Krankheit und Arbeit
Moderator: Herthort
Krankheit und Arbeit
Frage: Ist es richtig, das ein Arbeitgeber nach beispielsweise 6 Wochen Krankheit wieter den vollen Lohn/Gehalt zahlen muss, wenn im Anschluss ein anderer Arzt eine andere Krankheit diagnostiziert? Wäre dieses Prozedere beliebig lang fortzuführen, und der Arbeitgeber müsste kontinuierlich immer weiter 100 Prozent des Gehaltes/Lohnes zahlen?
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Re: Krankgeschrieben
Der Arbeitgeber muss nicht 100% zahlen aber prinzipiell hast du recht, diese Regelung wird ganz schön ausgenutzt...
Re: Krankgeschrieben
Was, wenn nicht 100 % muss denn ein Arbeitgeber zahlen nach jeweils 6 Wochen fortdauernder Krankschreibung?bayerschmidt hat geschrieben: ↑10.03.2019, 00:20Der Arbeitgeber muss nicht 100% zahlen aber prinzipiell hast du recht, diese Regelung wird ganz schön ausgenutzt...
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Re: Krankgeschrieben
Ich weiß es nicht, aber ich rate mal ein bisschen: Also zunächst mal ist es ja so, dass den Arbeitgeber die Art der Erkrankung nichts angeht. Sie steht ja auch nicht auf dem (halben) Krankenschein. Insofern sollte es aber auch keine Rolle spielen, dass nach der einen eine andere Krankheit folgt, wenn der "Übergang" direkt ist. Man ist dann eben weiterhin krank. Warum ist egal. Und damit enden dann auch die 6 Wochen Lohnfortzahlung. Vermute ich!PREUSSE hat geschrieben: ↑09.03.2019, 23:11Frage: Ist es richtig, das ein Arbeitgeber nach beispielsweise 6 Wochen Krankheit wieter den vollen Lohn/Gehalt zahlen muss, wenn im Anschluss ein anderer Arzt eine andere Krankheit diagnostiziert? Wäre dieses Prozedere beliebig lang fortzuführen, und der Arbeitgeber müsste kontinuierlich immer weiter 100 Prozent des Gehaltes/Lohnes zahlen?
Anders ist es, wenn man nach der ersten Krankheit die Arbeit wieder aufnimmt, und z.B. am nächsten Tag wieder krankgeschrieben wird. Dann gehen die 6 Wochen wieder von vorn los. Aber zwischen den Krankheiten muss man die Arbeit, wie lange auch immer, wieder aufgenommen haben. Vermute ich!
Eine generell dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, ob nun durchgehend oder zwischenzeitlich kurz unterbrochen (Schwangerschaften und sowas sind selbstverständlich ausgenommen), berechtigt den Arbeitgeber zur Kündigung, wenn sie betriebswirtschaftlich notwendig erscheint. Das klärt im Einzelfall wahrscheinlich ein Gericht. Glaube ich, mal gehört zu haben!
Wie gesagt, ist alles nur Glauben und gefährliches Halbwissen. Aber immerhin
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Re: Krankgeschrieben
Es wird nicht ganz klar, ob Du Rat zu einem speziellen Problem suchst oder Deine Ausgangsfrage eher rhetorischer Natur war, gewissermaßen als Feststellung einer Ungerechtigkeit für Arbeitgeber. Vom Aufwendungsausgleichsgesetz und der Umlage U1 hast Du ja bestimmt gehört.
Einige Arbeitnehmer betrachten ein paar Krankschreibungen pro Jahr vermutlich als ihr gutes Recht, welches auch bei Überforderung oder Unlust auszuüben ist. Gerade in kleineren Organisationseinheiten ist das aber extrem nervig und ungerecht nicht nur gegenüber dem bösen Kapitalisten an der Spitze sondern auch den Kollegen und Kolleginnen gegenüber. Beispiel: 4 Damen in einem Büro, 1-2 häufig erkrankt. Wenn dann noch Urlaub hinzukommt, bleibt die Arbeit für 4 an 1-2 Damen hängen.
