Marc Kosicke - Berater (Tennor)

Frühere Spieler, Trainer, Funktionäre und Angestellte von Hertha BSC

Moderator: Herthort

Konrad
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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 13.05.2020, 09:44

Opa hat geschrieben:
12.05.2020, 23:42
Konrad hat geschrieben:
12.05.2020, 21:31

Liest Du eigentlich die Beiträge, die Du kommentierst? (Ich ahne die Antwort bereits)

e) Abschluss, Aufhebung und Änderung von Anstellungsverträgen mit Angestellten, insbesondere Fußballspielern und Trainern mit einem Jahresbruttogrundgehalt von mehr als 400.000,00 Euro, es sei denn der Beirat beschließt einstimmig, dass sich die persönlich haftende Gesellschafterin innerhalb des vor dem Beginn eines Geschäftsjahres genehmigten Personalbudgets der Planergebnisrechnung bewegen darf, ohne dass es einer Einzelzustimmung bedarf
Das widerspricht 1. nicht der Tatsache, dass die von Tennor bestellten Aufsichtsräte, die zudem erstmal in den Beirat gewählt werden müssen (was ohne Herthas Stimmen nicht geht), keine Entscheidungen des Beirats blockieren und somit auch nicht ins operative Geschäft eingreifen können und 2. gibt es auch keine Evidenz, dass es diese Pauschalprokura nicht gibt.
Machst Du jetzt ein neues Fass auf, um nach Deinem, Zitat: 'Zumal da nichts steht, dass da irgendwas einstimmig beschlossen werden muss', nicht mit herunter gelassenen Hosen dazustehen?

Wer sitzt denn in der Hauptversammlung, welche die beiden zusätzlichen Vertreter in den Beirat wählt? Die Aktionäre und da hat Windhorst schon fast 50% der Stimmen. Die eine Stimme, die er mehr braucht, gibt ihm entweder Gegenbauer, um sein Gesicht nicht zu verlieren oder die Gegner von Gegenbauer. Auch kann Windhorst selbstverständlich eine Entscheidung des Beirates blockieren, indem er sich der Einstimmigkeit verweigert. Wenn Du zudem meinst, es gäbe keine Evidenz, dass Windhorst Preetz und Schiller die Pauschalprokura verweigert, dann ist das Deine persönliche Einschätzung. Ich denke 250 Millionen Euro liefern eine Menge Evidenz.
Was für ein Kalouer, aber es geht noch Hertha!

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Opa
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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Opa » 13.05.2020, 11:50

Die Einstimmigkeit ist nur erforderlich, falls Generalprokura erteilt werden soll, ansonsten reicht eine einfache Mehrheit des Beirats. Da das Präsidium des e.V. die Mehrheit der Mitglieder stellt, kann der Investor nicht ohne Stimmen des Präsidiums irgendwas blockieren.

Pa92
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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Pa92 » 13.05.2020, 12:09

Konrad hat geschrieben:
13.05.2020, 09:44
Opa hat geschrieben:
12.05.2020, 23:42
Das widerspricht 1. nicht der Tatsache, dass die von Tennor bestellten Aufsichtsräte, die zudem erstmal in den Beirat gewählt werden müssen (was ohne Herthas Stimmen nicht geht), keine Entscheidungen des Beirats blockieren und somit auch nicht ins operative Geschäft eingreifen können und 2. gibt es auch keine Evidenz, dass es diese Pauschalprokura nicht gibt.
Machst Du jetzt ein neues Fass auf, um nach Deinem, Zitat: 'Zumal da nichts steht, dass da irgendwas einstimmig beschlossen werden muss', nicht mit herunter gelassenen Hosen dazustehen?

Wer sitzt denn in der Hauptversammlung, welche die beiden zusätzlichen Vertreter in den Beirat wählt? Die Aktionäre und da hat Windhorst schon fast 50% der Stimmen. Die eine Stimme, die er mehr braucht, gibt ihm entweder Gegenbauer, um sein Gesicht nicht zu verlieren oder die Gegner von Gegenbauer. Auch kann Windhorst selbstverständlich eine Entscheidung des Beirates blockieren, indem er sich der Einstimmigkeit verweigert. Wenn Du zudem meinst, es gäbe keine Evidenz, dass Windhorst Preetz und Schiller die Pauschalprokura verweigert, dann ist das Deine persönliche Einschätzung. Ich denke 250 Millionen Euro liefern eine Menge Evidenz.

Da ist viel Wunschdenken bei.

Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit und muss nicht einstimmig Geschäften zustimmen.
Die von der zitierte Passage bezieht sich darauf, dass der Beirat nur einstimmig beschließen muss, wenn er allgemein der Geschäftsführung erlaubt Anschaffungen zu tätigen, die sich im Personalbudget bewegen, ohne jedes einzelne genannte Geschäft absegnen zu lassen.
Wenn der Beirat die Einstimmigkeit dafür nicht erreicht, muss eben jedes im Punkt e aufgeführte Geschäft zur Abstimmung gebracht werden, aber dann zählt wieder die einfache Mehrheit des Beirats.
Und da der Beirat eben aus dem Präsidium und nur 2 Hauptversammlungsvertretern (von den der e.V. auch noch einen selbst wählen kann mit 50,1% Stimmenanteilen) besteht, hat Windhorst (oder sein Vertrauter) ohne Mitstreiter aus dem Präsidium keinerlei Einflussmöglichkeiten auf das operative Geschäft.
Davon abgesehen sind diese zustimmungspflichtigen Geschäfte eh nicht mehr aktuell, die wurden im Rahmen des Tennor-Einstiegs überarbeitet.

