Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Frühere Spieler, Trainer, Funktionäre und Angestellte von Hertha BSC

Moderator: Herthort

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Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Someone » 01.07.2020, 15:10

Windhorst investiert, Kosicke wird doch nicht Aufsichtsrat

Die Tennor Holding von Lars Windhorst investiert weitere 150 Millionen Euro als Eigenkapital in die Hertha BSC GmbH & Co. KgaA. Dieses Investment erfolgt in zwei Tranchen: Im Juli in Höhe von 50 Millionen Euro und im Oktober in Höhe von 100 Millionen Euro. Danach hält Tennor 66,6 Prozent der Anteile an der KgaA. Der Verein Hertha BSC e.V. stellt auch weiterhin die Geschäftsführung. Das ist dadurch gewährleistet, dass er 100 Prozent an der Komplementärin hält.

"Durch die bereitgestellten Mittel haben wir einen deutlich größeren Handlungsspielraum, um die sportliche Entwicklung von Hertha BSC voranzutreiben", sagte Manager Michael Preetz über die neue Investition Windhorsts.

Der Aufsichtsrat und das Präsidium des Vereins sowie der Aufsichtsrat und Beirat der KGaA haben diesem Schritt nach Auskunft von Hertha BSC einstimmig zugestimmt. Tennor hält unverändert vier Plätze im neunköpfigen Aufsichtsrat der KGaA. Anders als zunächst von Hertha BSC verkündet, wird Marc Kosicke, Berater unter anderem von Jürgen Klopp, diesem Gremium nicht angehören. Tennor entsendet den früheren Nationaltorhüter Jens Lehmann und den Wirtschaftsanwalt Thomas Werlen in den Aufsichtsrat. Beide sind inzwischen offiziell bestellt worden. Kosicke soll - ohne offizielles Amt bei Hertha BSC, künftig in beratender Funktion für die Tennor tätig sein.
Quelle

Offenbar haben wir nun einen Top-Kriminalisten bekommen.
Der Spitzen-Anwalt ist Partner bei der renommierten US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (Schweiz). Werlen gründete den Ableger der in Los Angeles domizilierten Grosskanzlei im Jahr 2015 in Zürich, nachdem er beim Pharmakonzern Novartis Chefjurist gewesen war.

Ein Mann der grossen Fälle

Wie das Wirtschaftsmagazin «Bilanz» berichtete war Werlen seither an mehreren grossen Fällen beteiligt. So soll er den Weltfussballverband Fifa vor dem US-Justizdepartement vertreten haben, er ermittelte im malaysischen Geldwäscherei- und Korruptionsfall 1MDB und verhalf dem brasilianischen Baukonzern Odebrecht zu einem Vergleich mit der US-Justiz. Sein Zürcher Büro soll für die Kanzlei Rekordumsätze erzielt haben.
Bild

Na dann räum mal schön auf im Hertha-Vetternsumpf :wink:

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von El Mariachi » 01.07.2020, 15:22

Aufräumen?

In der kurzen Beschreibung lese ich eher raus, er hat die Firmen vertreten, die ein externes Aufräumen verhindern wollten...

:wink:

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Someone » 01.07.2020, 15:27

Someone hat geschrieben:
01.07.2020, 15:10
Offenbar haben wir nun einen Top-Kriminalisten bekommen.
Da der Link nicht funzt, versuche ich es hier nochmal...

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von bayerschmidt » 02.07.2020, 14:15

Hier noch was:
Grandioser Auftrag

Werlen hat fünf Anwälte für die Fifa-Untersuchung abgestellt, Kostenpunkt je Stunde und Anwalt: 650 bis 900 Franken. Ein grandioser Auftrag, der ein Jahreshonorar in zweistel­liger Millionenhöhe in die Kanzleikasse spühlt. Ein Ende ist nicht abzusehen: Noch drei, vier oder gar fünf Jahre dürfte die juristische Bewältigung der Fifa-Fälle dauern. Da ist voller Einsatz gefragt: Werlen ist rund um die Uhr auf Trab. Derzeit bringt er es locker auf 300 verrechenbare Arbeitsstunden pro Monat, das sind rund 3500 Stunden oder rund 3 Millionen Franken Honorarumsatz im Jahr.