Re: Krankgeschrieben
In Ordnung. Ich werde konkreter. Es gibt zwei Fälle in meinem weiteren Bekanntenkreis, bei welchem die Mutter meines potenziellen Schwiegersohns nach Jahrzehntelanger Berufstätigkeit für ein landeseigenes Bank Unternehmen mit 54 Jahren gemobbt wird unter anderem mit 3 Abmahnungen, weil sie ihre Pause von 30 Minuten nicht genommen hätte und damit zu einem Auflösungsvertrag gedrängt werden soll. so wie andere Kollegen auch, welche über 50 sind.Den Abmahungen hat sie widersprochen und ihren Arbeitgeber aufgefordert, diese aus ihrer Personalakte zu entfernen. Diese Abmahnungen sind jedoch laut eines hinzugezogenen Anwaltes für Arbeitsrecht kein genügender Grund zur Klage, denn sdie Abmahnungen werden bei einem zu erwarteten Arbeitsgericht Termin behandelt, bei welchem dann die Rechtmäßigkeit festgestellt wird. Beispiel 2 ist die Mutter einer Freundin meiner Tochter. Auch Anfang, Mitte 50 und wurde nach ähnlich langer Berufstätigkeit separiert in einem ganz kleinem Zimmer isoliert, welches sie Abstellkammer nennt. Mein Schwiegersohn in spe, Wirtschaftsprüfer und ziemlich clever, schlug seiner Mutter vor sich nach der ersten sechswöchigen Krankschreibung bei einem Allgemein Mediziner, sich von ihrem Hausarzt eine Überweisung zu einem Psychiater geben zu lassen, sich dort widerum 6 Wochen krankschreiben zu lassen und dieses Prozedere solange weiterzuführen, bis ihr Arbeitgeber sie kündigt, damit der Fall vor das Arbeitsgericht kommt, damit sie nicht nach 23 Jahren ohne einen Cent Abfindung nach Hause geht wie etliche andere Kollegen, die einfach dem Druck nicht standgehalten haben und von sich aus gegangen sind, was Sinn und Zweck des Arbeitgebers ist.bayerschmidt hat geschrieben: ↑10.03.2019, 10:40Es wird nicht ganz klar, ob Du Rat zu einem speziellen Problem suchst oder Deine Ausgangsfrage eher rhetorischer Natur war, gewissermaßen als Feststellung einer Ungerechtigkeit für Arbeitgeber. Vom Aufwendungsausgleichsgesetz und der Umlage U1 hast Du ja bestimmt gehört.
Einige Arbeitnehmer betrachten ein paar Krankschreibungen pro Jahr vermutlich als ihr gutes Recht, welches auch bei Überforderung oder Unlust auszuüben ist. Gerade in kleineren Organisationseinheiten ist das aber extrem nervig und ungerecht nicht nur gegenüber dem bösen Kapitalisten an der Spitze sondern auch den Kollegen und Kolleginnen gegenüber. Beispiel: 4 Damen in einem Büro, 1-2 häufig erkrankt. Wenn dann noch Urlaub hinzukommt, bleibt die Arbeit für 4 an 1-2 Damen hängen.
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Re: Krankgeschrieben
Bei einem solchen Plan würde ich eher zu einem Arbeitsrechtler gehen, als zu einem Wirtschaftsprüfer und eine Strategie überlegen.
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Re: Krankgeschrieben
Du musst lernen zu lesen. Wurde dir erst in den letzten Tagen schon von einem anderem User an Herz gelegt. Die betreffende Person war bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Mein Schwiegersohn ist Wirtschaftsprüfer.Herthafuxx hat geschrieben: ↑10.03.2019, 13:29Bei einem solchen Plan würde ich eher zu einem Arbeitsrechtler gehen, als zu einem Wirtschaftsprüfer und eine Strategie überlegen.