Desweiteren entscheidet der Beirat nicht über die Berufung oder Abberufung der Geschäftsführer.
Da die Geschäftsführung immer in den Händen der persönlich haftenden Gesellschafterin liegt und diese zu 100% im e.V.-Besitz ist, kann auch nur der e.V. über die Personalien entscheiden.

Auch deine Vorstellung, dass in der Hauptversammlung Gegenbauer oder seine Gegner ihm Stimmenanteile abdrücken, so dass er mehr Einfluss auf die Wahlen zum Beirat oder AR gewinnen würde, ist in der Praxis realitätsfremd.
Diese Stimmen gehören weder Gegenbauer oder einem anderen, sondern dem e.V. und der e.V. (Präsidium mit Zustimmung unseres AR) entscheidet gemeinsam, wie in Abstimmungen auf der Hauptversammlung votiert wird.

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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von MS Herthaner » 13.05.2020, 12:25

Herrje Herrje......
Da kannst du besser sagen "Preetz und Gegenbauer müssen weg" :zwink:
Das ist ja alles so verschwubbelt, dit is mir zu anstrengend :eek:

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Opa
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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Opa » 13.05.2020, 12:27

MS Herthaner hat geschrieben:
13.05.2020, 12:25
Herrje Herrje......
Da kannst du besser sagen "Preetz und Gegenbauer müssen weg" :zwink:
Das ist ja alles so verschwubbelt, dit is mir zu anstrengend :eek:
Du beschreibst damit eher einen Teil des Problems denn einen Teil der Lösung. ;-)

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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von MS Herthaner » 13.05.2020, 12:47

Opa hat geschrieben:
13.05.2020, 12:27
MS Herthaner hat geschrieben:
13.05.2020, 12:25
Herrje Herrje......
Da kannst du besser sagen "Preetz und Gegenbauer müssen weg" :zwink:
Das ist ja alles so verschwubbelt, dit is mir zu anstrengend :eek:
Du beschreibst damit eher einen Teil des Problems denn einen Teil der Lösung. ;-)
Ich weiß :mrgreen:
Aber ich habe für mich persönlich keine bessere Alternative parat als zu sagen "die machen ihren Job nicht gut und müssen ersetzt werden"
Als Nicht Mitglied ist mein Einfluss quasi gegen Null.
Ich bin in erster Linie Fan von Hertha BSC der Fussballmannschaft, und nicht von denjenigen die mich über Jahre mit ihrer Arbeit enttäuschen.
Ich bin auch nicht ansatzweise dafür prädestiniert mich inhaltlich mit den ganzen Bestimmungen auseinander setzen zu können.
Preetz und Gegenbauer machen Fehler über Fehler und können nicht dafür belangt werden weil es irgendwelche Statuten gibt die das nicht zulassen.
Was soll der Scheiß?
Kosicke wird sicherlich nicht sein Ruf aufs Spiel setzen und dem treiben einfach zusehen ohne dagegen was zu unternehmen.
Da kann man auch mal auf die ganze offizielle Prozedur verzichten und klare kante zeigen.
Baut einer scheiße oder hat vor scheiße zu bauen, muss er im Sinne des Vereins davon abgehalten werden.
Das kann man auch inoffiziell klar und deutlich so sagen und auch machen.
Dafür braucht es dann auch Leute die eine klare Meinung haben und nicht nur im AR sitzen um sich und sein Unternehmen offiziell darzustellen.
Kosicke und auch Lehmann haben eine Meinung die auch Einfluss haben wird.
Zumindest inoffiziell.

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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Opa » 13.05.2020, 13:14

Dass Aufsichtsräte wie Lehmann und Kosicke Einfluss haben, hat doch niemand bezweifelt, nur ist dieser rein formal eben sehr, sehr gering bis nicht vorhanden. Wie definierst Du denn "Baut einer Scheiße"? Bislang hat der Beirat doch auch Einflussmöglichkeiten gehabt und die Entscheidungen mitgetragen. Im Gegensatz zu uns Zuschauern, die Entscheidungen retrospektiv betrachten können, müssen diejenigen, die darüber entscheiden und diese genehmigen müssen, das tun, ohne zu wissen, was am Ende bei herauskommt. Dass einige Entscheidungen im Nachhinein falsch waren, liegt da in der Natur der Sache, unterm Strich sollten mehr richtige als falsche Entscheidungen bei rauskommen.

Nehmen wir mal die Situation bei der Dardai Entlassung, die hier mehrheitlich abgefeiert wurde. Preetz kontaktiert potentielle Kandidaten, die ihm absagen oder ihn hinhalten, es muss aber ein Trainer her. Er wird sich mit Sicherheit mit allen wesentlichen Entscheodungsträgern im Verein beraten haben und man hat am Ende gemeinsam beschlossen, das Risiko einzugehen, mit Covic in die Saison zu gehen. Wäre es gut gegangen, hätten alle applaudiert. So kam dann Klinsmann, der vorher schon in den Verein eingebunden war und der hinterher nicht nur einen üblen Abgang hingelegt hat, sondern auch vorher von nichts gewusst haben will? Nein, für mich ist vieles an der hier geäußerten Kritik zu einfach und wird der Komplexität der Entscheidungsprozesse auch nicht gerecht.

