bzgl. der Geschäftsführung in diesem Zusammenhang auf den AR geändert wurde.
Das würde aber ziemlich dem Sinn einer KGaA widersprechen und wäre ein weiteres Indiz dafür, dass uns das Wasser bis zum Hals steht.
Wie gesagt, ist auch nur eine Theorie, bei der ich nicht einmal wüsste, ob das rechtlich möglich wäre.
Aber ansonsten kann ich halt nicht nachvollziehen, weshalb seinerzeit geschrieben wurde, dass der AR nach der Satzungsänderung mehr Rechte erhalten hat.
Und klar, mir ist auch bewusst, dass derjenige entscheidet, welches Lied gespielt wird, der das Geld in die Musikbox wirft. Aber bei den uns bekannten Regelungen des AR im KGaA könnte Windhorst da auch 4 Schaumstoffpuppen reinsetzen.
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Someone
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Beitrag
von Someone » 10.11.2019, 21:41
Someone hat geschrieben: ↑10.11.2019, 10:07
Könnte mal bitte jemand mit Fachkenntnis (!) in einigen Stichpunkten die Unterschiede (Aufgaben, Befugnisse, etc.) der beiden Aufsichtsräte (e.V. und KGaA) darstellen?
ähm... Danke für's Kopieren der Satzung. Aber wäre es möglich, dass jemand mit Fachkenntnis (!) in einigen Stichpunkten die Unterschiede (Aufgaben, Befugnisse, etc.) der beiden Aufsichtsräte (e.V. und KGaA) darstellt,
so dass ein Laie das versteht?
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AnKu54
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von AnKu54 » 10.11.2019, 21:46
Someone hat geschrieben: ↑10.11.2019, 21:41
Someone hat geschrieben: ↑10.11.2019, 10:07
Könnte mal bitte jemand mit Fachkenntnis (!) in einigen Stichpunkten die Unterschiede (Aufgaben, Befugnisse, etc.) der beiden Aufsichtsräte (e.V. und KGaA) darstellen?
ähm... Danke für's Kopieren der Satzung. Aber wäre es möglich, dass jemand mit Fachkenntnis (!) in einigen Stichpunkten die Unterschiede (Aufgaben, Befugnisse, etc.) der beiden Aufsichtsräte (e.V. und KGaA) darstellt,
so dass ein Laie das versteht?
Würde mir auch seeeehr helfen.
Vor allem die Frage: Welcher Aufsichtsrat kann Preetz entlassen
Preetz hat Hertha auf Jahre ruiniert
Dardai verschwinde.
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Jenner
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Beitrag
von Jenner » 10.11.2019, 23:24
AnKu54 hat geschrieben: ↑10.11.2019, 21:46
Vor allem die Frage: Welcher Aufsichtsrat kann Preetz entlassen
Keiner von beiden.
"Das edelste Beispiel für seelische Robustheit, verbunden mit einem feinen Schuss Selbstironie, ist seit jeher der Herthaner". - aus einem Vortrag im Rahmen eines Fachsymposiums zum Thema Resilienz
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pilgrims
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Beitrag
von pilgrims » 10.11.2019, 23:56
Jenner hat geschrieben: ↑10.11.2019, 20:07
SteveBLN hat geschrieben: ↑10.11.2019, 19:28
...d.h. es kann sein, dass die Zustimmungsbefugnisse des Beirats bzgl. der Geschäftsführung in diesem Zusammenhang auf den AR geändert wurde.
Das würde aber ziemlich dem Sinn einer KGaA widersprechen und wäre ein weiteres Indiz dafür, dass uns das Wasser bis zum Hals steht.
Für mich stellt es sich so dar: Selbstverständlich deutet alles darauf hin, dass Hertha es dringend nötig hatte Windhorst ins Boot zu holen und gleich 4 AR-Plätze an ihn zu vergeben.
In den nächsten Monaten bis zur Sommerpause könnte eine gravierende personelle Neuaufstellung vollzogen werden. Oder es entsteht eine Situation wie bei 1860, nur auf anderem Niveau.