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Re: Krankgeschrieben
Wo steht was von einem Anwalt bei "Beispiel 2"?PREUSSE hat geschrieben: ↑10.03.2019, 13:33Du musst lernen zu lesen. Wurde dir erst in den letzten Tagen schon von einem anderem User an Herz gelegt. Die betreffende Person war bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Mein Schwiegersohn ist Wirtschaftsprüfer.Herthafuxx hat geschrieben: ↑10.03.2019, 13:29Bei einem solchen Plan würde ich eher zu einem Arbeitsrechtler gehen, als zu einem Wirtschaftsprüfer und eine Strategie überlegen.
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Re: Krankgeschrieben
OK, die Entgeltfortzahlungserstattung greift nur bei kleineren Betrieben, wozu eine Landesbank wohl nicht gehören dürfte. Bei neuer, unabhängiger Erkrankung greift die Lohnfortzahlung tatsächlich von neuem.
Vielleicht helfen diese Fallbeispiele, um einen Überblick zu erhalten:
https://www.aok-business.de/fachthemen/ ... rtzahlung/
Vielleicht helfen diese Fallbeispiele, um einen Überblick zu erhalten:
https://www.aok-business.de/fachthemen/ ... rtzahlung/
Re: Krankgeschrieben
Danke @bayerschmidt. Dann liegt ja das Filou von meinem Schwiegersohn in spe tatsächlich richtig.bayerschmidt hat geschrieben: ↑10.03.2019, 13:36OK, die Entgeltfortzahlungserstattung greift nur bei kleineren Betrieben, wozu eine Landesbank wohl nicht gehören dürfte. Bei neuer, unabhängiger Erkrankung greift die Lohnfortzahlung tatsächlich von neuem.
Vielleicht helfen diese Fallbeispiele, um einen Überblick zu erhalten:
https://www.aok-business.de/fachthemen/ ... rtzahlung/
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Re: Krankgeschrieben
Wieviele User gibt es hier eigentlich noch, die meinen anderen zu erklären, sie müssten Beiträge richtig lesen, aber lediglich nur nicht in der Lage sind Beiträge genau zu schreiben?
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Re: Krankgeschrieben
Eigentlich habe ich gespannt auf Preusses Antwort gewartet, wo er dir den Abschnitt mit dem Anwalt zeigt, aber irgendwie kam nix.Herthafuxx hat geschrieben: ↑10.03.2019, 13:53Wieviele User gibt es hier eigentlich noch, die meinen anderen zu erklären, sie müssten Beiträge richtig lesen, aber lediglich nur nicht in der Lage sind Beiträge genau zu schreiben?
Das Berliner Sorgenkind - müsse akzeptiere.
Re: Krankgeschrieben
Zu Beispiel 2 von PREUSSE: Eine besonders erfolgversprechende Strategie ist das nicht. Der Arbeitgeber wird den MDK einschalten. Stellt sich heraus, dass mit den Krankschreibungen ein Plan verfolgt wird, um dem Arbeitgeber zu schaden, kann das ganz schnell für eine außerordentliche Kündigung reichen.
Bei Beispiel 1 ist nicht ganz klar, was das mit der Frage nach Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall zu tun haben soll.
Bei Beispiel 1 ist nicht ganz klar, was das mit der Frage nach Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall zu tun haben soll.
"Das edelste Beispiel für seelische Robustheit, verbunden mit einem feinen Schuss Selbstironie, ist seit jeher der Herthaner". - aus einem Vortrag im Rahmen eines Fachsymposiums zum Thema Resilienz
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Re: Krankgeschrieben
Du musst lernen Beiträge richtig zu lesen. Das ist der Plan eines ArbeitsrechtlersJenner hat geschrieben: ↑10.03.2019, 14:05Zu Beispiel 2 von PREUSSE: Eine besonders erfolgversprechende Strategie ist das nicht. Der Arbeitgeber wird den MDK einschalten. Stellt sich heraus, dass mit den Krankschreibungen ein Plan verfolgt wird, um dem Arbeitgeber zu schaden, kann das ganz schnell für eine außerordentliche Kündigung reichen.