Es ist gut, mit Kosicke jemanden an Bord zu haben, der einen Blick von außen auf bestimmte Vorgänge wirft. Nicht sonderlich glücklich ist, dass es Interessenkonflikte geben könnte. Das ist aber Sache des Investors, "seine" Leute in den Aufsichtsrat zu bestimmen.

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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von MS Herthaner » 13.05.2020, 15:59

Das er Dardai beurlaubt hat war zweifellos richtig.
Das er das ohne eine bessere feststehende Alternative gemacht war ein großer Fehler der die Ära Klinsmann erst ermöglichte.
Und wenn das mit dem AR abgesprochen war, kann man nur froh sein dass da zukünftig Kompetenz in Form von Lehmann und Kosicke sitzt die eben solche Fehler wie Preetz sie schon desöfteren in Abstimmung mit völlig Ahnungslosen im AR gemacht, frühzeitig korrigieren.
Wann gab es denn die letzten 11 Jahre jemanden der Preetz auf die Finger gehauen hat und jemals versucht hat den sich immer wieder selbsladenen Revolver abzunehmen?
Dafür sehe ich in Lehmann und Kosicke jetzt zumindest 2 Leute denen das Fusdballgeschäft nicht fremd ist und die Preetz zumindest davon abhalten immer wieder letzte Patronen abfeuern zu müssen.

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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 13.05.2020, 17:05

Pa92 hat geschrieben:
13.05.2020, 12:09
Konrad hat geschrieben:
13.05.2020, 09:44
Machst Du jetzt ein neues Fass auf, um nach Deinem, Zitat: 'Zumal da nichts steht, dass da irgendwas einstimmig beschlossen werden muss', nicht mit herunter gelassenen Hosen dazustehen?

Wer sitzt denn in der Hauptversammlung, welche die beiden zusätzlichen Vertreter in den Beirat wählt? Die Aktionäre und da hat Windhorst schon fast 50% der Stimmen. Die eine Stimme, die er mehr braucht, gibt ihm entweder Gegenbauer, um sein Gesicht nicht zu verlieren oder die Gegner von Gegenbauer. Auch kann Windhorst selbstverständlich eine Entscheidung des Beirates blockieren, indem er sich der Einstimmigkeit verweigert. Wenn Du zudem meinst, es gäbe keine Evidenz, dass Windhorst Preetz und Schiller die Pauschalprokura verweigert, dann ist das Deine persönliche Einschätzung. Ich denke 250 Millionen Euro liefern eine Menge Evidenz.

Da ist viel Wunschdenken bei.

Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit und muss nicht einstimmig Geschäften zustimmen.
Die von der zitierte Passage bezieht sich darauf, dass der Beirat nur einstimmig beschließen muss, wenn er allgemein der Geschäftsführung erlaubt Anschaffungen zu tätigen, die sich im Personalbudget bewegen, ohne jedes einzelne genannte Geschäft absegnen zu lassen.
Wenn der Beirat die Einstimmigkeit dafür nicht erreicht, muss eben jedes im Punkt e aufgeführte Geschäft zur Abstimmung gebracht werden, aber dann zählt wieder die einfache Mehrheit des Beirats.
Und da der Beirat eben aus dem Präsidium und nur 2 Hauptversammlungsvertretern (von den der e.V. auch noch einen selbst wählen kann mit 50,1% Stimmenanteilen) besteht, hat Windhorst (oder sein Vertrauter) ohne Mitstreiter aus dem Präsidium keinerlei Einflussmöglichkeiten auf das operative Geschäft.
Davon abgesehen sind diese zustimmungspflichtigen Geschäfte eh nicht mehr aktuell, die wurden im Rahmen des Tennor-Einstiegs überarbeitet.

Desweiteren entscheidet der Beirat nicht über die Berufung oder Abberufung der Geschäftsführer.
Da die Geschäftsführung immer in den Händen der persönlich haftenden Gesellschafterin liegt und diese zu 100% im e.V.-Besitz ist, kann auch nur der e.V. über die Personalien entscheiden.

Auch deine Vorstellung, dass in der Hauptversammlung Gegenbauer oder seine Gegner ihm Stimmenanteile abdrücken, so dass er mehr Einfluss auf die Wahlen zum Beirat oder AR gewinnen würde, ist in der Praxis realitätsfremd.
Diese Stimmen gehören weder Gegenbauer oder einem anderen, sondern dem e.V. und der e.V. (Präsidium mit Zustimmung unseres AR) entscheidet gemeinsam, wie in Abstimmungen auf der Hauptversammlung votiert wird.
Da es nur eine Entscheidung gibt, die satzungsgemäß einstimmig erfolgen muss, kann es auch nur diesbezüglich eine Blockade geben. So habe ich das gemeint. Die ist aber von großer Bedeutung, da der Handlungsspielraum der Geschäftsführung dadurch massiv beschränkt wird. Zudem sind die beiden zusätzlichen Plätze im Beirat bewusst für Tennor geschaffen worden. Ich zitiere die Morgenpost:

Der Handlungsspielraum des Aufsichtsrats der KGaA ist recht begrenzt. Er kann zwar Empfehlungen aussprechen, entscheidend für die Mitsprache bei Management-Entscheidungen sowie die Bestellung oder Enthebung von Geschäftsführern ist aber der Beirat. Der war früher identisch mit dem Präsidium, nach dem Einstieg von Windhorst stehen dem aber zwei weitere Plätze im Beirat zu.

Wie die Besetzung dieser zwei Plätze aussieht, steht derzeit noch nicht fest. Sollte einer davon an Klinsmann gehen, hätte der in diesem Gremium mehr Entscheidungsgewalt als bei seinem Aufsichtsratsposten.

https://www.morgenpost.de/sport/hertha/ ... ropas.html

Was ich geschrieben habe ist korrekt.
Was für ein Kalouer, aber es geht noch Hertha!