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herthamichi
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Beitrag
von herthamichi » 11.11.2019, 00:51
Jenner hat geschrieben: ↑10.11.2019, 23:24
AnKu54 hat geschrieben: ↑10.11.2019, 21:46
Vor allem die Frage: Welcher Aufsichtsrat kann Preetz entlassen
Keiner von beiden.
denn das entscheidet der Beirat, der früher mit dem Präsidium identisch war. Seit dem Windhorst da ist,
ist das anders. Aufgrund der erneuten Zahlung des Windhorst erhält dieser zwei weitere Sitze im Beirat.
Wenn Klinsmann einen diesen neuen Sitze im Beirat besetzen würde, hätte er noch mehr Einfluss als er
im Aufsichtsrat jemals haben könnte.
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SteveBLN
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Beitrag
von SteveBLN » 11.11.2019, 07:15
herthamichi hat geschrieben: ↑11.11.2019, 00:51
Jenner hat geschrieben: ↑10.11.2019, 23:24
Keiner von beiden.
denn das entscheidet der Beirat, der früher mit dem Präsidium identisch war. Seit dem Windhorst da ist,
ist das anders. Aufgrund der erneuten Zahlung des Windhorst erhält dieser zwei weitere Sitze im Beirat.
Wenn Klinsmann einen diesen neuen Sitze im Beirat besetzen würde, hätte er noch mehr Einfluss als er
im Aufsichtsrat jemals haben könnte.
Windhorst hat 4 Sitze im
Aufsichtsrat der KGaA und nicht im Beirat! Der Beirat besteht im übrigen überwiegend aus dem Präsidium des e.V. Müsste er zumindest lt. Satzung. Im Übrigen könnte, so lese ich es, auch der Beirat die Geschäftsführer nicht abbestellen.
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Mineiro
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Beitrag
von Mineiro » 11.11.2019, 14:17
Berliner Morgenpost hat geschrieben:Der Handlungsspielraum des Aufsichtsrats der KGaA ist recht begrenzt. Er kann zwar Empfehlungen aussprechen, entscheidend für die Mitsprache bei Management-Entscheidungen sowie die Bestellung oder Enthebung von Geschäftsführern ist aber der Beirat. Der war früher identisch mit dem Präsidium, nach dem Einstieg von Windhorst stehen dem aber zwei weitere Plätze im Beirat zu.
Wie die Besetzung dieser zwei Plätze aussieht, steht derzeit noch nicht fest. Sollte einer davon an Klinsmann gehen, hätte der in diesem Gremium mehr Entscheidungsgewalt als bei seinem Aufsichtsratsposten.
Quelle
Nochmal zur Satzung der KGaA:
Wenn nur § 9 geändert wurde, dann betrifft das erstmal nur die Geschäftsführung und den Beirat, sonst hätte man ja auch eine Änderung in den einschlägigen Bestimmungen zum Aufsichtsrat vornehmen müssen. Vermutlich betrifft die Änderung eben jene zwei Plätze die Windhorst für den Beirat erhalten hat.
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Opi
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Beitrag
von Opi » 11.11.2019, 19:05
Gegenbauer zu alt.
Preetz mit zu wenig Mumm und Vision.
Covic zu überfordert.
Keuter mit zu viel BlaBla.
An allen Stellen läuft etwas falsch.
Macht Preetz zum Präsidenten, da kann er nicht viel falsch machen. Installiert ein neues operatives Management.
Und holt bitte einen zupackenden Trainer der aus der Mannschaft das Mögliche herausholt.
Bevor das nicht passiert sollte kein Cent ausgegeben werden.
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Jenner
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Beitrag
von Jenner » 17.11.2019, 14:42
walter hat geschrieben: ↑17.11.2019, 14:03
Jenner hat geschrieben: ↑17.11.2019, 01:08
Wann merkst Du endlich, dass die Führungsgremien Teil des Problems und nicht Teil der Lösung sind?
Tja, das ist Dein Problem, dass Du den Führungsgremien die Kompetenz absprichst.