Infantino knausert nicht

Infantino knausert nicht, denn er hat das Messer am Hals. Wird nicht geliefert, droht die Fifa ihren «victim status» zu verlieren und selber zum Angriffsziel der Strafbehörden zu werden. Es wäre das Ende von Infantino – und dasjenige der Fifa.
https://www.handelszeitung.ch/unternehm ... pf-1108429

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Someone » 02.07.2020, 14:42

Wagt denn keiner unserer Wirtschafts-Spezialisten mal eine Analyse dieser Personalie? :)

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von TEDIbär » 02.07.2020, 23:11

Für eine echte Tom Wolfe-Figur fehlt ihm noch das gewisse Etwas Extravaganz und Fallhöhe.
Wirkt auf den ersten total oberflächlichen Blick aber noch sympathischer als Paule K. und könnte irgendwann mal ganz wichtig werden für Ingo S.
Ein Leben ohne Pal ist möglich, aber sinnlos.

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von bayerschmidt » 02.07.2020, 23:47

Ich hätte auch lieber etwas über seine Anzüge (auf dem Foto sitzt der gar nicht mal so gut), Uhren und Weiber erfahren als über seinen Stundensatz...

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von PREUSSE » 03.07.2020, 00:38

Er wirkt in erster Linie abgearbeitet :cooly: :sorry:
Das Einzige was bei Hertha Nachhaltig ist, ist der Misserfolg :cooly:

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Someone » 03.07.2020, 08:27

bayerschmidt hat geschrieben:
02.07.2020, 23:47
Ich hätte auch lieber etwas über seine Anzüge (auf dem Foto sitzt der gar nicht mal so gut), Uhren und Weiber erfahren als über seinen Stundensatz...
Diesbezüglich nichts zu finden im www - sehr verdächtig!

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 10.10.2020, 21:06

Wir haben keinen Weltklassespieler bei Hertha, aber einen Weltklassejuristen. Logisch, wie bekommt man die 50+1 Regel in den Griff? Über das Wirtschaftsrecht. Der Investment-Vertrag wird ganz böse Fallstricke enthalten, für den Fall, dass der Beirat Entscheidungen trifft, die dem Investment von Tennor schaden. Wenn es ganz übel läuft, holt sich Windhorst die restlichen Anteile von Hertha nicht indem er sie kauft, sondern über eine Schadenersatzforderung.

Auf jeden Fall kann sich der e.V. keinen Weltklassejuristen wie Prof. Werlen leisten.
Was für ein Kalouer, aber es geht noch Hertha!

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von PREUSSE » 10.10.2020, 22:55

Konrad hat geschrieben:
10.10.2020, 21:06
Wir haben keinen Weltklassespieler bei Hertha, aber einen Weltklassejuristen. Logisch, wie bekommt man die 50+1 Regel in den Griff? Über das Wirtschaftsrecht. Der Investment-Vertrag wird ganz böse Fallstricke enthalten, für den Fall, dass der Beirat Entscheidungen trifft, die dem Investment von Tennor schaden. Wenn es ganz übel läuft, holt sich Windhorst die restlichen Anteile von Hertha nicht indem er sie kauft, sondern über eine Schadenersatzforderung.

Auf jeden Fall kann sich der e.V. keinen Weltklassejuristen wie Prof. Werlen leisten.
Gegenbauer & Schiller geht bestimmt schon der A.sch auf Grundeis 8-)
Das Einzige was bei Hertha Nachhaltig ist, ist der Misserfolg :cooly:

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Pa92 » 11.10.2020, 12:45

Konrad hat geschrieben:
10.10.2020, 21:06
Wir haben keinen Weltklassespieler bei Hertha, aber einen Weltklassejuristen. Logisch, wie bekommt man die 50+1 Regel in den Griff? Über das Wirtschaftsrecht. Der Investment-Vertrag wird ganz böse Fallstricke enthalten, für den Fall, dass der Beirat Entscheidungen trifft, die dem Investment von Tennor schaden. Wenn es ganz übel läuft, holt sich Windhorst die restlichen Anteile von Hertha nicht indem er sie kauft, sondern über eine Schadenersatzforderung.