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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Pa92 » 13.05.2020, 19:06

Konrad hat geschrieben:
13.05.2020, 17:05
Pa92 hat geschrieben:
13.05.2020, 12:09



Da ist viel Wunschdenken bei.

Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit und muss nicht einstimmig Geschäften zustimmen.
Die von der zitierte Passage bezieht sich darauf, dass der Beirat nur einstimmig beschließen muss, wenn er allgemein der Geschäftsführung erlaubt Anschaffungen zu tätigen, die sich im Personalbudget bewegen, ohne jedes einzelne genannte Geschäft absegnen zu lassen.
Wenn der Beirat die Einstimmigkeit dafür nicht erreicht, muss eben jedes im Punkt e aufgeführte Geschäft zur Abstimmung gebracht werden, aber dann zählt wieder die einfache Mehrheit des Beirats.
Und da der Beirat eben aus dem Präsidium und nur 2 Hauptversammlungsvertretern (von den der e.V. auch noch einen selbst wählen kann mit 50,1% Stimmenanteilen) besteht, hat Windhorst (oder sein Vertrauter) ohne Mitstreiter aus dem Präsidium keinerlei Einflussmöglichkeiten auf das operative Geschäft.
Davon abgesehen sind diese zustimmungspflichtigen Geschäfte eh nicht mehr aktuell, die wurden im Rahmen des Tennor-Einstiegs überarbeitet.

Desweiteren entscheidet der Beirat nicht über die Berufung oder Abberufung der Geschäftsführer.
Da die Geschäftsführung immer in den Händen der persönlich haftenden Gesellschafterin liegt und diese zu 100% im e.V.-Besitz ist, kann auch nur der e.V. über die Personalien entscheiden.

Auch deine Vorstellung, dass in der Hauptversammlung Gegenbauer oder seine Gegner ihm Stimmenanteile abdrücken, so dass er mehr Einfluss auf die Wahlen zum Beirat oder AR gewinnen würde, ist in der Praxis realitätsfremd.
Diese Stimmen gehören weder Gegenbauer oder einem anderen, sondern dem e.V. und der e.V. (Präsidium mit Zustimmung unseres AR) entscheidet gemeinsam, wie in Abstimmungen auf der Hauptversammlung votiert wird.
Da es nur eine Entscheidung gibt, die satzungsgemäß einstimmig erfolgen muss, kann es auch nur diesbezüglich eine Blockade geben. So habe ich das gemeint. Die ist aber von großer Bedeutung, da der Handlungsspielraum der Geschäftsführung dadurch massiv beschränkt wird. Zudem sind die beiden zusätzlichen Plätze im Beirat bewusst für Tennor geschaffen worden. Ich zitiere die Morgenpost:

Der Handlungsspielraum des Aufsichtsrats der KGaA ist recht begrenzt. Er kann zwar Empfehlungen aussprechen, entscheidend für die Mitsprache bei Management-Entscheidungen sowie die Bestellung oder Enthebung von Geschäftsführern ist aber der Beirat. Der war früher identisch mit dem Präsidium, nach dem Einstieg von Windhorst stehen dem aber zwei weitere Plätze im Beirat zu.

Wie die Besetzung dieser zwei Plätze aussieht, steht derzeit noch nicht fest. Sollte einer davon an Klinsmann gehen, hätte der in diesem Gremium mehr Entscheidungsgewalt als bei seinem Aufsichtsratsposten.

https://www.morgenpost.de/sport/hertha/ ... ropas.html

Was ich geschrieben habe ist korrekt.
Das mag die Morgenpost geschrieben haben, ist aber trotzdem falsch.

Zitat aus §17 der Satzung der GmbH & Co. KGaA vom 13.11.2018 (also vor Tennor):
2. Der Beirat hat mindestens fünf und höchstens elf Mitglieder. Mitglieder des Beirats sind stets die jeweiligen Mitglieder des Präsidiums des “Hertha, Berliner Sport-Club“ (Hertha BSC) e. V., sofern sie nicht auf ihre Tätigkeit im Beirat verzichten. Zwei weitere Mitglieder des Beirats können durch die Hauptversammlung gewählt und abgewählt werden, wenn mehr als ein Kommanditaktionär an der Gesellschaft beteiligt ist.
Diese Option bestand also schon immer, nur war vor Tennor neben dem e.V. kein Kommanditaktionär in ausreichendem Umfang an uns beteiligt.
Die 9,7% von KKR haben einfach nicht ausgereicht, um auf der Hauptversammlung einen Kandidaten in den Beirat zu wählen.

Auch das mit der Geschäftsführung stimmt so nicht, da hat die Morgenpost schlecht recherchiert.
Vor Tennor war der Beirat mit dem Präsidium identisch, weswegen man da vielleicht etwas verwechselt hat.
Fakt ist, dass die Geschäftsführer Angestellte der Hertha BSC Verwaltung GmbH sind, diese zu 100% dem e.V. gehört und somit auch nur der e.V. Personaländerungen in der Geschäftsführung beschließen kann.

Konrad
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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 13.05.2020, 20:42

Die bei Hertha verlinkte Satzung scheint aber veraltet zu sein, denn unter https://www.handelsregister-online.de/h ... ktien-KGaA findet sich folgender Eintrag:

Handelsregister Veränderungen vom 28.06.2019
HRB 84666 B: Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, Hanns-Braun-Str., Friesenhaus 2, 14053 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.06.2019 ist die Satzung geändert in § 9 (Geschäftsführung/Beirat).

