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von MikeSpring » 12.08.2019, 08:07
Also, das wichtigste in diesem Falle ist, dass ein paar Dinge dabei deutlich werden:
1.) WENN ein Spieler durch falsche Angaben sich eine Spielgenehmigung erschlichen hat, MUSS das Konsequenzen haben (sonst ist dem Betrug Tor und Tür geöffnet)
2.) WENN es Konsequenzen gibt, muss aber auch die Rechtssicherheit gewahrt bleiben. D.h.: Man darf nur die bestrafen, die sich schuldig gemacht haben. Den Spieler ? Klar. Er wird der einzige sein, der gewusst haben MUSS, dass er ein anderer ist. Allen anderen muss man erst nachweisen, ob sie es wussten oder wissen mussten (also trotz berechtigter Zweifel nicht alles unternommen haben, diese zu widerlegen oder zu bestätigen). Was den HSV betrifft: WENN der HSV nicht durch eigenes Zutun oder Unterlassen vorsätzlich oder grob fahrlässig Schuld daran hat, dass eine unberechtigte Spielberechtigung ausgestellt wurde, DANN muss der HSV auch bestraft werden und zwar hart und auch rückwirkend. Wenn man derartiges dem HSV nicht nachweisen kann, dann ist er für die Vergangenheit nicht zu bestrafen, muss aber für die Zukunft mit den Konsequenzen leben (also ohne den Spieler, ob und inwieweit der HSV den Spieler, DFL/DFB, die Behörden schadensersatzpflichtig belangen kann -irgendwer könnte ja einen Fehler gemacht haben, die DFL bei Erstellung der Spielgenehmigung, die Behörden bei der Identitätsfeststellung - steht auf einem anderen Blatt und müsste der HSV zivilrechtlich einklagen. Zum Beispiel mit der Hehlerware: Klar kann der HSV den Spieler dann nicht mehr weiterbeschäftigen, aber die Punkte die er durch ihn erzielt hat, hat er dennoch rechtmäßig erzielt, die können ihm dann nicht weggenommen werden. Entscheidend ist dabei, ob der HSV gutgläubig gehandelt hat oder nicht.
3.) Ob der Club sportlich verdient verloren hat, spielt keine Rolle. WENN dem HSV nachzuweisen ist, dass Jatta nie spielberechtigt gewesen wäre und der HSV eben NICHT gutgläubig war, dann MUSSTEN sie Einspruch einlegen. Man stelle sich vor, der Club steigt wegen bis zu 3 Punkten zu wenig ab oder nicht auf - die Fans würden auf die Barrikaden gehen. Wir übrigens auch, wenn unser Verein in so einem Falle keinen Protest einlegen würde.
Ob der Spieler ein Musterbeispiel gelungener Integration ist, darf keine Rolle spielen. Rechtlich ist es sportrechtlich zu beurteilen, aber auch strafrechtlich. Sehr wahrscheinlich, dass er seinen Asylstatus verlieren würde.
Zur causa Gelsenkirchen vs. Hertha: Der Fall ist doch komplexer. S05 hat wegen des Einsatzes des Spielers Varga Protest eingelegt, weil der mit einer Vorsperre belegt war, wegen des Vorwurfs (der meines Erachtens nicht mal bewiesen wurde) der Beteiligung am Bundesligaskandal, er war aber noch nicht verurteilt. Es nahmen aber auch Schalker Spieler an dem Spiel teil,bei denen sich hinterher herausstellte, dass sie nur wegen eines . Meineids nicht gesperrt wurden. Der DFB hat der einstweiligen Verfügung Herthas Varga spielen lassen, der keine eidesstattliche Erklärung geleistet hat. Dem Protest der Gelsenkirchener wurde stattgegeben, die haben danach - obwohl eigentlich in Runde 1 ausgeschieden den Pokal gewonnen. Daher heißt der Club bei uns auch "FC Meineid 04".
Mit Jatta meines Erachtens aber nicht zu vergleichen.