Bei Beispiel 1 ist nicht ganz klar, was das mit der Frage nach Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall zu tun haben soll.
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Re: Krankgeschrieben
Also, ich habe mich offensichtlich mißverständlich ausgedrückt. Pardon dafür. Nur im Fall 1 ist ein Anwalt eingeschaltet worden, der riet abzuwarten bis es zum Prozess kommt. Den Abmahnungen wurde fristgemäß widersprochen und werden bei einer zu erwarteten Kündigung durch den Arbeitgeber vom Gericht später bewertet werden, ob sie zurecht oder eben nicht ausgesprochen wurden. Da ich aber davon ausgehe, das nicht genommene Pausen keinen Grund für Abmahnungen darstellen, vermutlich nicht. Nur im Fall 1 hat die betreffende Person bereits zwei Krankschreibungen durch ihren Arzt bekommen und ist seit 5 Wochen nicht mehr auf ihrem arbeitsplatz erschienen. Da die Dame wegen der Mpbbing Attakecn durch den Arbeitgeber "Schlafstörungen hat und Ängste, wieder zukünftig diesen ausgesetzt zu sein, hat sie eine Psychiaterin aufgesucht, welche ihr gesagt hat, warum wollen Sie den Ort ihrer Ängste jemals wieder betreten. Ich schreibe Sie solange krank, wie nötig". Da für die gemoppte Dame klar ist. das das Tischtuch zwischen ihr und ihrem Arbeitgeber zerschnitten ist, sie jedoch nicht auf eine Abfindung verzichten möchte, will sie zum einen keinen finanziellen Abstriche beim Gehalt machen, geschweige denn auf ihre Abfindung verzichten. Allein die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber beträgt 7 Monate, also suchte er nach fadenscheingen Gründen, die eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigen sollten, in dem Fall die nicht genommenen Pausenzeiten. Erschwerdend für den Arbeitgeber ist der Umstand, das die gemoppte Person eine anerkannte und geschätzte Spezialistin und Kollegin ist, der ein fachlich nicht durch den Arbeitgeber bei zukommen ist. Da die diagnostizierten Krankheitsgründe tatsächlich existieren, dürfte auch durch den MdK daran nicht zu rütteln sein. So oder so wird am Ende ein Prozess stehen, bei welchem ein Gericht entscheidet,mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den Arbeitgeber.Jenner hat geschrieben: ↑10.03.2019, 14:05Zu Beispiel 2 von PREUSSE: Eine besonders erfolgversprechende Strategie ist das nicht. Der Arbeitgeber wird den MDK einschalten. Stellt sich heraus, dass mit den Krankschreibungen ein Plan verfolgt wird, um dem Arbeitgeber zu schaden, kann das ganz schnell für eine außerordentliche Kündigung reichen.
Bei Beispiel 1 ist nicht ganz klar, was das mit der Frage nach Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall zu tun haben soll.
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Re: Krankgeschrieben
Nur dafür oder auch dafür, dass du mir eine Leseschwäche attestieren wolltest?
