Re: Live-Thread 21/22
Verfasst: 09.08.2021, 09:30
Das kann es nicht sein. Verstöße gegen Wechselregeln gab es in der Vergangenheit schon öfter und da wurde dem Schiri das nie aufgedrückt, sowas unterbinden zu müssen.
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larifari889 hat geschrieben: ↑09.08.2021, 10:55https://twitter.com/preussen05/status/1 ... 19842?s=21
Münster mit einem „Statement“
https://m.bild.de/sport/fussball/dfb-po ... 8501822074Kinhöfer: „Es ist sehr spannend, wie das Sportgericht nun entscheiden wird. Natürlich steht in der Regel, dass man maximal fünf Auswechslungen hat. Das ist eine Regel, die muss der Schiri auf dem Schirm haben. Jetzt hat der Schiri oder van Bommel zu viel Euro oder Olympia geguckt, wo der sechste Wechsel möglich war.“
Und weiter: „Sechs anstatt fünf Wechsel ist theoretisch ein Regelverstoß, den der Schiri zu verantworten hat. Nichtsdestotrotz hat der Verein eingewechselt und das ist die spannende Frage: Wen trifft die Hauptschuld?“
Bei der Frage, wem jetzt was droht erklärt der Schiri-Experte
„Wenn das Sportgericht sagt, es ist ein Regelverstoß vom Schiedsrichter, dann wird es eher zu einer Spielwiederholung kommen. Hat Wolfsburg aber laut Gericht den Fehler gemacht, dann wird das Spiel meiner Meinung nach für Münster gewertet.“
LOLlarifari889 hat geschrieben: ↑09.08.2021, 10:55https://twitter.com/preussen05/status/1 ... 19842?s=21
Münster mit einem „Statement“
Der Schiedsrichter hat eine Tatsachenentscheidung getroffen, indem er den sechsten Wechsel der Wolfsburger genehmigt hat. Die Hürden für eine Anfechtung sind sehr hoch. Dingert müsste in der Sportgerichtsverhandlung erklären, dass er die Regel nicht kannte oder nicht bemerkt hat, dass es schon der sechste Wechsel war. Beides sehr unwahrscheinlich.larifari889 hat geschrieben: ↑09.08.2021, 11:39Kinhöfer äußert sich auch zu dem Thema und sieht offenen Ausgang.https://m.bild.de/sport/fussball/dfb-po ... 8501822074Kinhöfer: „Es ist sehr spannend, wie das Sportgericht nun entscheiden wird. Natürlich steht in der Regel, dass man maximal fünf Auswechslungen hat. Das ist eine Regel, die muss der Schiri auf dem Schirm haben. Jetzt hat der Schiri oder van Bommel zu viel Euro oder Olympia geguckt, wo der sechste Wechsel möglich war.“
Und weiter: „Sechs anstatt fünf Wechsel ist theoretisch ein Regelverstoß, den der Schiri zu verantworten hat. Nichtsdestotrotz hat der Verein eingewechselt und das ist die spannende Frage: Wen trifft die Hauptschuld?“
Bei der Frage, wem jetzt was droht erklärt der Schiri-Experte
„Wenn das Sportgericht sagt, es ist ein Regelverstoß vom Schiedsrichter, dann wird es eher zu einer Spielwiederholung kommen. Hat Wolfsburg aber laut Gericht den Fehler gemacht, dann wird das Spiel meiner Meinung nach für Münster gewertet.“
https://www.kicker.de/nach-van-bommels- ... 52/artikelDenn inzwischen hat Münster wie erwartet Protest gegen die Wertung eingelegt und darf damit auf ein Weiterkommen am grünen Tisch hoffen. "Diese Entscheidung trafen die Verantwortlichen beim Regionalligisten mit Blick auf einen sportlich fairen Wettbewerb und aus Verantwortung gegenüber den Fans, Mitgliedern und Förderern des Traditionsvereins einstimmig", heißt es in der Stellungnahme vom Montagabend.
"Wir haben einem hochfavorisierten Champions-League-Teilnehmer in einem packenden und leidenschaftlich geführten Pokalspiel die Stirn geboten und den VfL Wolfsburg mit der Unterstützung unserer Fans in die Verlängerung gezwungen", so Sportdirektor Peter Niemeyer. "Mit dem unzulässigen Wechsel hat unser Gast das Spiel dann aber zu unseren Ungunsten entscheidend beeinflusst."
Da lag der Fall doch völlig anders. Damals ging es nicht darum, wie oft schon gewechselt worden war, sondern wer eingewechselt wurde. Man kann von einem Schiedsrichter nicht verlangen, dass er den Status von allen Spielern kennt, dass er weiß, wie oft gewechselt wurde, allerdings schon.
Selbstverständlich hat Dingert eine Entscheidung getroffen, da kein Einwechselspieler ohne seine Erlaubnis das Spielfeld betreten darf.Mineiro hat geschrieben: ↑09.08.2021, 16:47Dingert hat da gar nichts entschieden, zumal Wolfsburg zwei Spieler auf einmal einwechselte in der 103. Minute und vorher erst viermal gewechselt hatte. Vermutlich ist ihm der Fehler auch erst später aufgefallen. Zum Zeitpunkt des Wechsels stand es noch 1:1... kein Mensch kann vorhersagen wie es ausgegangen wäre, wenn Wolfsburg nur fünfmal gewechselt hätte oder Münster auch sechs Wechsel gemacht hätte.