Auf jeden Fall kann sich der e.V. keinen Weltklassejuristen wie Prof. Werlen leisten.
Solange da nichts strafrechtlich zu beanstanden ist oder Handlungen bewusst zum Schaden von Tennors Investment getätigt werden, wird er auch keine Schadensersatzansprüche, die dann eh eher gegen Geschäftsführung/Beirat gehen, statt gegen das Unternehmen selbst, geltend machen können.
Als Aktionär/Gesellschafter unterliegt man halt einem unternehmerischen Risiko.
50+1 hat nebenbei nichts mit den restlichen Anteilen zu tun, wie hier bestimmt schon sehr oft erklärt wurde. Er kann sich auch die vollen 100% kaufen und hat trotzdem nur ein beschränktes Mitspracherecht. Erst wenn er Gesellschafter der Komplementärgesellschaft wird, kann er offiziell bestimmen. Und dazu müsste - neben dem Wegfall von 50+1 - die Mitgliederversammlung sein ok geben.

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 11.10.2020, 15:25

Das KGaA-Gesetz stellt einen gesetzlichen Rahmen dar, der gesetzliche Vorgaben macht, genauso wie das BGB. Demnach haben die Kommandantisten nichts zu sagen und der Komplementär bestimmt das operative Geschäft. Wo steht denn bitte aber im Gesetz, dass der Komplementär den Kommandantisten nicht Zugeständnisse machen kann in Bezug auf ihren Einfluss auf das operative Geschäft? Natürlich kann er das. Niemand verbietet ihm, auf Rechte zu verzichten und diese an andere abzutreten. Das ändert nur nicht an der Haftungsregelung. Deswegen kann Windhorst auch die 50+1 Regel aushebeln. Offiziell hat Hertha noch das Sagen, inoffiziell ist Hertha aber nur noch der Strohmann.

Was den Schadensersatz angeht, reicht doch die Vorgabe von Umsatzzielen. Werden diese nicht erreicht, wird eine Schadensausgleichszahlung an den Kommandantisten fällig.
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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Pa92 » 11.10.2020, 16:58

Konrad hat geschrieben:
11.10.2020, 15:25
Das KGaA-Gesetz stellt einen gesetzlichen Rahmen dar, der gesetzliche Vorgaben macht, genauso wie das BGB. Demnach haben die Kommandantisten nichts zu sagen und der Komplementär bestimmt das operative Geschäft. Wo steht denn bitte aber im Gesetz, dass der Komplementär den Kommandantisten nicht Zugeständnisse machen kann in Bezug auf ihren Einfluss auf das operative Geschäft? Natürlich kann er das. Niemand verbietet ihm, auf Rechte zu verzichten und diese an andere abzutreten. Das ändert nur nicht an der Haftungsregelung. Deswegen kann Windhorst auch die 50+1 Regel aushebeln. Offiziell hat Hertha noch das Sagen, inoffiziell ist Hertha aber nur noch der Strohmann.

Was den Schadensersatz angeht, reicht doch die Vorgabe von Umsatzzielen. Werden diese nicht erreicht, wird eine Schadensausgleichszahlung an den Kommandantisten fällig.
Man kann in unserer Satzung ziemlich gut nachlesen, welche Rechte die Kommanditaktionäre haben.
Dass der e.V. nur noch der Strohmann von Windhorst ist, ist Spekulation deinerseits. Ich halte das aus mehreren Gründen für unwahrscheinlich.
Darüber hinaus weiß ich nicht, warum ein Komplementär über ein gewissen Rahmen (den es ja auch bei uns in Form der zustimmungspflichtigen Geschäfte gibt) hinaus seine Befugnisse freiwillig abgeben sollte. Die Rechtsform der KGaA wird ja ganz bewusst gewählt, damit eben - anders als bei der AG - nicht das Kapital alleine entscheidet.

Und wer soll da die Ausgleichszahlung für den Schaden (welcher Schaden eigentlich???) vornehmen? Der Komplementär, der kein nennenswertes Vermögen hat und dann Insolvenz anmelden müsste? Preetz und Schiller persönlich aus ihrer eigenen Tasche?
Die KGaA selbst wird es wohl kaum sein, da Windhorst damit ja von seinem eigenen Unternehmen Mittel abziehen und somit im Wert mindern würde. Mal abgesehen davon, dass ein Aktionär/Gesellschafter auch gar nicht so ohne weiteres Gelder aus einer Kapitalgesellschaft entnehmen kann. Entweder muss dafür eine Gegenleistung erfolgen (Angestelltenverhältnis, Honorare für Dienstleistungen oder ähnliches, Gewährung eines Gesellschafterdarlehens) oder es muss eine Gewinnausschüttung beschlossen werden. Und dafür ist logischerweise ein Jahresüberschuss die Grundvoraussetzung.