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Re: Krankgeschrieben
Diese Psychiaterin handelt völlig unverantwortlich, denn sie orientiert auf eine Scheinlösung, welche die Mutter Deines Schwiegersohns in spe in zusätzliche Schwierigkeiten bringt. Was wird passieren? Bei fortgesetzter Krankschreibung durch die Psychiaterin fällt sie nach 6 Wochen aus der Entgeldfortzahlung und ins Krankengeld. Nach einer gewissen Zeit muss die gute Frau zum Gutachter des MDK, dann wird die Krankenversicherung §51 des SGB V ziehen und sie auffordern einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen. Wenn sie diese antritt, wird man ihr nach 5 Wochen sagen, dass jetzt einstufenweise Wiedereingliederung ansteht. So oder so läuft das Krankengeld nach 72 Wochen aus. Selbst wenn sie dann noch ALG I nach §145 SGB III bekommen sollte, endet auch das nach spätestens 18 Monaten. Dann steht die Frau ohne Einkommen da und der Arbeitsplatzkonflikt ist immer noch nicht gelöst. Während der ganzen Zeit wird sie unter einem permanenten Rechtfertigungsdruck stehen, weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erhalten. Das ist eine zusätzliche Belastung zu der Situation an der Arbeit, die - wie gesagt - weiter ungelöst bleibt.PREUSSE hat geschrieben: ↑10.03.2019, 18:33Da die Dame wegen der Mpbbing Attakecn durch den Arbeitgeber "Schlafstörungen hat und Ängste, wieder zukünftig diesen ausgesetzt zu sein, hat sie eine Psychiaterin aufgesucht, welche ihr gesagt hat, warum wollen Sie den Ort ihrer Ängste jemals wieder betreten. Ich schreibe Sie solange krank, wie nötig".
Was ist eine angemessene Lösungsstrategie? Die Frau muss das Bossing nachweisen, also sämtliche schikanösen Handlungen notieren, sich ggf. Zeugen dafür organisieren und dann ihren Arbeitgeber verklagen. Tatsächliches Bossing ist zwar ein gerechtfertigter Grund für eine Arbeitsunfähigkeit, dennoch wird die Krankenkasse zurecht verlangen, dass dies arbeitsrechtlich geklärt wird.
Übrigens: Darauf zu bestehen, dass Pausen eingehalten werden, ist kein Bossing. Wenn ein Arbeitnehmer nach 6 Stunden Arbeitszeit keine Pause von 30 Minuten einlegt, kann der Arbeitgeber ggf. für Fehler des Arbeitnehmers haftbar gemacht werden.
"Das edelste Beispiel für seelische Robustheit, verbunden mit einem feinen Schuss Selbstironie, ist seit jeher der Herthaner". - aus einem Vortrag im Rahmen eines Fachsymposiums zum Thema Resilienz
Re: Krankgeschrieben
Ich finde, die Psychiaterin handelt völlig verantwortlich, nimmt sie doch ihre Patientin aus Schusslinie und schont die Psyche und damit verbunden die körperliche Beschwerden. Mögliche Termine beim MdK wird sie überstehen. Ich selber war dreimal beim MdK. Für mich ist der Mdk eine Pro Arbeitgeber Institution. Bei mir wurde ohne grosse Untersuchungen immer eine Arbeitsfähigkeit diagnostiziert, obwohl wegen chronischer Hypertonie bei der Charite in Behandlung von dortigen Ärzten das Gegenteil festgestellt wurde. Meine Probandin wird auch keine 72 dieses Prozedere absolvieren müssen, da der cholerische Geschäftsführer mit Sicherheit einen gerichtlichen Vergleich anstreben wird, so wie bei anderen Kollegen zuvor auch.Jenner hat geschrieben: ↑10.03.2019, 23:52Diese Psychiaterin handelt völlig unverantwortlich, denn sie orientiert auf eine Scheinlösung, welche die Mutter Deines Schwiegersohns in spe in zusätzliche Schwierigkeiten bringt. Was wird passieren? Bei fortgesetzter Krankschreibung durch die Psychiaterin fällt sie nach 6 Wochen aus der