Nein, eine Tatsachenentscheidung ist die subjektive Interpretation eines objektiven Vorgangs durch den Schiedsrichter. Subjektive Wahrnehmung ist ein Pleonasmus. Weil die subjektive Interpretation fehlerhaft sein kann, wurde der Videobeweis eingeführt. Dingert hat die Einwechslung von Admir Mehmedi zunächst offensichtlich subjektiv als regelkonform erachtet und erst später den Fehler notiert. Korrigieren lässt sich eine solche Tatsachenentscheidung nur, wenn Dingert in der Sportgerichtsverhandlung angibt, selbst davon ausgegangen zu sein, dass 6 Wechsel erlaubt gewesen seien. In diesem Fall geht Kinhöfer von einer Spielwiederholung aus.
Was ist das denn für ein Quatsch? Das Phantomtor von Kießling schon vergessen? Nachdem die FIFA dem DFB erhebliche Sanktionen angedroht hatte, wenn es noch einmal zu einer Spielwiederholung wie nach der Partie Bayern-Nürnberg 1994 kommt, gingen selbst solche absurden Fehler als unumstößliche Tatsachenentscheidung durch. Und Du wirst mir sicher recht geben, dass der damalige Schiedsrichter seinerzeit auch eine Entscheidung getroffen hat, nämlich das Spiel in Leverkusen trotz des objektiven Regelverstoßes eines nicht im korrekten Zustand befindlichen Tornetzes anzupfeifen und dann das Tor von Kießling auch noch zu geben, obwohl der Ball nicht über die Torlinie ging. Solchen Dingen wurde erst mit entsprechender Technik und dem Videobeweis ein Riegel vorgeschoben. Beides gab es in Münster aber nicht.
In wie fern? Schmadtke geht überhaupt nicht auf die Frage Tatsachenentscheidung ein.Mineiro hat geschrieben: ↑09.08.2021, 16:47Im Übrigen hat Schmadtke schon eine Erklärung veröffentlicht, die Deine Argumentation nicht unbedingt teilt.
https://www.vfl-wolfsburg.de/newsdetail ... ergerlich/
Da liegst Du falsch. Die geltenden Fußballregeln besagen unter 3.3 folgendes:Mineiro hat geschrieben: ↑09.08.2021, 22:20..der Schiedsrichter hat die Auswechslung genehmigt, weil Wolfsburg erst viermal gewechselt hatte und noch eine Wechselmöglichkeit hatte. Dass sie dann mit dem 4. Offiziellen 2 Spieler aufs Feld schicken ist keine Handlung, die noch von der Schiedsrichterentscheidung abhängt.
Ohne Erlaubnis des Schiedsrichters, darf kein Einwechselspieler den Platz betreten. Im übrigen muss immer der Schiedsrichterassistent am Wechselvorgang mitwirken, wenn mehr als ein Spieler gleichzeitig eingewechselt wird.Ein Auswechselspieler betritt das Spielfeld ausschließlich:
- während einer Spielunterbrechung,
- an der Mittellinie,
- nachdem der ausgewechselte Spieler das Spielfeld verlassen hat und
- nach einem Zeichen des Schiedsrichters.
Dass sich ein Schiedsrichter auf seinen Assistenten und den 4. Offiziellen verlässt kann wohl kaum ein Regelverstoß sein. § 17 Abs. 2 b) kommt nicht in Betracht, weil der nur Umstände betrifft, die nicht mit dem Spiel in Zusammenhang stehen. § 17 Abs. 2 c ist genau das, was ich meine. Ein Regelverstoß würde nämlich dann vorliegen, wenn Dankert von der Zulässigkeit eines 6. Wechsels in dem Spiel ausgegangen wäre. Aber selbst dann müsste das Sportgericht bejahen, dass der Regelverstoß mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Niederlage von Münster geführt hat.Mineiro hat geschrieben: ↑09.08.2021, 22:20Der Schiedsrichter hat es sicher nicht unterbunden sondern alle haben sich wohl auf den 4. Offiziellen verlassen. Wenn darin ein Regelverstoß des Schiedsrichters gesehen werden kann, dann ist damit allein der Einspruch der Münsteraner nach § 17 Abs. 2 c) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB begründet, wenn dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit die Spielwertung beeinflusst wurde. Ansonsten haben sie gute Aussichten, nach § 17 Abs. 2 b) zum Zuge zu kommen (Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war), denn sie hatten nicht die Möglichkeit in der 103. Minute einen 6. frischen Spieler einzuwechseln und sie dürfen als Mannschaft darauf vertrauen, dass die Regeln beim Spiel eingehalten werden.
https://www.sportbuzzer.de/artikel/wech ... grund/amp/Aber hätte der Unparteiische den Fehltritt nicht verhindern müssen? Die Antwort lautet: Nein! "Regeltechnisch ist der Schiedsrichter dafür nicht zuständig. Der VfL Wolfsburg muss als Verein die Bestimmungen kennen und die Verantwortung für sein Handeln selbst tragen", erklärt Claudio Menna, Vorsitzender des Schiedsrichterausschusses im NFV-Kreis Wolfsburg, auf SPORTBUZZER-Nachfrage.
Grandios!TiiN hat geschrieben: ↑13.08.2021, 18:00Der Postillion hat die Ergebnisse des ersten Bundesliga-Spieltages geleakt:
https://www.der-postillon.com/2021/08/bundesleaka.html
Hertha gewinnt 1:0 in Köln
Ha, das kann unmöglich stimmen, weil Rainer Koch nicht mehr DFB-Präsident ist.TiiN hat geschrieben: ↑13.08.2021, 18:00Der Postillion hat die Ergebnisse des ersten Bundesliga-Spieltages geleakt:
https://www.der-postillon.com/2021/08/bundesleaka.html
Hertha gewinnt 1:0 in Köln