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 11.10.2020, 19:43

Was hat das denn mit der Satzung zu tun? Wenn im Vertrag zwischen Hertha und Windhorst, abgesegnet vom Beirat, z.B. steht, dass die Geschäftsführung umstrukturiert werden muss, dann wird doch deswegen niemand die Satzung ändern.
Pa92 hat geschrieben:
11.10.2020, 16:58
Darüber hinaus weiß ich nicht, warum ein Komplementär über ein gewissen Rahmen (den es ja auch bei uns in Form der zustimmungspflichtigen Geschäfte gibt) hinaus seine Befugnisse freiwillig abgeben sollte.
Echt nicht? Weil er bankrott ist und Insolvenz anmelden müsste, wenn er dem Investor nicht die entsprechenden Zugeständnisse gegenüber macht.

Wenn Windhorst seine Einlage festverzinst hat und Hertha aufgrund fehlender Einnahmen die daraus folgenden Zahlungen nicht leisten kann, dann wirkt sich das auf den Unternehmenswert aus und damit auf den Wert seiner Einlage. Jetzt überlege Dir doch mal, was Du anstelle von Windhorst tun würdest, um diesem Fall vorzubeugen? Ich würde versuchen den e.V. in die Verantwortung ziehen, der mit seinen Entscheidungen im Beirat entsprechenden Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Das hätte ich vertraglich mit dem e.V. so ausgemacht und haften tut er mir mit seinem Vermögen. Ihm gehören schließlich noch 33% von der KGaA.

Ich bin kein Jurist und ich weiß nicht, ob das so funktioniert, ich weiß nur eins: Ich würde einem Pleitegeier nicht 375 Millionen Euro in die Hand drücken, ohne mich entsprechend abzusichern. Würdest Du auch nicht und schon gar nicht Windhorst.
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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Pa92 » 11.10.2020, 20:20

Konrad hat geschrieben:
11.10.2020, 19:43
Was hat das denn mit der Satzung zu tun? Wenn im Vertrag zwischen Hertha und Windhorst, abgesegnet vom Beirat, z.B. steht, dass die Geschäftsführung umstrukturiert werden muss, dann wird doch deswegen niemand die Satzung ändern.
Pa92 hat geschrieben:
11.10.2020, 16:58
Darüber hinaus weiß ich nicht, warum ein Komplementär über ein gewissen Rahmen (den es ja auch bei uns in Form der zustimmungspflichtigen Geschäfte gibt) hinaus seine Befugnisse freiwillig abgeben sollte.
Echt nicht? Weil er bankrott ist und Insolvenz anmelden müsste, wenn er dem Investor nicht die entsprechenden Zugeständnisse gegenüber macht.
Ja gut, das regelt dann aber der e.V., vertreten vom Präsidium, mit Tennor/Windhorst und die Komplementärgesellschaft bleibt in ihren Befugnissen unberührt. Nur die handelnden Personen (also Geschäftsführer), die dann immer noch dem e.V. als Alleingesellschafter der Komplementärin unterstellt sind, ändern sich, nicht aber der Fakt, dass die Komplementärin die Kontrolle über die KGaA inne hat.
Das ist schon ein kleiner Unterschied.
Natürlich ist es gut möglich, dass z.B. die Schaffung des dritten Geschäftsführerpostens eine Bedingung im Zuge der dritten Tranche war. Sind alle Dinge geregelt, hat Windhorst aber bis zu einer möglichen Verhandlung für weitere Gelder wieder kaum Einflussmöglichkeiten. Das geht halt immer nur, wenn wir von ihm etwas brauchen/wollen.

P.S.: Die Komplementärgesellschaft ist nicht Bankrott, sondern die KGaA war vor dem Investoreneinstieg in finanzieller Schieflage.

