Jenner hat geschrieben: ↑28.09.2023, 17:02Du wirst uns doch sicher eine Quelle nennen können, in der bestätigt wird, dass das Gericht festgestellt hat, dass Gersbeck auf einen bewusstlos am Boden Liegenden eingetreten hat, oder? Ich schätze jedoch, dass Du das nicht kannst, weil selbst die BILD nichts davon schreibt.
Sn.at. Von heute.Fakt ist: Gersbeck versetzte dem jungen Mann erst Faustschläge ins Gesicht und anschließend noch Tritte gegen Kopf und Oberkörper. Das Opfer war kurz bewusstlos und erlitt zwei Brüche im Gesicht: eine Fraktur des Augenhöhlenbodens und eine Kieferhöhlenwandfraktur. Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft lautete auf schwere Körperverletzung.
Man kann natürlich jetzt ausklabüstern, wann die Bewusstlosigkeit eintrat. Zwischen dem 1. und 2. Tritt? Nach dem 2. Tritt? Oder doch erst nach dem unerlaubten Entfernen der Hertha-Legende?
Vielleicht könnte man auch noch das Pro-Gersbeck-Argument hervorbringen, dass er ihn weder ermordet noch gefoltert oder entführt hat. Das alles spricht natürlich für Gersbeck, der sich zu allen erhobenen Vorwürfen schuldig bekannt hat.
Schwamm drüber - schlimmer geht immer.