Ziemliche Sauerei, dass die nicht online ist.

Das heißt, genau in einem Punkt um den es geht, nämlich den §9 hat sich etwas geändert. Die uns bekannte Satzung besagt unter §9, dass die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin obliegt, diese aber bei Abschluss, Aufhebung und Änderung von Anstellungsverträgen mit Angestellten mit einem Jahresbrutto von über 400.000 Euro die Zustimmung des Beirates einholen muss.

Das bedeutet, auch wenn die Geschäftsführer der Hertha BSC Verwaltungs GmbH durch den Verein bestimmt werden, so müssen sich diese die Anstellungsverträge für die Geschäftsführer der GmbH & Co. KG vom Beirat genehmigen lassen, da diese über 400.000 brutto verdienen. Es ist also schon richtig, was die Morgenpost geschrieben hat. Es kann durchaus dazu kommen, wenn Windhorst genügend Stimmen im Beirat zusammenbekommt, beispielsweise bei einem Verhältnis von 6:5, dass Preetz als Geschäftsführer der GmbH & Co. KG entlassen wird, aber weiterhin als Geschäftsführer der Verwaltungs GmbH tätig sein kann, wenn das Stimmenverhältnis im Präsidium 5:4 dafür ist. Und als solcher muss er dann dem Beirat einen neuen Geschäftsführer vorschlagen, der dessen Anstellung genehmigen muss.

Was die Wahl der Windhorst-Leute in den Beirat angeht, so gehe ich davon aus, dass deren Wahl vertraglich abgesichert ist.
Was für ein Kalouer, aber es geht noch Hertha!

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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Pa92 » 13.05.2020, 21:24

Konrad hat geschrieben:
13.05.2020, 20:42
Die bei Hertha verlinkte Satzung scheint aber veraltet zu sein, denn unter https://www.handelsregister-online.de/h ... ktien-KGaA findet sich folgender Eintrag:

Handelsregister Veränderungen vom 28.06.2019
HRB 84666 B: Hertha BSC GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Berlin, Hanns-Braun-Str., Friesenhaus 2, 14053 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.06.2019 ist die Satzung geändert in § 9 (Geschäftsführung/Beirat).

Ziemliche Sauerei, dass die nicht online ist.

Das heißt, genau in einem Punkt um den es geht, nämlich den §9 hat sich etwas geändert. Die uns bekannte Satzung besagt unter §9, dass die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin obliegt, diese aber bei Abschluss, Aufhebung und Änderung von Anstellungsverträgen mit Angestellten mit einem Jahresbrutto von über 400.000 Euro die Zustimmung des Beirates einholen muss.

Das bedeutet, auch wenn die Geschäftsführer der Hertha BSC Verwaltungs GmbH durch den Verein bestimmt werden, so müssen sich diese die Anstellungsverträge für die Geschäftsführer der GmbH & Co. KG vom Beirat genehmigen lassen, da diese über 400.000 brutto verdienen. Es ist also schon richtig, was die Morgenpost geschrieben hat. Es kann durchaus dazu kommen, wenn Windhorst genügend Stimmen im Beirat zusammenbekommt, beispielsweise bei einem Verhältnis von 6:5, dass Preetz als Geschäftsführer der GmbH & Co. KG entlassen wird, aber weiterhin als Geschäftsführer der Verwaltungs GmbH tätig sein kann, wenn das Stimmenverhältnis im Präsidium 5:4 dafür ist. Und als solcher muss er dann dem Beirat einen neuen Geschäftsführer vorschlagen, der dessen Anstellung genehmigen muss.

Was die Wahl der Windhorst-Leute in den Beirat angeht, so gehe ich davon aus, dass deren Wahl vertraglich abgesichert ist.
Korrekt, die geänderte Satzung ist - zumindest nicht ohne dafür zahlen - online nicht einsehbar.
Ich hatte aber die Gelegenheit dazu diese einzusehen und nach meinem Empfinden hat sich mit den Änderungen in §9 sogar der Einfluss des Beirats verringert.
Aber so oder so, der Beirat kann nicht über das Angestelltenverhältnis der GF abstimmen, da es schlicht keines zwischen Preetz/Schiller und der GmbH & Co. KGaA gibt.
Die GmbH & Co. KGaA wird von der Verwaltung GmbH vertreten und dadurch natürlich mittelbar von deren Geschäftsführer, aber eben nur mittelbar und nicht direkt.
Das bringt eine Rechtsform mit einer juristischen Person als persönlich haftenden Gesellschafter (auch Komplementär genannt) so mit sich.
Im Handelsregister wirst du bei jedem Fußballunternehmen, das als GmbH & Co. KGaA firmiert auch nie eine Änderung der Geschäftsführung in den Eintragungen finden, da sie sich halt nie ändert. Sie liegt immer bei der persönlich haftenden Gesellschaft. Personaländerungen findest du in deren Handelsregisterauszügen.

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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 13.05.2020, 22:42

Ich bin da wirklich kein Experte, aber so weit ich mich jetzt reingelesen habe:

Zitat: Die Modalitäten seines Tätigkeitsverhältnisses, so z. B. Vergütung, Tantiemen, Einstellungsort etc., werden nicht im Bestellungsakt, sondern in einem gesonderten Anstellungsvertrag geregelt. Der Anstellungsvertrag kann sowohl mit der Komplementär-GmbH als auch mit der KG abgeschlossen werden.