Nein, das ist nicht nur mein Problem, sondern das der Fans, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins. Dir ist bekannt, dass nach dem zweiten Abstieg etliche Mitarbeiter von Hertha ihren Job verloren haben?
walter hat geschrieben: ↑17.11.2019, 14:03
Diese Menschen sind aber nicht ganz zufällig in diese Positionen gekommen, weil sie eben mehr Kompetenz als Du und auch ich haben.
Gegenbauer und Preetz sind durch geschicktes Integrieren an ihre Positionen gekommen, nicht aufgrund ihrer Kompetenz.
walter hat geschrieben: ↑17.11.2019, 14:03
Mit einem Gegenbauer oder Schiller würde ich mich nicht messen wollen, auch wenn ich auch einen Betrieb führe.
Welche Kompetenzen soll den Gegenbauer in Sachen Fußball haben? Schiller ist ein Spezialfall. Der ist sicher ein kaufmännisches Genie, hat aber nicht genug dafür getan, dass bei Hertha wirtschaftliche Vernunft einzieht.
BTW: Bietet Dein Betrieb auch durchgängig wenig nachgefragte Produkte an und steht permanent vor dem finanziellen Ruin?
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HerthaLandei
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Beitrag
von HerthaLandei » 17.11.2019, 20:17
Es gibt einen Unterschied zwischen "integrieren" und "intrigieren"...
Lieber gelegentlich etwas Dummes tun, als nie etwas Gescheites.
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walter
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Beitrag
von walter » 17.11.2019, 21:57
@Jenner
Gegenbauer führt einen ziemlich großen Betrieb. Ein Fußballverein in der Bundesliga muss wie ein großer Betrieb geführt werden, für die einzelnen Bereiche im Verein werden Spezialisten hinzu gezogen.
Ich wüßte nicht, dass Gegenbauer mit seinem Betrieb(en) kurz vor dem finanziellen Ruin steht. Ich mit meinem Betrieb(en) zu Deiner Beruhigung auch nicht.
Die Produkte sind nicht wenig gefragt, Hertha hat 39.000 Mitglieder und einen Zuschauerschnitt von knapp 50.000 pro Spiel.
Lass doch bitte Deine völlig unsachlichen Argumentationen. Wir können uns über Verbesserungen, Kritiken und alles Andere unterhalten, aber nicht auf der Ebene, dass Du dem Management die Kompetenzen absprichst. In dem Fall spreche ich Dir jede Kompetenz ab und wir sind quitt, die Diskussion ist damit dann auch beendet.
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TEDIbär
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Beitrag
von TEDIbär » 17.11.2019, 22:25
walter hat geschrieben: ↑17.11.2019, 14:03
Diese Menschen sind aber nicht ganz zufällig in diese Positionen gekommen, weil sie eben mehr Kompetenz als Du und auch ich haben.
Völlig richtig.
Die Wenigsten von uns dürften Preetz in puncto Inkompetenzkompensationskompetenz das Wasser reichen können.
Ein Leben ohne Pal ist möglich, aber sinnlos.
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PREUSSE
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Beitrag
von PREUSSE » 17.11.2019, 22:59
Opi hat geschrieben: ↑11.11.2019, 19:05
Gegenbauer zu alt.
Preetz mit zu wenig Mumm und Vision.
Covic zu überfordert.
Keuter mit zu viel BlaBla.
An allen Stellen läuft etwas falsch.
Macht Preetz zum Präsidenten, da kann er nicht viel falsch machen. Installiert ein neues operatives Management.
Und holt bitte einen zupackenden Trainer der aus der Mannschaft das Mögliche herausholt.
Bevor das nicht passiert sollte kein Cent ausgegeben werden.
Nein, Preetz hat bu Hertha bSC kein Bleiberecht mehr. Weg mit Ihm. Raus mit ihm. .Schiesst ihn auf den Mond meinetwegen, nur weh, dann kann er wenigstens keinen Schaden mehr anrichtem. Genug ist genug
Das Einzige was bei Hertha Nachhaltig ist, ist der Misserfolg