Entgeldfortzahlung und ins Krankengeld. Nach einer gewissen Zeit muss die gute Frau zum Gutachter des MDK, dann wird die Krankenversicherung §51 des SGB V ziehen und sie auffordern einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen. Wenn sie diese antritt, wird man ihr nach 5 Wochen sagen, dass jetzt einstufenweise Wiedereingliederung ansteht. So oder so läuft das Krankengeld nach 72 Wochen aus. Selbst wenn sie dann noch ALG I nach §145 SGB III bekommen sollte, endet auch das nach spätestens 18 Monaten. Dann steht die Frau ohne Einkommen da und der Arbeitsplatzkonflikt ist immer noch nicht gelöst. Während der ganzen Zeit wird sie unter einem permanenten Rechtfertigungsdruck stehen, weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erhalten. Das ist eine zusätzliche Belastung zu der Situation an der Arbeit, die - wie gesagt - weiter ungelöst bleibt.PREUSSE hat geschrieben: ↑10.03.2019, 18:33Da die Dame wegen der Mpbbing Attakecn durch den Arbeitgeber "Schlafstörungen hat und Ängste, wieder zukünftig diesen ausgesetzt zu sein, hat sie eine Psychiaterin aufgesucht, welche ihr gesagt hat, warum wollen Sie den Ort ihrer Ängste jemals wieder betreten. Ich schreibe Sie solange krank, wie nötig".
Was ist eine angemessene Lösungsstrategie? Die Frau muss das Bossing nachweisen, also sämtliche schikanösen Handlungen notieren, sich ggf. Zeugen dafür organisieren und dann ihren Arbeitgeber verklagen. Tatsächliches Bossing ist zwar ein gerechtfertigter Grund für eine Arbeitsunfähigkeit, dennoch wird die Krankenkasse zurecht verlangen, dass dies arbeitsrechtlich geklärt wird.
Übrigens: Darauf zu bestehen, dass Pausen eingehalten werden, ist kein Bossing. Wenn ein Arbeitnehmer nach 6 Stunden Arbeitszeit keine Pause von 30 Minuten einlegt, kann der Arbeitgeber ggf. für Fehler des Arbeitnehmers haftbar gemacht werden.
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Re: Krankgeschrieben
Das meinte ich auch nicht, sondern die Aussage "Ich schreibe Sie solange krank, wie nötig". Das suggeriert, dass man Arbeitsplatzkonflikte über Krankschreibungen lösen könne bzw. dass längere Krankschreibungen reibungslos möglich sind. Beides führt den Patienten in die Irre.
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Re: Krankheit und Arbeit
Die preußischen Anverwandten sind natürlich ausgenommen (ich kenne sie ja nicht, auch weil sie als - vermutlich - Nordberliner nie den strapaziösen Weg zum weit südlich liegenden Herrmannplatz auf sich genommen haben ), aber für das Teilgebiet von Wirtschaft und Dienstleistung, welches ich überblicken kann, finde ich die Krankschreibementalität der Deutschen ziemlich schlimm. Es leiden eigentlich immer die Kollegen (oder auch die Selbständigen), die auf die Zähne beißen.
Auch Depression, Mobbing, Angstzustände sind teilweise zu Modeerscheinungen oder Suggestionen geworden, was die wirklich schlimmen tatsächlichen Fälle letztlich entwerten.
Flucht in die Krankschreibung sehe ich selbst bei echten Problemen skeptisch. In bestimmten Konstellationen sollte man sich vielleicht doch überlegen, ob man in dem Job so glücklich ist oder sich nicht lieber was anderes suchen sollte. Der Arbeitsmarkt gibt es momentan grundsätzlich her. Klar ich wäre auch kein Abenteurer, der seinen shitty Job auf's Spiel setzt, um gaaaanz eventuell was besseres zu finden. Das ist eben German Angst.
Oder ist die Arbeitswelt in Deutschland mittlerweile so rücksichtslos geworden, hat die kapitalistische Ausbeutung neue Höhen erreicht?