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Pa92 » 11.10.2020, 20:31

Konrad hat geschrieben:
11.10.2020, 19:43
Wenn Windhorst seine Einlage festverzinst hat und Hertha aufgrund fehlender Einnahmen die daraus folgenden Zahlungen nicht leisten kann, dann wirkt sich das auf den Unternehmenswert aus und damit auf den Wert seiner Einlage. Jetzt überlege Dir doch mal, was Du anstelle von Windhorst tun würdest, um diesem Fall vorzubeugen? Ich würde versuchen den e.V. in die Verantwortung ziehen, der mit seinen Entscheidungen im Beirat entsprechenden Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Das hätte ich vertraglich mit dem e.V. so ausgemacht und haften tut er mir mit seinem Vermögen. Ihm gehören schließlich noch 33% von der KGaA.

Ich bin kein Jurist und ich weiß nicht, ob das so funktioniert, ich weiß nur eins: Ich würde einem Pleitegeier nicht 375 Millionen Euro in die Hand drücken, ohne mich entsprechend abzusichern. Würdest Du auch nicht und schon gar nicht Windhorst.
Die Einlage in einer Kapitalgesellschaft wird nicht verzinst. Sonst wäre es ein Darlehen und Windhorst hätte maximal Wandeloptionen als Sicherheit. Seine "Verzinsung" ist die potenzielle Wertsteigerung des Unternehmens oder ggf. zukünftige Gewinnausschüttungen, also Dividenden.
Die Rendite kann dementsprechend weit höher ausfallen als es bei einem Darlehen je möglich wäre.
Dafür hast du aber auch das hohe Risiko, dass du mit dem Investment viel Geld verlieren kannst.
Das ist hier der Fall.

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 11.10.2020, 21:43

Ich spreche nicht vom Sollzins, sondern vom Habenzins. Wir sprechen also nicht von Kreditzinsen auf ein Darlehen, sondern von einer festverzinsten Rendite. Da gibt es kein Zinseszins drauf. Also, ähnlich wie bei festverzinsten Wertpapieren.

Für den Fall, da es da zu Ausfällen kommt, weil Hertha Verluste erwirtschaftet, für die er anteilig mit seiner Einlage haften muss, kann er sich Kompenationszahlungen ausgehandelt haben. Zum Beispiel in Form von weiteren Anteilen von Hertha. Interessant in dem Zusammenhang ist, dass die KKR als sie bei Hertha einstieg 9,7% Anteile erwarb, die in zwei Schritten auf 12,79% erhöht wurden, ohne das neues Geld an Hertha floss. Das sind solche Kompensationsleistungen.
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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Pa92 » 11.10.2020, 22:04

Konrad hat geschrieben:
11.10.2020, 21:43
Ich spreche nicht vom Sollzins, sondern vom Habenzins. Wir sprechen also nicht von Kreditzinsen auf ein Darlehen, sondern von einer festverzinsten Rendite. Da gibt es kein Zinseszins drauf. Also, ähnlich wie bei festverzinsten Wertpapieren.

Für den Fall, da es da zu Ausfällen kommt, weil Hertha Verluste erwirtschaftet, für die er anteilig mit seiner Einlage haften muss, kann er sich Kompenationszahlungen ausgehandelt haben. Zum Beispiel in Form von weiteren Anteilen von Hertha. Interessant in dem Zusammenhang ist, dass die KKR als sie bei Hertha einstieg 9,7% Anteile erwarb, die in zwei Schritten auf 12,79% erhöht wurden, ohne das neues Geld an Hertha floss. Das sind solche Kompensationsleistungen.
Das ist im Falle von Aktien aber nicht möglich, wir reden hier nicht von Genussrechtsscheinen oder ähnlichem.
Uns wurde Eigenkapital überlassen und einer der Charaktika von Eigenkapital ist die volle Beteiligung am Verlust.
Eine Verzinsung wäre nichts weiter als eine (verdeckte) Gewinnausschütung.

Es ist Geld geflossen oder es wurden Teile vom Darlehen erlassen als KKR die Anteile aufgestockt hat. Das ist gut in den Jahresabschlüssen nachzuvollziehen, da das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage im Rahmen der Aufstockung(en) anwuchsen.
Ist hier aber auch nicht der richtige Thread für, wir sind ganz schön im Off Topic.

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 12.10.2020, 00:05

Das ist alles eine Frage der Vertragsgestaltung.
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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von pilgrims » 12.10.2020, 01:20

Konrad hat geschrieben:
12.10.2020, 00:05
Das ist alles eine Frage der Vertragsgestaltung.
Nicht in allen Dingen. Es gibt gesetzliche Regelungen, die über die Vertragsfreiheit stehen.