Das heißt also, es stellt sich die Frage, bei wem Preetz und Schiller angestellt sind. Ich gehe davon aus, dass aufgrund der hohen Verluste des letzten Jahrzehnts die Verwaltungs GmbH kaum in der Lage sein wird, die Gehälter von Preetz und Schiller zu stemmen und sie daher bei der GmbH und der KG angestellt sind und dann greifen meine Annahmen doch wieder.

Wenn Du die Satzungsänderung einsehen konntest, dann wäre es nett, wenn Du den geänderten Passus hier posten könntest.
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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von SteveBLN » 13.05.2020, 22:42

Steht übrigens alles hier schon im Forum, also dass die derzeit gültige Satzung der KGaA nicht frei zugänglich ist und wer die GF bestellt und sie dementsprechend abbestellen könnte.

Konrad
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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 13.05.2020, 22:43

Wo?
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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Pa92 » 13.05.2020, 23:51

Konrad hat geschrieben:
13.05.2020, 22:42
Ich bin da wirklich kein Experte, aber so weit ich mich jetzt reingelesen habe:

Zitat: Die Modalitäten seines Tätigkeitsverhältnisses, so z. B. Vergütung, Tantiemen, Einstellungsort etc., werden nicht im Bestellungsakt, sondern in einem gesonderten Anstellungsvertrag geregelt. Der Anstellungsvertrag kann sowohl mit der Komplementär-GmbH als auch mit der KG abgeschlossen werden.

Das heißt also, es stellt sich die Frage, bei wem Preetz und Schiller angestellt sind. Ich gehe davon aus, dass aufgrund der hohen Verluste des letzten Jahrzehnts die Verwaltungs GmbH kaum in der Lage sein wird, die Gehälter von Preetz und Schiller zu stemmen und sie daher bei der GmbH und der KG angestellt sind und dann greifen meine Annahmen doch wieder.

Wenn Du die Satzungsänderung einsehen konntest, dann wäre es nett, wenn Du den geänderten Passus hier posten könntest.

Ich denke eher, dass die Verwaltung GmbH eine jährliche/monatliche Zahlung für ihre Tätigkeit als persönlich haftende Gesellschafterin und Vertretungsbefugte erhält und die Gehälter dann von dort an Schiller/Preetz überwiesen werden.

Dazu auch wieder die Satzung unter §6
3. Solange die persönlich haftende Gesellschafterin ausschließlich für die Gesellschaft tätig ist, werden ihr von dieser sämtliche Ausgaben und Aufwendungen für die Geschäftsführung erstattet, sobald sie entstehen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält ferner eine jährliche, jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres zu bezahlende Vorabvergütung in Höhe von 5 % ihres eingezahlten Stammkapitals, das zu Beginn des Geschäftsjahres in ihrer Bilanz ausgewiesen ist.
Die Hauptversammlung kann mit der persönlich haftenden Gesellschafterin eine abweichende Vereinbarung über die Höhe der Vergütung treffen.
Aber du hast Recht, es ist nicht komplett ausgeschlossen, dass ein Anstellungsverhältnis existiert, oder andere Vergütungsmodalitäten, die direkt zwischen der GmbH & Co. KGaA und Preetz/Schiller vereinbart wurden, in dem Punkt korrigiere ich mich also. Ob diese dann über die ehemals gültige Grenze von 400.000,- Euro gehen, ist natürlich wieder eine andere Frage. Es bleibt aber dabei, dass der Beirat maximal das Vertragswerk zwischen Preetz/Schíller und der GmbH & Co. KGaA absegnen muss, nicht aber ihre Vertretungsbefugnisse, die sie als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin inne haben.
Dazu kommt, dass der Beirat nicht selbst aktiv werden kann. Bestehende Verträge können nur auf Anordnung von Preetz/Schiller geändert/gekündigt werden, ggf. mit Zustimmung vom Beirat. Aber nie alleine durch den Beirat.

Die Satzung konnte ich nur einsehen, habe sie aber nicht zur Hand.
Aus dem Gedächtnis weiß ich noch, dass das geplante Jahresbudget vom Beirat abgenickt werden muss, sowie Erwerb von Vermögensgegenständen über 25 Mio. Euro. Darüber hinaus müssen grundlegende Sachen, wie höhere Fremdkapitalaufnahmen, neue Bauten/Grundstücke und solche Dinge genehmigt werden.

@SteveBLN : Tut mir leid, das ist jetzt alles natürlich viel Off Topic gewesen. Wenn an anderer Stelle besser aufgehoben, kann es natürlich gerne verschoben werden.

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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von SteveBLN » 14.05.2020, 10:12

Pa92 für mich ist OffTopic kein Problem, insbesondere da du dich ja mit der Materie auszukennen scheinst. So richtig passt das Gesellschaftskonstrukt der Hertha und die dienstvertraglichen Verbindungen unserer GF auch in keinen der bestehenden Threads, da man sie sonst immer doppelt posten oder teilen müsste. Ein Teil wäre Finanzen, der andere Preetz etc.