Auch Depression, Mobbing, Angstzustände sind teilweise zu Modeerscheinungen oder Suggestionen geworden, was die wirklich schlimmen tatsächlichen Fälle letztlich entwerten.
Flucht in die Krankschreibung sehe ich selbst bei echten Problemen skeptisch. In bestimmten Konstellationen sollte man sich vielleicht doch überlegen, ob man in dem Job so glücklich ist oder sich nicht lieber was anderes suchen sollte. Der Arbeitsmarkt gibt es momentan grundsätzlich her. Klar ich wäre auch kein Abenteurer, der seinen shitty Job auf's Spiel setzt, um gaaaanz eventuell was besseres zu finden. Das ist eben German Angst.
Oder ist die Arbeitswelt in Deutschland mittlerweile so rücksichtslos geworden, hat die kapitalistische Ausbeutung neue Höhen erreicht?
Re: Krankheit und Arbeit
Du liegst da vollkommen richtig. Übrigens hat das LAG Thüringen in einem Urteil grundsätzlich definiert, was Mobbing ist.
In der Tat wird der Mobbingbegriff nicht selten überstrapaziert und mit stinknormalen Arbeitsplatzkonflikten verwechselt. Mobbing liegt nicht vor: Bei wechselseitiger Eskalation (keine klare Täter-Opfer-Beziehung) oder bei rechtmäßigen Belastungen (Anordnung von Mehrarbeit aufgrund eines temporär erhöhten Arbeitsaufkommens, betriebsbedingte Versetzung u. ä)."Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfaßt der Begriff des >Mobbing< fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefaßter Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend. Zur rechtlich zutreffenden Einordnung kann dem Vorliegen von falltypischen Indiztatsachen (mobbingtypische Motivation des Täters, mobbingtypischer Geschehensablauf, mobbingtypische Veränderung des Gesundheitszustandes des Opfers) eine ausschlaggebende Rolle zukommen, wenn eine Konnexität zu den von dem Betroffenen vorgebrachten Mobbinghandlungen besteht. Ein wechselseitiger Eskalationsprozeß, der keine klare Täter-Opfer-Beziehung zuläßt, steht regelmäßig der Annahme eines Mobbingsachverhaltes entgegen."
"Das edelste Beispiel für seelische Robustheit, verbunden mit einem feinen Schuss Selbstironie, ist seit jeher der Herthaner". - aus einem Vortrag im Rahmen eines Fachsymposiums zum Thema Resilienz
Re: Krankgeschrieben
Was ist eigentlich aus dem Fall geworden?Jenner hat geschrieben: ↑10.03.2019, 23:52Diese Psychiaterin handelt völlig unverantwortlich, denn sie orientiert auf eine Scheinlösung, welche die Mutter Deines Schwiegersohns in spe in zusätzliche Schwierigkeiten bringt. Was wird passieren? Bei fortgesetzter Krankschreibung durch die Psychiaterin fällt sie nach 6 Wochen aus der Entgeldfortzahlung und ins Krankengeld. Nach einer gewissen Zeit muss die gute Frau zum Gutachter des MDK, dann wird die Krankenversicherung §51 des SGB V ziehen und sie auffordern einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen. Wenn sie diese antritt, wird man ihr nach 5 Wochen sagen, dass jetzt einstufenweise Wiedereingliederung ansteht. So oder so läuft das Krankengeld nach 72 Wochen aus. Selbst wenn sie dann noch ALG I nach §145 SGB III bekommen sollte, endet auch das nach spätestens 18 Monaten. Dann steht die Frau ohne Einkommen da und der Arbeitsplatzkonflikt ist immer noch nicht gelöst. Während der ganzen Zeit wird sie unter einem permanenten Rechtfertigungsdruck stehen, weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erhalten. Das ist eine zusätzliche Belastung zu der Situation an der Arbeit, die - wie gesagt - weiter ungelöst bleibt.PREUSSE hat geschrieben: ↑10.03.2019, 18:33Da die Dame wegen der Mpbbing Attakecn durch den Arbeitgeber "Schlafstörungen hat und Ängste, wieder zukünftig diesen ausgesetzt zu sein, hat sie eine Psychiaterin aufgesucht, welche ihr gesagt hat, warum wollen Sie den Ort ihrer Ängste jemals wieder betreten. Ich schreibe Sie solange krank, wie nötig".