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 12.10.2020, 12:47

Ein GmbH & Co. KGaA ist ein inhabergeführtes Unternehmen und wird nicht an der Börse gehandelt. Da kann man ganz andere Regelungen finden.

Stell Dir vor, ein Komplementär kommt zu Dir und bietet Dir 20% der Anteile seines Unternehmens für eine Million Euro an. Du sagst, okay, bin interessiert, aber ich will keine herkömmliche Gewinnbeteiligung, sondern eine feste jährliche Rendite von 4%. Bei Gewinnen, die mir darüber hinaus zustehen, verzichte ich auf eine Auszahlung und belasse sie im Unternehmen, weil ich will, dass das Unternehmen wächst und gedeiht bzw. Du lässt Dir die in Form von weiteren Aktien auszahlen. Bei eventuellen Verlusten, für die Du zudem mit Deiner Einlage anteilig haftest, oder bei zu geringen Gewinnen, verzichtest Du nicht auf die festgesetzte Rendite , sondern forderst zum Ausgleich Kompensationszahlungen in der Form weiterer Anteile. Dafür hat der Komplementär eine Summe x an Anteilen vorzuhalten, sprich, er darf sie nicht verkaufen.

Außerdem vereinbarst Du ein Mitspracherecht bei gewissen Entscheidungen, z.B. der Aufnahme von Fremdkapital, sowie eine Rückkaufpflicht Deiner Aktien durch den Komplementär, wenn er gegen gewisse vereinbarte Regularien verstößt.

Warum sollte das nicht möglich sein?
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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Pa92 » 12.10.2020, 13:52

Konrad hat geschrieben:
12.10.2020, 12:47
Ein GmbH & Co. KGaA ist ein inhabergeführtes Unternehmen und wird nicht an der Börse gehandelt. Da kann man ganz andere Regelungen finden.

Stell Dir vor, ein Komplementär kommt zu Dir und bietet Dir 20% der Anteile seines Unternehmens für eine Million Euro an. Du sagst, okay, bin interessiert, aber ich will keine herkömmliche Gewinnbeteiligung, sondern eine feste jährliche Rendite von 4%. Bei Gewinnen, die mir darüber hinaus zustehen, verzichte ich auf eine Auszahlung und belasse sie im Unternehmen, weil ich will, dass das Unternehmen wächst und gedeiht bzw. Du lässt Dir die in Form von weiteren Aktien auszahlen. Bei eventuellen Verlusten, für die Du zudem mit Deiner Einlage anteilig haftest, oder bei zu geringen Gewinnen, verzichtest Du nicht auf die festgesetzte Rendite , sondern forderst zum Ausgleich Kompensationszahlungen in der Form weiterer Anteile. Dafür hat der Komplementär eine Summe x an Anteilen vorzuhalten, sprich, er darf sie nicht verkaufen.

Außerdem vereinbarst Du ein Mitspracherecht bei gewissen Entscheidungen, z.B. der Aufnahme von Fremdkapital, sowie eine Rückkaufpflicht Deiner Aktien durch den Komplementär, wenn er gegen gewisse vereinbarte Regularien verstößt.

Warum sollte das nicht möglich sein?
- Eine GmbH & Co. KGaA kann selbstverständlich an der Börse gehandelt werden.

- In der Regel ist der Komplementär gar nicht am Kapital der KGaA beteiligt, d.h. die Kommanditaktionäre müssen jeder Schaffung neuer Aktien zustimmen oder eigene verkaufen.
Neue Aktien ohne Einlage (also aus Gesellschaftsmitteln) zu schaffen ist an sich möglich, muss dann aber an alle Kommanditaktionäre erfolgen. Verzichtet einer darauf, schadet er willentlich seinem Vermögen. Dafür kann dann in unserem Fall das Präsidium zur Haftung gezogen werden.

- Gewinne im Unternehmen zu lassen ist nichts unübliches, nennt sich Thesaurierung. Damit verliert man als Aktionär aber nicht die Möglichkeit, diesen Gewinn sich zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen zu lassen. Dementsprechend benötigt es auch keine neue Aktien, denn der Gewinnanspruch ist mit den alten verbrieft. Außerdem würden auch hier die neuen Aktien an alle Kommanditaktionäre gehen, wodurch sich nichts ändert. Man hat zwar mehr Aktien, der Wert der einzelnen sinkt aber dafür (=Verwässerung).