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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Opa » 14.05.2020, 11:41

Führen wir jetzt wirklich eine Diskussion über das kleine 1x1 des Gesellschaftsrechts? Die KGaA wird ausschließlich über den Komplementär vertreten, die Kommanditisten können sich über den Gesellschaftsvertrag für bestimmte Rechtsgeschäfte eine Mitspracherecht einräumen lassen, das hebelt aber die Regelungen des § 164 HGB nicht aus. Im konkreten Fall kann der Beirat mehrheitlich (!) der Geschäftsführung bestimmte Geschäfte genehmigen, eine Minderheit im Beirat kann diese aber nicht blockieren. Aufgrund der Zusammensetzung des Beirats, der mehrheitlich durch das Präsidium des e.V. gestellt wird, ist eine Blockierung bestimmter Geschäfte durch einen Investor über den Beirat quasi ausgeschlossen.

Konrad
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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 14.05.2020, 19:40

Opa hat geschrieben:
14.05.2020, 11:41
Führen wir jetzt wirklich eine Diskussion über das kleine 1x1 des Gesellschaftsrechts? Die KGaA wird ausschließlich über den Komplementär vertreten, die Kommanditisten können sich über den Gesellschaftsvertrag für bestimmte Rechtsgeschäfte eine Mitspracherecht einräumen lassen, das hebelt aber die Regelungen des § 164 HGB nicht aus. Im konkreten Fall kann der Beirat mehrheitlich (!) der Geschäftsführung bestimmte Geschäfte genehmigen, eine Minderheit im Beirat kann diese aber nicht blockieren. Aufgrund der Zusammensetzung des Beirats, der mehrheitlich durch das Präsidium des e.V. gestellt wird, ist eine Blockierung bestimmter Geschäfte durch einen Investor über den Beirat quasi ausgeschlossen.
Die Rechtskonstellationen sind komplexer, als Du versuchst sie hier darzustellen. So kann ein Kommandantist Geschäftsführer der GmbH sein und somit doch das operative Geschäft leiten. Außerdem besteht ein Unterschied zwischen dem Bestellungsakt und dem Anstellungsverhältnis. So gibt es gute Gründe, warum der Geschäftsführer bei der KG angestellt ist.

Zitat: Für eine Anstellung bei der KG lässt sich anführen, dass dies der operativ tätige Rechtsträger ist, der das betriebene Unternehmen trägt. Hinzukommen kann die Erwägung, dass die Mittel zur Vergütung des Geschäftsführers im Ergebnis ohnehin von der KG stammen werden. Da die Komplementär-GmbH im Regelfall keine operative Tätigkeit entfaltet, hat sie auch keine operativen Einkünfte. Dies bedeutet, dass die Mittel, die sie benötigt, um den Geschäftsführer zu entlohnen, von der KG aufgebracht werden müssen.

Sollte sich die Morgenpost im oben verlinkten Artikel nicht geirrt haben, so ist davon auszugehen, dass beide Geschäftsführer bei der KG angestellt sind und dann sehr wohl der Beirat und nicht das Präsidium über deren Anstellungsverhältnis entscheidet. Da die Morgenpost i.d.R. recht gut informiert ist, glaube ich, dass dem so ist.

Was den Beirat angeht, so können Windhorsts Vertreter zwar keine Einzelgeschäfte blockieren und davon war auch nie die Rede, sie können allerdings verhindern, dass der Geschäftsführung ein Personalbudget zugesprochen wird, über das sie frei entscheiden kann, da dafür Einstimmigkeit Voraussetzung ist.

Interessant wird es aber, wenn Windhorst Präsidiumsmitglieder auf seine Seite zieht, sei es durch Argumente, Geld oder sonstige Zuwendungen. Er braucht nur 4 von 9 und dann hat er die Mehrheit im Beirat. Sollte kein Problem sein. Außerdem kann man davon ausgehen, dass es jede Menge vertragliche Vereinbarungen gibt, die ihm diverse Hebel in die Hand geben. Ich gehe davon aus, dass er die Geschäfte nicht nur blockieren kann, sondern dass er sie auch bestimmen wird.

Thema ist durch.

P.S.: Sorry, dass ich kein Experte im 1x1 des Gesellschaftsrechts bin.
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Konrad
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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Konrad » 14.05.2020, 19:50

Pa92 hat geschrieben:
13.05.2020, 23:51
Die Satzung konnte ich nur einsehen, habe sie aber nicht zur Hand.
Aus dem Gedächtnis weiß ich noch, dass das geplante Jahresbudget vom Beirat abgenickt werden muss, sowie Erwerb von Vermögensgegenständen über 25 Mio. Euro. Darüber hinaus müssen grundlegende Sachen, wie höhere Fremdkapitalaufnahmen, neue Bauten/Grundstücke und solche Dinge genehmigt werden.
Höhere Fremdkapitalaufnahmen müssen genehmigt werden? Das würde Schillers Spielraum massiv beschränken. Insgesamt lesen sich alle Punkte so, als wenn Schillers Spielraum eingeschränkt wurde.
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Zauberdrachin
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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Zauberdrachin » 15.05.2020, 21:48

Es wäre vielleicht ratsamer mal nicht davon auszugehen, dass Windhorst Leute in die KGaA sendet die gegen die bisherigen Verantwortlichen arbeiten oder diese entmachten oder absetzen sollen. Es könnte durchaus eine mögliche Folge einer Entwicklung sein, kann jedoch nicht das Hauptanliegen eines Investors sein.

Kosicke in den AR zu entsenden ist aus einem Blickwinkel eine sehr logische Entscheidung von Windhorst.
Klinsmann hat letztlich ausgesagt 'als Trainer mit Ambitionen kann man hier nicht vernünftig und weitestgehend alleinverantwortlich arbeiten.'
Als Investor ohne Ahnung vom Fußball und mit einiger Lebenserfahrung ausgestattet wird er diese Aussage zunächst weder als stimmig noch als falsch ansehen, doch grad angesichts der Höhe der Investition bedarf das doch bitte einer kompetenten Prüfung von "außerhalb" Herthas.