Was ist eine angemessene Lösungsstrategie? Die Frau muss das Bossing nachweisen, also sämtliche schikanösen Handlungen notieren, sich ggf. Zeugen dafür organisieren und dann ihren Arbeitgeber verklagen. Tatsächliches Bossing ist zwar ein gerechtfertigter Grund für eine Arbeitsunfähigkeit, dennoch wird die Krankenkasse zurecht verlangen, dass dies arbeitsrechtlich geklärt wird.
Übrigens: Darauf zu bestehen, dass Pausen eingehalten werden, ist kein Bossing. Wenn ein Arbeitnehmer nach 6 Stunden Arbeitszeit keine Pause von 30 Minuten einlegt, kann der Arbeitgeber ggf. für Fehler des Arbeitnehmers haftbar gemacht werden.
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Re: Krankgeschrieben
Sie war ausserstande ihrem Arbeitgeber Auge in Auge gegenüber zu stehen und hat nach 23 Jahren Betriebszugehörigkeit aus medizinischen Grümdem gekündigt, dabei auf eine Abfindungszahlung verzichtet und hat ein Studium begonnen was mit einem Master endet und will danach in Teilzeit in einer neuen Position weiterarbeitenJenner hat geschrieben: ↑04.08.2020, 22:11Was ist eigentlich aus dem Fall geworden?Jenner hat geschrieben: ↑10.03.2019, 23:52
Diese Psychiaterin handelt völlig unverantwortlich, denn sie orientiert auf eine Scheinlösung, welche die Mutter Deines Schwiegersohns in spe in zusätzliche Schwierigkeiten bringt. Was wird passieren? Bei fortgesetzter Krankschreibung durch die Psychiaterin fällt sie nach 6 Wochen aus der Entgeldfortzahlung und ins Krankengeld. Nach einer gewissen Zeit muss die gute Frau zum Gutachter des MDK, dann wird die Krankenversicherung §51 des SGB V ziehen und sie auffordern einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen. Wenn sie diese antritt, wird man ihr nach 5 Wochen sagen, dass jetzt einstufenweise Wiedereingliederung ansteht. So oder so läuft das Krankengeld nach 72 Wochen aus. Selbst wenn sie dann noch ALG I nach §145 SGB III bekommen sollte, endet auch das nach spätestens 18 Monaten. Dann steht die Frau ohne Einkommen da und der Arbeitsplatzkonflikt ist immer noch nicht gelöst. Während der ganzen Zeit wird sie unter einem permanenten Rechtfertigungsdruck stehen, weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erhalten. Das ist eine zusätzliche Belastung zu der Situation an der Arbeit, die - wie gesagt - weiter ungelöst bleibt.
Was ist eine angemessene Lösungsstrategie? Die Frau muss das Bossing nachweisen, also sämtliche schikanösen Handlungen notieren, sich ggf. Zeugen dafür organisieren und dann ihren Arbeitgeber verklagen. Tatsächliches Bossing ist zwar ein gerechtfertigter Grund für eine Arbeitsunfähigkeit, dennoch wird die Krankenkasse zurecht verlangen, dass dies arbeitsrechtlich geklärt wird.
Übrigens: Darauf zu bestehen, dass Pausen eingehalten werden, ist kein Bossing. Wenn ein Arbeitnehmer nach 6 Stunden Arbeitszeit keine Pause von 30 Minuten einlegt, kann der Arbeitgeber ggf. für Fehler des Arbeitnehmers haftbar gemacht werden.
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