- Eine feste Rendite ist wie schon erwähnt nicht möglich, da es sich um Eigenkapital handelt. Das klappt aus den oben genannten Gründen auch nicht in der Form von weiteren Aktien als Ausgleich für etwaige Verluste.
Wenn ich eine feste Rendite haben möchte, verzichte ich auf die 20% am Unternehmen und verhandle über andere Investitionsmöglichkeiten, zum Beispiel in Form von Mezzanine-Kapital.

- Dieses Mitspracherecht ist bei uns vereinbart, denn es gibt eine Reihe zustimmungspflichtiger Geschäfte durch den Beirat. Der Beirat besteht aber in seiner aktuellen Form aus bis zu 11 Personen, von denen maximal zwei frei durch die Kommanditaktionäre gewählt werden und der Rest sind geborene Mitglieder durch ihrem Platz im Präsidium.
Hier könnte Windhorst, falls es zu neuen Verhandlungen für weitere Gelder kommt, natürlich Änderungen in der Struktur und Zusammensetzung fordern, um seine Position zu stärken.

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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 12.10.2020, 20:49

Ich habe viel zu wenig Ahnung von der Materie, als dass ich hier irgendwas in Blei gießen würde.

Für mich ist nur eines sicher. Windhorst gibt Hertha keine 374 Millionen Euro gegeben, ohne sich entsprechend abgesichert zu haben und Gewinne zu generieren. Die Wertsteigerung der Aktien wird ein wichtiger Aspekt sein, weil er sie beleihen kann. Aufgrund der Wertsteigerung, die Hertha seit seinem Einstieg erfahren hat und bei einem Höchstbeleihungssatz von 60% pro Aktie, können wir davon ausgehen, dass die 374 Millionen Euro komplett über eine Fremdfinanzierung erfolgten (mineiro und SteveBLN: Das könnte ein weiterer Grund dafür sein, warum er in Raten kauft. Die Hertha-Aktie muss erst mehr wert werden, damit er das Geld bekommt). Dafür zahlt er derzeit sicherlich kaum mehr als ein Prozent Zinsen, aber das Geld muss erwirtschaftet werden und zusätzlich die Rendite seiner Geldgeber. Wenn er nicht sofort Geld bei Hertha rausbekommt, müsste er das alles durch eine andere unternehmerische Tätigkeit reinholen.

Macht das Sinn?

Du sagst, es gibt keine feste Rendite, weil es sich um Eigenkapital handelt. Das hat m.E. damit gar nichts zu tun. Es ist doch die Frage, ob sich der Firmeneigentümer, also der Komplementär darauf einlässt, dem Kommandantisten jährlich eine Summe x für seine Einlage zu zahlen. Er kann ihm doch eine Dividende garantieren. Wo steht das, das es verboten ist?

Du musst Dir zudem vor Augen führen, dass Umgehungen der gesetzlichen Regelungen möglich sind. Bei der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA spielt der e.V. eine wesentliche Rolle. Er ist der Eigentümer der Verwaltungs GmbH, also des Komplementärs, auf der anderen Seite ist er Kommandantist. Wenn man also den Deal nicht mit der KGaA machen kann, dann macht man ihn eben mit dem e.V. . Ausdruck dessen ist, wie Du selbst schreibst, dass Windhorst zwei Sitze im Beirat hat. Weißt Du, welche Regelungen es sonst noch gibt?

Frage an die Allgemeinheit: Glaubt hier irgendjemand noch, dass der e.V. noch mehr als ein Strohmann ist?
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Re: Thomas Werlen - Aufsichtsrat

Beitrag von Natalie » 12.10.2020, 21:33

Konrad hat geschrieben:
12.10.2020, 20:49

Frage an die Allgemeinheit: Glaubt hier irgendjemand noch, dass der e.V. noch mehr als ein Strohmann ist?
Vorsitzender des e.V. ist unser Freund Werner, der aber als Vorsitzender des Strohmann e.V. mit Hertha Geld verdienen moechte, oder doch nicht?

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