Kosicke ist Berater von namhaften Trainern wie Klopp und auch Nagelsmann kann man schon dazu zählen, aber auch von Wagner und Kohfeldt. Diese sind von der Karriere- und Entwicklungsstufe her auf einem unterschiedlichen Niveau. Kosicke wird demnach beurteilen können (da er mit den Trainern wohl viel kommuniziert), welche Struktur ein Klub hat und inwiefern diese zu welchem Trainer passt, damit auch dieser sich weiter entwickeln kann.

Ebenso was ein Trainer als störend oder behindernd empfindet, etc.

Um diese Bestandsaufnahme/Analyse (und was dann noch zu verändern wäre) wird es Windhorst gehen und muss es auch wenn er Richtung BCC denkt, denn irgendwann will man einen Trainer wie z.B. Ten Hag für Hertha gewinnen. Kosicke bekommt per AR denke ich ausreichend Einblicke um eine Aussage aus seinem Fachgebiet abgeben zu können, so dass Windhorst selbst mehr EInschätzung vornehmen kann.

Es müssen nicht mal große Dinge sein, die evtl. verändert werden müssten, es können glatt auch mehrere kleine sein.
Und wenn man viel Geld gibt wird sich ein Investor über die grundsätzlich notwendigen Strukturen für den Weg zum BCC einen Überblick per Expertisen verschaffen wollen/müssen.
Das Einzige was schon immer war und immer "sein" wird ist die Veränderung.
Es gibt dabei kein Ob sondern nur ein Wann und in welcher Geschwindigkeit.

Hertha BSC "under construction"!

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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Someone » 01.07.2020, 15:00

Das war ja ein kurzes Gastspiel im Aufsichtsrat....klick
Windhorst investiert, Kosicke wird doch nicht Aufsichtsrat
Die Tennor Holding von Lars Windhorst investiert weitere 150 Millionen Euro als Eigenkapital in die Hertha BSC GmbH & Co. KgaA. Dieses Investment erfolgt in zwei Tranchen: Im Juli in Höhe von 50 Millionen Euro und im Oktober in Höhe von 100 Millionen Euro. Danach hält Tennor 66,6 Prozent der Anteile an der KgaA. Der Verein Hertha BSC e.V. stellt auch weiterhin die Geschäftsführung. Das ist dadurch gewährleistet, dass er 100 Prozent an der Komplementärin hält.

"Durch die bereitgestellten Mittel haben wir einen deutlich größeren Handlungsspielraum, um die sportliche Entwicklung von Hertha BSC voranzutreiben", sagte Manager Michael Preetz über die neue Investition Windhorsts.

Der Aufsichtsrat und das Präsidium des Vereins sowie der Aufsichtsrat und Beirat der KGaA haben diesem Schritt nach Auskunft von Hertha BSC einstimmig zugestimmt. Tennor hält unverändert vier Plätze im neunköpfigen Aufsichtsrat der KGaA. Anders als zunächst von Hertha BSC verkündet, wird Marc Kosicke, Berater unter anderem von Jürgen Klopp, diesem Gremium nicht angehören. Tennor entsendet den früheren Nationaltorhüter Jens Lehmann und den Wirtschaftsanwalt Thomas Werlen in den Aufsichtsrat. Beide sind inzwischen offiziell bestellt worden. Kosicke soll - ohne offizielles Amt bei Hertha BSC, künftig in beratender Funktion für die Tennor tätig sein.

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Re: Marc Kosicke - Aufsichtsrat

Beitrag von Someone » 01.07.2020, 15:12

bitte den Titel ändern in "Marc Kosicke - Berater für Tennor"

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Re: Marc Kosicke - Berater (Tennor)

Beitrag von MS Herthaner » 19.10.2020, 23:03

Marc Kosicke berät nicht nur Trainer wie Jürgen Klopp oder Florian Kohfeldt - einst verschaffte er sogar dem FC Bayern den berühmten Slogan. Davon erzählt er im neuen "kicker meets DAZN"-Podcast.

Lesen Sie hier die vollständige Meldung: https://www.kicker.de/787558/artikel/kl ... gan-machte

Da soll er auch was über die Betatertätigkeit von Windhorst erzählen.
Vielleicht kann ja da mal jemand reinhören.

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PREUSSE
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Re: Marc Kosicke - Berater (Tennor)

Beitrag von PREUSSE » 19.10.2020, 23:07

MS Herthaner hat geschrieben:
19.10.2020, 23:03
Marc Kosicke berät nicht nur Trainer wie Jürgen Klopp oder Florian Kohfeldt - einst verschaffte er sogar dem FC Bayern den berühmten Slogan. Davon erzählt er im neuen "kicker meets DAZN"-Podcast.

Lesen Sie hier die vollständige Meldung: https://www.kicker.de/787558/artikel/kl ... gan-machte

Da soll er auch was über die Betatertätigkeit von Windhorst erzählen.
Vielleicht kann ja da mal jemand reinhören.
Bisher ist Kosicke ja NULL in Erscheinung getreten bei Hertha. Für seinen Geniestreich sollte man ihn federn :grin: Ich hoffe inständig, er erfüllt die Hogffnungen, die Windhorst in ihn gesetzt haben :cooly: ...um Herthas Willen :cooly:
Das Einzige was bei Hertha Nachhaltig ist, ist der Misserfolg :cooly:

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